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Nichtschülerprüfungfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur in allen 16 Ländern
Die Nichtschülerprüfung, in manchen Ländern Externenprüfung genannt, passt zu Ihnen, wenn Sie allein, in einem Kurs oder mit einer Fernschule lernen und einen Schulabschluss ohne Schulbesuch ablegen wollen.
Kurz beantwortet
Mit der Nichtschülerprüfung holen Sie einen Schulabschluss ohne Schulbesuch nach. Sie bekommen dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler. 2025 bestanden 7.200 Erwachsene die Prüfung, die meisten zum Hauptschulabschluss (4.063) und zum Realschulabschluss (2.136), so das Statistische Bundesamt. Die Gebühr liegt je nach Land und Abschluss bei 0 bis 540 Euro. Der nächste feste Anmeldeschluss ist der 15. Oktober in Sachsen.
- Bestanden 2025
- 7.200alle Abschlüsse, Destatis
- Prüfungen je Land und Abschluss
- 59in 16 Ländern
- Gebühr
- 0 bis 540 Euroje nach Land
- Nächster Anmeldeschluss
- 15. OktoberSachsen, noch 4 Tage
Gebühr der Nichtschülerprüfung je Land und Abschluss
| Land | Hauptschulabschluss | Realschulabschluss | Fachabitur | Abitur |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 0 Euro | 0 Euro | offen | 0 Euro |
| Bayern | offen | offen | offen | offen |
| Berlin | 0 Euro | 50 Euro | offen | 100 Euro |
| Brandenburg | 0 Euro | 90 Euro | 120 Euro | 135 Euro |
| Bremen | 0 Euro | 0 Euro | offen | 0 Euro |
| Hamburg | 0 Euro | 156 Euro | 314 Euro | 400 Euro |
| Hessen | 0 Euro | 0 Euro | 200 Euro | 325 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | offen | offen | offen | offen |
| Niedersachsen | offen | offen | offen | offen |
| Nordrhein-Westfalen | 0 Euro | 0 Euro | 540 Euro | 0 Euro |
| Rheinland-Pfalz | offen | 0 Euro | offen | offen |
| Saarland | offen | offen | offen | offen |
| Sachsen | offen | offen | offen | offen |
| Sachsen-Anhalt | 0 Euro | 0 Euro | offen | 0 Euro |
| Schleswig-Holstein | offen | offen | offen | offen |
| Thüringen | offen | offen | offen | offen |
Anmeldeschlüsse der Nichtschülerprüfung nach Datum
Die nächsten 5 Anmeldeschlüsse
- noch 4 Tage15. Oktober 2026Nichtschülerprüfung Abitur in SachsenLandesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz
- noch 19 Tage30. Oktober 2026Nichtschülerprüfung Fachabitur in Sachsen-AnhaltLandesschulamt Sachsen-Anhalt
- noch 20 Tage31. Oktober 2026Nichtschülerprüfung Abitur in BremenErwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen (mit der Abnahme beauftragte Schule)
- noch 21 Tage1. November 2026Nichtschülerprüfung Abitur in BrandenburgDas für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)
- noch 21 Tage1. November 2026Nichtschülerprüfung Fachabitur in BrandenburgDas zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg
Nur Fristen, die als fester Kalendertag in einer amtlichen Quelle stehen. Die Prüfstelle kann Termine verschieben; maßgeblich ist ihre Bekanntmachung.
Die Nichtschülerprüfung führt zum selben Abschluss wie der Schulbesuch
Die Nichtschülerprüfung ist eine staatliche Abschlussprüfung für Menschen, die keine Schule besuchen. In manchen Ländern heißt sie Externenprüfung oder Schulfremdenprüfung. Sie lernen den Stoff allein, in einem Kurs oder bei einer Fernschule und weisen ihn am Ende in der Prüfung nach. Ob Sie zugelassen werden, entscheidet die Schulaufsicht des Landes. Die Behörde weist Sie einer Schule zu, meist einer öffentlichen, und dort prüft Sie ein staatlicher Prüfungsausschuss.
Unter 4 Namen finden Sie die Nichtschülerprüfung in den Prüfungsordnungen der Länder:
- Nichtschülerprüfung heißt sie in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt.
- Externenprüfung oder Abiturprüfung für Externe heißt sie in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Schulfremdenprüfung heißt sie in Baden-Württemberg und Sachsen.
- Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber heißt sie in Bayern.
Über die Nichtschülerprüfung erreichen Sie 4 Abschlüsse. Das sind der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss (amtlich meist Mittlerer Schulabschluss), das Fachabitur (Fachhochschulreife) und das Abitur (allgemeine Hochschulreife). Alle 16 Länder bieten die Prüfung mindestens für den Haupt- und den Realschulabschluss an. Ein Schulabschluss bescheinigt einen Leistungsstand. Weil Nichtschüler keine Noten aus dem Unterricht mitbringen, muss die Prüfung diesen Stand allein belegen.
Ein Zeugnis aus der Nichtschülerprüfung berechtigt Sie zu allem, wozu derselbe Abschluss von der Schule berechtigt. Für das Abitur steht das in der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler. Nach Ziffer 10.1 dieser Vereinbarung erkennen alle Länder die Zeugnisse gegenseitig an. Ein Nichtschülerabitur aus Hessen berechtigt Sie also auch in Bayern zum Studium.
5 Bedingungen entscheiden über die Zulassung zur Nichtschülerprüfung
Zur Nichtschülerprüfung, der Abschlussprüfung ohne Schulbesuch, kommen Sie nur über einen förmlichen Antrag bei der Schulaufsicht. Jedes Land regelt die Zulassung in einer eigenen Prüfungsordnung. Trotzdem kehren 5 Bedingungen fast überall wieder. Beim Abitur liegt das auch an der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, die für alle Länder eine gemeinsame Untergrenze zieht.
- Sie besuchen keine Schule, die zum selben Abschluss führt. Beim Abitur gilt das für das Jahr vor der Prüfung. Hessen rechnet 12 Monate vor dem Meldetermin, Baden-Württemberg das ganze Schuljahr der Prüfung. Wenn Sie eine Oberstufe, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen, legen Sie die Prüfung dort ab.
- Sie haben das Mindestalter erreicht, wo eines gilt. Beim Abitur verlangen Nordrhein-Westfalen und Thüringen 18 Jahre, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz 19 Jahre und Bayern 20 Jahre. Beim Haupt- und Realschulabschluss liegt ein Mindestalter fast immer bei 16 Jahren, wenn das Land eines festlegt.
- Sie wohnen im Land. Beim Abitur verlangen Bayern und Brandenburg 3 Monate Wohnsitz, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen 6 Monate, Hessen und Niedersachsen 12 Monate. Hessen und Niedersachsen lassen ersatzweise einen Arbeitsplatz im Land gelten.
- Sie bringen die nötige Vorbildung mit. Zum Abitur verlangen etwa Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Stand. Zum Fachabitur kommt in den meisten Ländern eine abgeschlossene Berufsausbildung dazu. Ersatzweise zählt Berufserfahrung, in Hessen 3 Jahre, in Baden-Württemberg und Berlin 5 Jahre.
- Sie sind nicht schon zweimal gescheitert. Nach zwei nicht bestandenen Abiturprüfungen werden Sie nach Ziffer 1.1 der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz nicht mehr zugelassen. Mehrere Länder zählen dabei auch Versuche aus anderen Ländern mit.
Die Nichtschülerprüfung zum Abitur umfasst 8 Fächer, zum Realschulabschluss 5 bis 7
Jede Nichtschülerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Weil keine Noten aus dem Unterricht zählen, entscheidet allein die Prüfung, und sie fällt entsprechend breit aus. Sie schreiben in der Regel zu den Terminen der Schulen. Baden-Württemberg prüft seine Schulfremden einmal im Jahr zusammen mit dem Abitur der öffentlichen Gymnasien. Bayern und Hessen lassen beim Abitur die zentral gestellten Aufgaben des Landes schreiben.
Beim Nichtschülerabitur schreiben Sie nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz in 4 Fächern Klausuren, darunter Mathematik und Deutsch oder eine Fremdsprache. In 4 weiteren Fächern prüft Sie der Ausschuss nur mündlich. Unter den 8 Fächern müssen Deutsch, Mathematik, eine Naturwissenschaft, Geschichte oder ein anderes gesellschaftswissenschaftliches Fach und 2 Fremdsprachen sein. Wenn Sie an der Schule nur Englisch hatten, lernen Sie die zweite Fremdsprache also neu. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kommen Sie zum mündlichen zweiten Teil in der Regel nur, wenn Sie den ersten bestanden haben.
Für den Realschulabschluss als Nichtschüler schreiben Sie in jedem Land Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache, meist Englisch. In vielen Ländern kommt ein viertes schriftliches Fach dazu. Beim Hauptschulabschluss schreiben Sie immer Deutsch und Mathematik, je nach Land bis zu 2 weitere Fächer, und die übrigen Fächer prüfen die Länder mündlich. Baden-Württemberg verlangt beim Haupt- und Realschulabschluss zusätzlich eine Präsentationsprüfung, Hessen beim Realschulabschluss.
| Abschluss | Fächer insgesamt | davon schriftlich | Länder mit fester Fächerzahl |
|---|---|---|---|
| Abitur (allgemeine Hochschulreife) | 8 | 4, darunter Mathematik und Deutsch oder eine Fremdsprache | 15 von 16 |
| Fachabitur (Fachhochschulreife) | 6 bis 8 | 4, meist Deutsch, Englisch, Mathematik und ein Fach der Fachrichtung | 7 von 16 |
| Realschulabschluss | 5 bis 7 | 3 oder 4: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, teils ein viertes Fach | 14 von 16 |
| Hauptschulabschluss | 4 bis 6 | 2 bis 4, immer Deutsch und Mathematik | 13 von 16 |
Eine nicht bestandene Nichtschülerprüfung dürfen Sie meist einmal wiederholen
Ein nicht bestandenes Nichtschülerabitur dürfen Sie nach Ziffer 7.3 der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz einmal wiederholen, frühestens ein Jahr nach dem ersten Versuch. Die Wiederholung umfasst die ganze Prüfung, bestandene Fächer verfallen also, und Sie beginnen wieder mit allen 8. Die Länder müssen die Vereinbarung spätestens für die Prüfungen im Jahr 2030 umsetzen. Bis dahin gilt die Wartefrist, die die Prüfungsordnung Ihres Landes nennt.
Beim Haupt- und Realschulabschluss sind einzelne Länder großzügiger. Hamburg lässt beim Hauptschulabschluss 2 Wiederholungen zu. Mecklenburg-Vorpommern erlaubt bei beiden Abschlüssen 2 Wiederholungen, frühestens nach 6 Monaten.
Auch wenn Sie die Nichtschülerprüfung nicht bestanden haben, können Sie beim Abitur den schulischen Teil des Fachabiturs bekommen. Nach Ziffer 8.1 der Vereinbarung müssen dafür die Punkte in 7 Fächern reichen, und Ihr Land muss diesen Weg vorsehen. Bayern und Sachsen sehen ihn nicht vor. Zum vollen Fachabitur fehlt Ihnen dann noch der berufsbezogene Teil, etwa eine Berufsausbildung oder ein Praktikum.
Gebühr und Anmeldeschluss der Nichtschülerprüfung legt jedes Land selbst fest
Wie viel die Nichtschülerprüfung kostet und bis wann Sie sich anmelden, legt jedes Land selbst fest. Schulprüfungen sind Ländersache, deshalb stehen Gebühr und Frist in 16 verschiedenen Gebühren- und Prüfungsordnungen. Für Ihre Rechnung zählen das Land, in dem Sie geprüft werden, und der Abschluss, den Sie anstreben.
Viele Nichtschülerprüfungen sind gebührenfrei, das Fachabitur in Nordrhein-Westfalen kostet 540 Euro
Viele Nichtschülerprüfungen kosten keine Prüfungsgebühr. Wo für den Hauptschulabschluss eine Gebührenregel vorliegt, ist er gebührenfrei. Am oberen Ende steht das Fachabitur in Nordrhein-Westfalen, für das die Bezirksregierung Arnsberg 540 Euro verlangt. Alle anderen Externenprüfungen nimmt Nordrhein-Westfalen derzeit gebührenfrei ab. Für manche Kombinationen aus Land und Abschluss nennt weder die Verordnung noch die zuständige Stelle einen Betrag. Fragen Sie dann vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach, ob eine Gebühr anfällt.
Wortlaut der Quelle
Die Tarifstelle 21.1.9 der o.a. Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Zulassung und Durchführung einer Externenprüfung gemäß der Allgemeinen Externenprüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs eine Gebühr in Höhe von 300 € bis 660 € vor (für diese Prüfung 540 €). Der Gebührenbescheid wird mit dem Bescheid über die Zulassung zur Externenprüfung bekanntgegeben. Die Gebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig.
Der Anmeldeschluss für das Nichtschülerabitur reicht von September bis April
Beim Nichtschülerabitur liegen zwischen dem frühesten und dem spätesten festen Anmeldeschluss 7 Monate. Nordrhein-Westfalen nimmt Anträge bis 1. September an, Baden-Württemberg bis 1. Oktober für die Prüfung im folgenden Jahr. Niedersachsen nimmt Anträge bis 1. Februar an, Rheinland-Pfalz bis 1. April. In Baden-Württemberg endete die Meldung zum Abitur 2027 am 1. Oktober 2026, und die Deutschklausur folgt am 27. April 2027. Wer jetzt beginnt, meldet sich dort bis 1. Oktober 2027 für die Prüfung 2028.
Eine verpasste Frist kostet Sie beim Nichtschülerabitur meist ein ganzes Jahr, weil die Prüfung fast überall nur einmal im Jahr stattfindet. Hamburg prüft als Ausnahme im Frühjahr und im Herbst. Beim Haupt- und Realschulabschluss haben Sie in mehreren Ländern mehr Gelegenheiten. Hamburg hat beim Hauptschulabschluss 4 Meldetermine im Jahr, Rheinland-Pfalz 3 Stichtage, Berlin, Bremen, Hessen und Niedersachsen je 2 Durchgänge.
Mit einem Fernlehrgang legen Sie die Nichtschülerprüfung oft im Land der Fernschule ab
Wenn Sie sich mit einer Fernschule vorbereiten, legen Sie die Nichtschülerprüfung oft nicht im eigenen Land ab. Jeder Fernlehrgang braucht eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) und ist auf die Fächer und Lehrpläne eines bestimmten Landes zugeschnitten. Mehrere Länder lockern für Teilnehmer eines solchen Lehrgangs die Bindung an den Wohnsitz. Baden-Württemberg macht beim Abitur die Schulaufsicht am Sitz des Veranstalters zuständig, wahlweise die am Wohnsitz.
Wortlaut der Quelle
(1) Die Meldung ist bis zum 1. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr an die obere Schulaufsichtsbehörde zu richten. Zuständig ist die obere Schulaufsichtsbehörde, in deren Bezirk 1. die Bewerberin oder der Bewerber den Wohnsitz hat, 2. bei einem Besuch eines staatlich genehmigten privaten Gymnasiums die Schule liegt oder 3. bei einer Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung sich der Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters des Fernlehrgangs befindet; alternativ ist auch eine Bewerbung an der für den Wohnsitz nach Nummer 1 zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde zulässig.
Hessen lässt Sie auch ohne Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Land zum Nichtschülerabitur zu, wenn das Institut eines zugelassenen Fernlehrgangs Sie meldet. Die meisten zugelassenen Lehrgänge zu einem Schulabschluss legen ein festes Prüfungsland fest, meist das Land, in dem die Fernschule sitzt. Bei den übrigen nennt der Lehrgang kein festes Land, oder er richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.
| Fernschule | Sitz | Prüfungsland laut Lehrgang | Lehrgänge |
|---|---|---|---|
| sgd Studiengemeinschaft Darmstadt | Darmstadt, Hessen | Hessen, für Abitur und Fachabitur | 18 |
| ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme | Hamburg | Hamburg für das Abitur, eine Kooperationsschule in Niedersachsen für das Fachabitur | 18 |
| Fernakademie für Erwachsenenbildung | Hamburg | Hamburg für das Abitur, für das Fachabitur kein Land genannt | 9 |
| Lernzentrum am Killesberg | Stuttgart, Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | 1 |
| CK-Fernakademie | München, Bayern | Hamburg | 1 |
| HEBO-Webschule, Humboldt Fernschule, web-individualschule | Mönchengladbach, Hamburg, Bochum | Land des Wohnsitzes | 3 |
| Eckert Schulen | Regenstauf, Bayern | kein Land genannt | 1 |
Gebühr, Anmeldeschluss und Prüfungsfächer richten sich nach dem Prüfungsland des Lehrgangs. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen und sich mit einem hessischen Abiturlehrgang vorbereiten, werden Sie in der Regel in Hessen geprüft. Dann gelten der hessische Anmeldeschluss am 15. Dezember, die hessische Gebühr und die hessischen Fächer. Das Abitur für Externe in Nordrhein-Westfalen wäre gebührenfrei, verlangt die Anmeldung aber schon bis 1. September. Fahrten zur Prüfungsschule und oft Übernachtungen kommen bei den Kosten eines Fernabiturs zur Lehrgangsgebühr dazu.
Nicht jedes Land lässt Selbststudium als Vorbereitung gelten
Jedes Land verlangt, dass Sie sich angemessen auf die Nichtschülerprüfung vorbereitet haben. Wie Sie lernen, lassen die meisten Länder offen. Nordrhein-Westfalen nennt beim Abitur das Selbststudium ausdrücklich als Vorbereitung. Niedersachsen lässt zum Abitur nur zu, wer an Vorbereitungskursen oder an Fernlehrgängen teilgenommen hat. Für die Vorbereitung haben Sie 3 Wege:
- Bei einer Fernschule lernen Sie mit Studienheften und Online-Unterricht nach einem zugelassenen Lehrplan, je nach Vorbildung rund zwei bis dreieinhalb Jahre lang. Die zugelassenen Abiturlehrgänge kosten mehrere tausend Euro.
- An einer Volkshochschule oder bei einem anderen Kursträger bereiten Kurse zum Haupt- und Realschulabschluss Sie in einer festen Gruppe auf die Prüfung vor. In Hessen und Rheinland-Pfalz meldet der Kursträger seine Teilnehmer zur Prüfung an.
- Im Selbststudium lernen Sie allein nach den Lehrplänen des Landes und belegen Ihre Vorbereitung bei der Anmeldung, in Thüringen etwa mit einem selbst verfassten Bericht. Das Selbststudium ist der günstigste Weg, sofern Ihr Land es zulässt.
Kostenrechner Schulabschluss
| Weg | Gesamtkosten | Woraus |
|---|---|---|
| Staatliche oder kommunale Schulerund 3,5 Jahre | 4.515 Euro | 0 Euro Schulgeld, Fahrten und Lernmaterial |
| Private Schulerund 3,5 Jahre | 5.775 Euro bis 10.395 Euro | 30 Euro bis 140 Euro Schulgeld im Monat (27 Schulen), Fahrten, Lernmaterial |
| Fernschule mit Nichtschülerprüfungrund 3 Jahre | 5.125 Euro bis 49.221 Euro | 4.900 Euro bis 48.996 Euro Lehrgang (18 zugelassene Lehrgänge), Prüfungsgebühr je nach Land, Zusatzmaterial |
| Nichtschülerprüfung ohne Kurs | 300 Euro | Gebühr je nach Land und Lernmaterial für die Vorbereitung |
Kosten für einen Schulabschluss bis zur Hochschulreife zählen steuerlich als Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr, nicht als Werbungskosten; im Einzelfall entscheidet das Finanzamt. Schüler-BAföG an Abendgymnasium und Kolleg mindert die Belastung zusätzlich und steht im Schüler-BAföG-Rechner. Lehrgangspreise laut Staatlicher Zentralstelle für Fernunterricht, dort als möglicherweise veraltet gekennzeichnet. Ihre Eingaben bleiben im Browser.
Nichtschülerprüfung nach Land
236 Schulen in 16 Ländern
- BW51Baden-Württemberg: 51 Schulen
- BY14Bayern: 14 Schulen
- BE19Berlin: 19 Schulen
- BB17Brandenburg: 17 Schulen
- HB2Bremen: 2 Schulen
- HH2Hamburg: 2 Schulen
- HE28Hessen: 28 Schulen
- MV10Mecklenburg-Vorpommern: 10 Schulen
- NI16Niedersachsen: 16 Schulen
- NW35Nordrhein-Westfalen: 35 Schulen
- RP4Rheinland-Pfalz: 4 Schulen
- SL3Saarland: 3 Schulen
- SN15Sachsen: 15 Schulen
- ST4Sachsen-Anhalt: 4 Schulen
- SH10Schleswig-Holstein: 10 Schulen
- TH6Thüringen: 6 Schulen
Einordnung der Redaktion
Die Nichtschülerprüfung passt nicht, wenn Sie feste Termine und Rückmeldung brauchen
Aus Sicht der Redaktion passt die Nichtschülerprüfung nicht zu Ihnen, wenn Sie zum Lernen feste Termine, Klausuren und die Rückmeldung einer Lehrkraft brauchen. Zwischen Anmeldung und Prüfung prüft niemand Ihren Stand, und beim Abitur entscheidet am Ende ein einziger Prüfungsdurchgang über 8 Fächer, ohne dass eine Note aus dem Unterricht etwas ausgleicht. Auch die zweite Fremdsprache lernen Sie dann ohne Lehrkraft. An einer Abendschule oder einem Kolleg entsteht der Abschluss aus mehreren Halbjahren Unterricht, und ein schwacher Prüfungstag wiegt weniger.
5 Fragen zur Nichtschülerprüfung
Wo lege ich die Nichtschülerprüfung ab, wenn ich mit einer Fernschule lerne?
Mit einer Fernschule legen Sie die Nichtschülerprüfung in der Regel in dem Land ab, auf dessen Prüfungsordnung der Lehrgang vorbereitet. Das ist oft das Land, in dem die Fernschule sitzt, und nicht Ihr Wohnort. Baden-Württemberg macht beim Abitur nach Paragraf 37 der Abiturverordnung ausdrücklich die Schulaufsicht am Sitz des Veranstalters zuständig. Gebühr, Frist und Fächer richten sich dann nach diesem Land.
Bekomme ich beim Nichtschülerabitur eine Abiturnote, die für den Numerus clausus zählt?
Ja, das Nichtschülerabitur endet mit einer Abiturdurchschnittsnote, die auch für den Numerus clausus zählt, die Notengrenze bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Nach Ziffer 7.2 der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz wird die Note wie beim Abitur an der Schule nach Anlage 3 der Oberstufenvereinbarung ermittelt. Weil keine Kursnoten einfließen, beruht die Gesamtpunktzahl allein auf den 8 Prüfungsfächern. Das gilt auch für ein Medizinstudium nach dem Externenabitur.
Kann ich nach einer nicht bestandenen Nichtschülerprüfung in einem anderen Bundesland neu anfangen?
Ein Neuanfang nach einer nicht bestandenen Nichtschülerprüfung ist in vielen Ländern nicht möglich, weil der Fehlversuch aus einem anderen Land dort mitzählt. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bayern rechnen beim Haupt- oder Realschulabschluss Versuche aus anderen Ländern an. Zum Abitur werden Sie nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz nach zwei nicht bestandenen Abiturprüfungen nicht mehr zugelassen. Außerdem verlangt fast jedes Land einen Wohnsitz im Land, ein Neuanfang woanders setzt also meist einen Umzug voraus.
Gibt es eine Bestehensquote für die Nichtschülerprüfung?
Nein, eine Bestehensquote der Nichtschülerprüfung veröffentlicht keine Stelle in Deutschland. Das Statistische Bundesamt zählt in seiner Schulstatistik bei den Externen nur, wer einen Abschluss erworben hat, nicht, wer angetreten ist. Ohne die Zahl der Angetretenen lässt sich keine Quote berechnen. Für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein weist die Destatis-Tabelle 21111-12 für das Abgangsjahr 2025 gar keine Externen aus, und der Bericht sagt nicht, ob es keine gab oder ob sie nicht gemeldet wurden.
Bekomme ich die Prüfungsgebühr der Nichtschülerprüfung zurück, wenn ich zurücktrete?
Ob Sie die Prüfungsgebühr der Nichtschülerprüfung nach einem Rücktritt zurückbekommen, regelt jedes Land selbst. Nordrhein-Westfalen erstattet die Gebühr für das Fachabitur, wenn Sie vor Beginn der Prüfung zurücktreten, in allen anderen Fällen nicht. In Hessen ist ein Rücktritt vom Nichtschülerabitur nach der Zulassung ausgeschlossen. Melden Sie sich deshalb erst an, wenn Sie den Prüfungstermin sicher wahrnehmen können.
Quellen
- Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Beschluss vom 13. September 1974 in der Fassung vom 6. Juni 2024), Kultusministerkonferenz, abgerufen am 4. Oktober 2026
- Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (AGVO) vom 19. Oktober 2018, §§ 35 bis 38, Gesetzblatt 2018 Nr. 17, Landtag von Baden-Württemberg, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Nichtschülerabiturprüfung in Hessen, Staatliche Schulämter in Hessen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen, Bezirksregierung Arnsberg, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Merkblatt Externenprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife, Bezirksregierung Arnsberg, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (PO-Externe-A), Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen (BASS), abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) mit Ergänzenden Bestimmungen, Lesefassung, Niedersächsisches Kultusministerium, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2025/2026, Tabelle 21111-12 (Absolvierende und Abgehende einschließlich Externe), Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 2. Oktober 2026
Ratgeber zur Nichtschülerprüfung
Realschulabschluss als NichtschülerDen Realschulabschluss (amtlich meist Mittlerer Schulabschluss) legen Sie ohne Schulbesuch in der Nichtschülerprüfung ab, in manchen Ländern Externenprüfung genannt.
Nichtschülerprüfung nicht bestandenDie Nichtschülerprüfung zum Abitur (allgemeine Hochschulreife), in manchen Ländern Externenprüfung genannt, dürfen Sie einmal wiederholen.
Medizinstudium nach dem ExternenabiturJa, mit dem Abitur (allgemeine Hochschulreife) aus der Nichtschülerprüfung, in manchen Ländern Externenprüfung genannt, bewerben Sie sich über hochschulstart.de.