Nichtschülerprüfung in Nordrhein-Westfalenfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Nordrhein-Westfalen in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Nordrhein-Westfalen gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 1. November für den Hauptschulabschluss, noch 21 Tage. Die Gebühr liegt bei 0 bis 540 Euro je Prüfung.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 1. Novembernoch 21 Tage
- Gebühr
- 0 bis 540 Euroje Prüfung
4 Prüfungen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussErster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9); daneben Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) | Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) | 1. November | 0 Euro | 5 |
| RealschulabschlussMittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) | Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) | 1. November | 0 Euro | 6 |
| FachabiturFachhochschulreife | Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde) | 1. November | 540 Euro | nicht erhoben |
| AbiturAllgemeine Hochschulreife | Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde) | 1. September | 0 Euro | 8 |
Externenprüfung (vormals Nichtschülerprüfung) für den Hauptschulabschluss bei Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9); daneben Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- Zulassung
- Erstrebter Abschluss liegt nicht vor; Vollzeitschulpflicht und Schulpflicht in der Sekundarstufe II sind erfüllt, oder Besuch einer anerkannten Ergänzungsschule, oder Berufskolleg ohne diesen Abschluss, oder zwingende persönliche oder gesundheitliche Gründe. Der Abschluss ist in der Regel nicht vor Ende der Regelschulzeit erreichbar.
- Anmeldung
- 1. November, vollständige Unterlagen bei der Bezirksregierung des Wohnorts
- Termine
- Einmal jährlich mit schriftlichem und mündlichem Teil; die Prüfungsschule und den genauen Termin teilt die Bezirksregierung mit der Zulassung mit
- Fächer (5)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch (auf Antrag durch ein anderes Fach der mündlichen Prüfung ersetzbar). mündlich: Deutsch, Mathematik, Englisch, eines der Fächer Biologie, Physik, Chemie, Informatik und eines der Fächer Geschichte/Politik, Erdkunde, Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Praktische Philosophie, Sport.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Nur insgesamt; eine zweite Wiederholung kann die Bezirksregierung bei besonderen Umständen zulassen; eine nicht bestandene Prüfung in einem anderen Land zählt als Wiederholung
Wortlaut, PO-Externe-S I, Paragraf 5 Abs. 1
(1) Bewerberinnen und Bewerber stellen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die für ihren Wohnort zuständige Bezirksregierung. Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Prüfungstermin Schülerinnen und Schüler einer Ergänzungsschule sind, können den Antrag auch an die Bezirksregierung richten, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat, oder die Schule ermächtigen, dort den Antrag für sie zu stellen. Meldeschluss für die Prüfung ist der 1. November.
- Erweiterter Erster Schulabschluss: gleiche Fächer, in Deutsch, Mathematik und Englisch mit landeseinheitlichen Aufgaben des Ministeriums (§ 10 Abs. 2 PO-Externe-S I).
- Nachprüfung, § 17 Abs. 1 PO-Externe-S I: Sie oder er meldet sich bis zum Ende der vierten Ferienwoche der Sommerferien bei der Bezirksregierung zur Nachprüfung an.
- Rücktritt, § 19 Abs. 1: (1) Die Bewerberin oder der Bewerber kann bis zu vier Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung von der Prüfung zurücktreten.
- Wohnortprinzip, Bezirksregierung Köln: Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfungen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen.
Schulen für den Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen
Externenprüfung (vormals Nichtschülerprüfung) für den Realschulabschluss bei Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Zulassung
- Wie beim Ersten Schulabschluss: Abschluss liegt nicht vor; Vollzeitschulpflicht und Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt oder einer der Ausnahmefälle nach § 6 Abs. 1; nicht vor Ende der Regelschulzeit. Ein vorheriger Erster Schulabschluss ist nicht erforderlich.
- Anmeldung
- 1. November, vollständige Unterlagen bei der Bezirksregierung des Wohnorts
- Termine
- Einmal jährlich mit schriftlichem und mündlichem Teil; Deutsch, Mathematik und Englisch mit landeseinheitlichen Aufgaben des Ministeriums. Den genauen Termin teilt die Bezirksregierung mit der Zulassung mit.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch und ein weiteres Fach aus der mündlichen Fächerliste nach § 12 Abs. 2. mündlich: Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, eines der Fächer Biologie, Physik, Chemie, Technik, Informatik und eines der Fächer Politik, Erdkunde, Sozialwissenschaften, Französisch, Niederländisch, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Praktische Philosophie, Sport oder ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Nur insgesamt; eine zweite Wiederholung kann die Bezirksregierung bei besonderen Umständen zulassen
Wortlaut, PO-Externe-S I, Paragraf 5 Abs. 1
(1) Bewerberinnen und Bewerber stellen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die für ihren Wohnort zuständige Bezirksregierung. Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Prüfungstermin Schülerinnen und Schüler einer Ergänzungsschule sind, können den Antrag auch an die Bezirksregierung richten, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat, oder die Schule ermächtigen, dort den Antrag für sie zu stellen. Meldeschluss für die Prüfung ist der 1. November.
- Fächeranzahl sechs: Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte und je ein Fach aus zwei Wahlgruppen; das vierte schriftliche Fach stammt aus diesen Wahlgruppen.
- Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe bei guten Ergebnissen, § 15 Abs. 2; bei Nichtbestehen wird unter Voraussetzungen der Erweiterte Erste Schulabschluss zuerkannt, § 15 Abs. 3.
- Bearbeitungszeit, Merkblatt der Bezirksregierung Detmold: Dafür stehen ihr/ihm für Deutsch 150 Minuten sowie für Mathematik und Englisch jeweils 120 Minuten zur Verfügung.
- Die Bezirksregierung Detmold verlinkt für Externe als Prüfungstermine den Erlass zu den Zentralen Prüfungen 10 (2027: Deutsch 11. Mai, Englisch 13. Mai, Mathematik 20. Mai 2027, https://bass.schule.nrw/6658.htm). Ob Externe an diesen Tagen schreiben, sagt der Erlass nicht ausdrücklich.
Schulen für den Realschulabschluss in Nordrhein-Westfalen
Externenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (Bildungsgänge des Berufskollegs) für das Fachabitur bei Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife
- Zuständige Stelle
- Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde)
- Zulassung
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und abgeschlossene Berufsausbildung in der Fachrichtung oder gleichwertige Vorbildung; angemessene Prüfungsvorbereitung; im Vorjahr kein Besuch des Bildungsgangs an einer öffentlichen oder Ersatzschule; Abschluss liegt noch nicht vor.
- Anmeldung
- 1. November, vollständige Unterlagen bei der Bezirksregierung des Wohnsitzes
- Termine
- In der Regel einmal jährlich, zusammen mit den übrigen Abschlussprüfungen der Berufskollegs im Mai und Juni
- Fächer
- schriftlich: Mathematik, Deutsch/Kommunikation, Englisch und ein Fach des fachlichen Schwerpunktes. mündlich: alle Pflichtfächer der Stundentafel des jeweiligen Bildungsganges.
- Gebühr
- 540 Euro
- Wiederholung
- Zum nächsten Prüfungstermin, frühestens nach einem halben Jahr, nur insgesamt; eine zweite Wiederholung kann die obere Schulaufsichtsbehörde bei besonderen Umständen zulassen
Wortlaut, PO-Externe-BK, Paragraf 4 Abs. 1
(1) Bewerberinnen und Bewerber stellen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die obere Schulaufsichtsbehörde, die für ihren Wohnsitz zuständig ist. Meldeschluss für die Prüfung ist der 1. November.
- Gebührengrundlage, Merkblatt der Bezirksregierung Arnsberg: Die Tarifstelle 21.1.9 der o.a. Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Zulassung und Durchführung einer Externenprüfung gemäß der Allgemeinen Externenprüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs eine Gebühr in Höhe von 300 € bis 660 € vor (für diese Prüfung 540 €). Die Bezirksregierung Detmold nennt ebenfalls 540 Euro. Bei Rücktritt vor Beginn der Prüfung wird die Gebühr erstattet; die prüfende Schule kann Materialkosten berechnen.
- Zulassungsvoraussetzungen, Merkblatt der Bezirksregierung Detmold: 1. Mittlerer Schulabschluss -Fachoberschulreife- 2. Abgeschlossene Berufsausbildung in einer der o.a. Fachrichtungen oder eine gleichwertige Vorbildung. Ministerium: Für die Zulassung zur Externenprüfung Fachhochschulreife ist der Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses dagegen erforderlich.
- Fachrichtungen laut Merkblatt Detmold: Agrarwirtschaft, Ernährung/Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit/Soziales, Technik, Wirtschaft und Verwaltung. Fächer und Dauer regelt die APO-BK (Anlage C); deren Text wurde nicht abgerufen.
- Abweichung: Das Merkblatt Detmold verlangt die Versicherung, in den letzten zwei Jahren keine Fachschule dieses Bildungsgangs besucht zu haben; § 6 Abs. 1 Nr. 4 PO-Externe-BK nennt nur das der Prüfung vorausgegangene Jahr.
Schulen für das Fachabitur in Nordrhein-Westfalen
Abiturprüfung für Externe (vormals Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler) für das Abitur bei Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde)
- Zulassung
- Angemessene Vorbereitung darlegen, etwa Selbststudium, Fernlehrgang, Vorbereitungslehrgang oder Ergänzungsschule; mindestens 18 Jahre im Kalenderhalbjahr des Prüfungsbeginns; im vorausgegangenen Kalenderjahr kein Gymnasium und keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule; nicht zweimal nicht bestanden, keine laufende Zulassung anderswo, noch keine allgemeine Hochschulreife. Mindestalter: 18 Jahre.
- Anmeldung
- 1. September, Antrag bei der Bezirksregierung des Wohnsitzes
- Termine
- Einmal im Jahr nach terminlicher Festsetzung durch das Schulministerium
- Fächer (8)
- schriftlich: vier Fächer, die die Aufgabenfelder I, II und III abdecken; darunter Mathematik und Deutsch oder eine Fremdsprache; zwei davon als Leistungsfächer. mündlich: die schriftlichen Fächer gegebenenfalls und vier andere Fächer im zweiten Prüfungsteil, nur mündlich.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- In der Regel nach einem Jahr; frühere Leistungen werden unwirksam; eine zweite Wiederholung nur bei besonderen, nicht selbst zu vertretenden Gründen
Wortlaut, PO-Externe-A, Paragraf 4 Abs. 3
(3) Zur Abiturprüfung wird von der oberen Schulaufsichtsbehörde zu gelassen, wer darlegt, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat, zum Beispiel durch Selbststudium, die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen oder durch den Besuch von Ergänzungsschulen, und in dem Kalenderhalbjahr, in dem die Prüfung beginnt, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Altersgrenze zulassen.
- § 1 Satz 2 PO-Externe-A: Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Kalenderjahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben.
- Prüfungsorte, VV 3.2: Die Abiturprüfung findet an Gymnasien, Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Weiterbildungskollegs statt.
- Am zweiten Prüfungsteil nimmt nur teil, wer den ersten bestanden hat oder durch weitere Prüfungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben kann (§ 3 Abs. 3 Satz 4).
- Zwei der vier schriftlichen Fächer sind Leistungsfächer; eines davon muss Deutsch, eine Fremdsprache oder Mathematik sein (§ 10 Abs. 3).
Schulen für das Abitur in Nordrhein-Westfalen
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Nordrhein-Westfalen
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) und Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde) zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Hauptschulabschluss bis zum 1. November.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Nordrhein-Westfalen. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/nordrhein-westfalen/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Nordrhein-Westfalen
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen nimmt Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) ab. Anmeldung: 1. November, vollständige Unterlagen bei der Bezirksregierung des Wohnorts. Geprüft werden 5 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und Englisch (auf Antrag durch ein anderes Fach der mündlichen Prüfung ersetzbar). Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Nordrhein-Westfalen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Nordrhein-Westfalen nimmt Bezirksregierung des Wohnorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster) ab. Anmeldung: 1. November, vollständige Unterlagen bei der Bezirksregierung des Wohnorts. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Englisch und ein weiteres Fach aus der mündlichen Fächerliste nach § 12 Abs. 2. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Nordrhein-Westfalen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Nordrhein-Westfalen nimmt Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde) ab. Anmeldung: 1. November, vollständige Unterlagen bei der Bezirksregierung des Wohnsitzes. Die Gebühr beträgt 540 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Nordrhein-Westfalen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Nordrhein-Westfalen nimmt Bezirksregierung des Wohnsitzes (obere Schulaufsichtsbehörde) ab. Anmeldung: 1. September, Antrag bei der Bezirksregierung des Wohnsitzes. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich vier Fächer, die die Aufgabenfelder I, II und III abdecken; darunter Mathematik und Deutsch oder eine Fremdsprache; zwei davon als Leistungsfächer. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Quellen
- Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I) vom 22. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 2026 (GV. NRW. 2026 S. 130), Paragraf 5 Abs. 1, Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg - PO-Externe-BK) vom 26. Mai 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. April 2025 (GV. NRW. 2025 S. 376), Paragraf 4 Abs. 1, Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A) vom 30. Januar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 2026 (GV. NRW. 2026 S. 130), Paragraf 4 Abs. 3, Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Nordrhein-Westfalen
- Abitur in Nordrhein-Westfalen
- Fachabitur in Nordrhein-Westfalen
- Realschulabschluss in Nordrhein-Westfalen
- Hauptschulabschluss in Nordrhein-Westfalen