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Nichtschülerprüfung in Bremenfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur

Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Bremen in einer staatlichen Prüfung ablegen.

Kurz beantwortet

In Bremen gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 31. Oktober für das Abitur, noch 20 Tage. Die Gebühr liegt bei 0 Euro je Prüfung.

Abschlüsse mit Prüfung
4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Nächster Anmeldeschluss
31. Oktobernoch 20 Tage
Gebühr
0 Euroje Prüfung
Bestanden 2025
493alle Abschlüsse, Destatis

4 Prüfungen in Bremen im Vergleich

Nichtschülerprüfung in Bremen je Abschluss, vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Stand: 2. Oktober 2026. Felder ohne Beleg: nicht erhoben.
AbschlussStelleAnmeldungGebührFächer
HauptschulabschlussEinfache Berufsbildungsreife (EinfBBR); erweiterte Form: Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR)Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen31. Januar für den Prüfungsdurchgang im Frühjahr (April), 31. August für den Durchgang im Oktober/November; nach § 9 Absatz 1 NSP-BBR-V spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn. Zwei feste Tage, daher kein einzelner Monatstag.0 Euro4
RealschulabschlussMittlerer Schulabschluss (MSA)Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen31. Januar0 Euro6
FachabiturFachhochschulreifeEine Fachoberschule im Land Bremen1. Märznicht erhobennicht erhoben
AbiturAllgemeine Hochschulreife (Abitur)Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen (mit der Abnahme beauftragte Schule)31. Oktober0 Euro8

Nichtschülerprüfung (Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler), auch Externenprüfung genannt für den Hauptschulabschluss bei Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen

Amtlicher Name des Abschlusses
Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR); erweiterte Form: Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR)
Zulassung
Hauptwohnsitz in Bremen, erfüllte Vollzeitschulpflicht, vollständige Unterlagen, ausreichende Vorbereitung, Abschluss noch nicht vorhanden. Das Vorgespräch mit der Prüfungskommission ist Teil des Zulassungsverfahrens (§ 8 NSP-BBR-V).
Anmeldung
31. Januar für den Prüfungsdurchgang im Frühjahr (April), 31. August für den Durchgang im Oktober/November; nach § 9 Absatz 1 NSP-BBR-V spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn. Zwei feste Tage, daher kein einzelner Monatstag.
Termine
In der Regel zwei Prüfungsdurchgänge: April (Dienstleistungsportal: April/Mai) und Oktober/November.
Fächer (4)
schriftlich: Deutsch, Mathematik und Gesellschaft und Politik (Geografie, Geschichte, Politik). mündlich: ein naturwissenschaftliches Fach.
Gebühr
0 Euro
Wiederholung
Einmal innerhalb von sieben Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses; eine zweite Wiederholung kann die Senatorin auf Antrag gestatten (§ 14 NSP-BBR-V).

Wortlaut, NSP-BBR-V, Paragraf 10 Absatz 2

(2) Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die 1. die Unterlagen vollständig eingereicht haben, 2. den angestrebten Abschluss noch nicht besitzen, 3. nachweisen konnten, dass Art und Umfang ihrer Vorbereitungen ausreichend sind, 4. Einzelbewerberin oder Einzelbewerber mit Hauptwohnsitz in Bremen sind oder Mitglied einer geschlossenen Lerngruppe einer genehmigten Ersatzschule sind oder Mitglied einer geschlossenen Lerngruppe eines Trägers sind, der seine Maßnahme in Bremen durchführt.
  • Dem Antrag zur Einfachen Berufsbildungsreife ist eine Bescheinigung über Kompetenzen in der englischen Sprache beizufügen (§ 9 Absatz 2 Nummer 1 NSP-BBR-V); sie wird im Zeugnis vermerkt (§ 15 Absatz 3).
  • Erweiterte Berufsbildungsreife (Anforderungen Ende Jahrgangsstufe 10): schriftlich Deutsch, Mathematik, Englisch und Gesellschaft und Politik, mündlich Englisch und ein naturwissenschaftliches Fach (§ 11 Absatz 4 NSP-BBR-V). Wird sie nicht erreicht, kann über die erste Aufgabengruppe die Einfache Berufsbildungsreife zuerkannt werden (§ 13 Absatz 4).
  • Einzelne Nichtschüler werden geprüft, wenn eine Prüfungsgruppe gebildet werden kann; sie umfasst in der Regel mindestens zehn Personen (§ 3 Absatz 3 NSP-BBR-V).
  • Nach den schriftlichen Ergebnissen kann der Prüfling binnen drei Tagen zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlich geprüften Fächern verlangen (§ 12 Absatz 4).

Schulen für den Hauptschulabschluss in Bremen

Nichtschülerprüfung (Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler), auch Externenprüfung genannt für den Realschulabschluss bei Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen

Amtlicher Name des Abschlusses
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Zuständige Stelle
Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 BremenIn der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat (§ 2 NSP-MSA-V).
Zulassung
Wohnsitz im Land Bremen, erfüllte Vollzeitschulpflicht, vollständige Unterlagen, ausreichende Vorbereitung, frühestens zehn Monate nach Ausstellung des letzten Schulzeugnisses. Das Vorgespräch ist Teil des Zulassungsverfahrens (§ 7 Absatz 2 NSP-MSA-V).
Anmeldung
31. Januar für den Prüfungsdurchgang im Mai/Juni.
Termine
Im Allgemeinen Mai/Juni.
Fächer (6)
schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch und Biologie. mündlich: Englisch, Mathematik, Geografie oder Geschichte und Physik oder Chemie.
Gebühr
0 Euro
Wiederholung
Einmal, frühestens nach sechs Monaten; die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Eine zweite Wiederholung kann auf Antrag gestattet werden (§ 14 NSP-MSA-V).

Wortlaut, NSP-MSA-V, Paragraf 8 Absatz 2

(2) Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die 1. die Unterlagen vollständig eingereicht haben, 2. den Mittleren Schulabschluss noch nicht besitzen, 3. nachweisen konnten, dass Art und Umfang ihrer Vorbereitungen ausreichend sind und sie die Prüfung frühestens zehn Monate nach Ausstellung des Zeugnisses nach § 6 Absatz 2 Nummer 3 absolvieren oder Schülerin oder Schüler einer Abschlussklasse einer nicht anerkannten Ersatzschule sind.
  • Die Aufgaben in Deutsch, Mathematik und Englisch stellt die Senatorin für Kinder und Bildung zentral (§ 9 Absatz 2 NSP-MSA-V); Biologie dauert 90 Minuten.
  • Auf Antrag zusätzlich Prüfung in einer zweiten Fremdsprache, deren Ergebnis für das Bestehen nicht zählt (§ 4 Absatz 2, § 11 Absatz 3).
  • Prüflinge nichtdeutscher Herkunftssprache mit höchstens fünf Jahren Lebensmittelpunkt in Deutschland können auf Antrag statt Englisch in der Herkunftssprache geprüft werden (§ 4 Absatz 6).
  • Bestanden ist die Prüfung, wenn kein Fach ungenügend und höchstens ein Fach mangelhaft ist (§ 11 Absatz 3).

Schulen für den Realschulabschluss in Bremen

Prüfung für schulfremde Bewerberinnen und Bewerber an der einjährigen Fachoberschule für das Fachabitur bei Eine Fachoberschule im Land Bremen

Amtlicher Name des Abschlusses
Fachhochschulreife
Zuständige Stelle
Eine Fachoberschule im Land BremenAntrag und Zulassungsentscheidung bei der Schule (§ 27 Absatz 4 und 5); fachlich zuständig Der Senator für Kinder und Bildung, Referat 22.
Zulassung
Zwölf Monate Wohnung im Land Bremen, die Aufnahmevoraussetzungen der einjährigen Fachoberschule (Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit, dazu ein Beratungsgespräch) und glaubhaft gemachte Vorbereitung. Zulassung nicht früher als beim regulären Bildungsgang.
Anmeldung
1. März jeden Jahres, Antrag bei einer Fachoberschule.
Termine
Im Rahmen der planmäßigen Abschlussprüfung der Fachoberschule.
Fächer
schriftlich: Deutsch, Englisch, Mathematik und ein den Bildungsgang kennzeichnendes Fach des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs. mündlich: alle übrigen Unterrichtsfächer der Fachrichtung außer Sport.
Wiederholung
Einmal; eine zweite Wiederholung kann auf Antrag gestattet werden (§ 24 Absatz 1, für Schulfremde über § 27 Absatz 10).

Wortlaut, FOSchulV BR, Paragraf 27 Absatz 1

(1) Zur Prüfung an der einjährigen Fachoberschule kann auch zugelassen werden, wer nicht am Unterricht eines Bildungsgangs der Fachoberschule teilgenommen hat, wenn sie oder er 1. während der letzten zwölf Monate vor der Prüfung ihre oder seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, im Lande Bremen hatte, 2. die Voraussetzungen für die Zulassung nach § 5 erfüllt und 3. glaubhaft macht, dass Art und Umfang ihrer oder seiner Vorbereitungen den Prüfungsanforderungen entsprechen werden.
  • Zeugnis oder Bescheinigung tragen einen Vermerk, dass die Prüfung als schulfremde Bewerberin oder schulfremder Bewerber abgelegt wurde (§ 27 Absatz 9).
  • In Deutsch, Englisch und Mathematik findet eine Zentrale Prüfung statt, im kennzeichnenden Fach eine Gemeinsame Prüfung (§ 17 Absatz 1).
  • Eigener Weg für Teilnehmende eines von der ZFU zugelassenen Fernlehrgangs nach § 28 der Verordnung.
  • Zweiter Weg: Wer die Abiturprüfung für Nichtschüler nach der NSP-V nicht besteht, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen (§ 24 Absatz 2 NSP-V).

Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Nichtschülerprüfung) für das Abitur bei Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen (mit der Abnahme beauftragte Schule)

Amtlicher Name des Abschlusses
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Zulassung
Termingerechte vollständige Meldung, im Vorjahr kein Besuch eines Gymnasiums oder einer Einrichtung des Zweiten Bildungswegs, Vorbereitung auf dem Niveau der Qualifikationsphase, Hauptwohnung im Land Bremen. Ausgeschlossen ist, wer die Hochschulreife schon hat, zweimal gescheitert ist oder anderswo zugelassen ist (§ 12 Absatz 1). Das Beratungsgespräch geht der Meldung zwingend voraus (§ 10 Absatz 2).
Anmeldung
31. Oktober für den Prüfungsdurchgang im folgenden Frühjahr.
Termine
Mündlicher Teil ab Februar, schriftliche Prüfungen im April/Mai zu den zentralen Bremer Prüfungsterminen.
Fächer (8)
schriftlich: Mathematik, Geschichte oder Politik, Deutsch oder eine fortgesetzte Fremdsprache und ein weiteres Fach; zwei der vier Fächer als Leistungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. mündlich: vier weitere Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau, darunter die nicht schriftlich geprüften Pflichtfächer (Deutsch, zwei Fremdsprachen, Geschichte oder Politik, Mathematik, eine Naturwissenschaft).
Gebühr
0 Euro
Wiederholung
Einmal, frühestens nach einem Jahr, mit erneuter Meldung und Zulassung; eine zweite Wiederholung kann gestattet werden (§ 21 NSP-V).

Wortlaut, NSP-V, Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 2

Unter diesen Voraussetzungen werden zugelassen [...] 2. Nichtschülerinnen und Nichtschüler, die a) sich termingemäß mit vollständigen Unterlagen gemeldet haben, b) in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums oder Studierende oder Studierender einer zur Allgemeinen Hochschulreife führenden öffentlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung des Zweiten Bildungsweges gewesen sind, c) mit der Darstellung nach § 11 Abs. 3 Nr. 7 nachweisen können, dass Umfang und Inhalt ihrer Vorbereitung den Anforderungen [gekürzt]
  • Das Beratungsgespräch geht als notwendige Voraussetzung der Meldung voraus (§ 10 Absatz 2 Satz 3 NSP-V).
  • Bei Nichtbestehen kann der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (§ 24 Absatz 2 NSP-V).
  • Für Meldung und Ablauf verfügt die Senatorin jährlich einen Zeitplan (§ 3 NSP-V).
  • Das Dienstleistungsportal nennt zusätzlich die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach § 54 BremSchulG; ein Mindestalter nennen weder NSP-V noch Portal.

Schulen für das Abitur in Bremen

In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Bremen

  1. Zuständige Stelle klären

    Für Ihren Abschluss ist Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen, Eine Fachoberschule im Land Bremen und Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen (mit der Abnahme beauftragte Schule) zuständig.

  2. Fristgerecht anmelden

    Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 31. Oktober.

  3. Zulassung abwarten

    Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.

  4. Schriftlich und mündlich prüfen lassen

    Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.

So zitieren Sie diese Angaben

Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Bremen. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/bremen/

4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Bremen

Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Bremen ab?

Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Bremen nimmt Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen ab. Anmeldung: 31. Januar für den Prüfungsdurchgang im Frühjahr (April), 31. August für den Durchgang im Oktober/November; nach § 9 Absatz 1 NSP-BBR-V spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn. Zwei feste Tage, daher kein einzelner Monatstag.. Geprüft werden 4 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und Gesellschaft und Politik (Geografie, Geschichte, Politik). Die Gebühr beträgt 0 Euro.

Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Bremen ab?

Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Bremen nimmt Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen ab. Anmeldung: 31. Januar für den Prüfungsdurchgang im Mai/Juni.. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Englisch und Biologie. Die Gebühr beträgt 0 Euro.

Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Bremen ab?

Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Bremen nimmt Eine Fachoberschule im Land Bremen ab. Anmeldung: 1. März jeden Jahres, Antrag bei einer Fachoberschule..

Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Bremen ab?

Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Bremen nimmt Erwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen (mit der Abnahme beauftragte Schule) ab. Anmeldung: 31. Oktober für den Prüfungsdurchgang im folgenden Frühjahr.. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Mathematik, Geschichte oder Politik, Deutsch oder eine fortgesetzte Fremdsprache und ein weiteres Fach; zwei der vier Fächer als Leistungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Die Gebühr beträgt 0 Euro.

Quellen

  1. Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-BBR-V) vom 1. Mai 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 341), Paragraf 10 Absatz 2, Bremen, abgerufen am 2. Oktober 2026
  2. Verordnung über die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (NSP-MSA-V) vom 16. September 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 424), Paragraf 8 Absatz 2, Bremen, abgerufen am 2. Oktober 2026
  3. Verordnung über die Fachoberschule vom 5. Juli 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 360), Paragraf 27 Absatz 1, Bremen, abgerufen am 2. Oktober 2026
  4. Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen (NSP-V) vom 22. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2006, S. 30), Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 2, Bremen, abgerufen am 2. Oktober 2026

Redaktionshinweis: Dieser Text entsteht mit KI-Unterstützung aus den genannten Primärquellen und den Daten der eigenen Erhebung. Ramon W. Tissler prüft ihn vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Stand: 2. Oktober 2026. Fehler bitte über das Kontaktformular melden; Korrekturen stehen in den Redaktionsrichtlinien.

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