
Bild: KI generiert
Hauptschulabschluss nachholenan 93 Schulen, per Fernschule oder als Nichtschülerprüfung
Wenn Sie den Hauptschulabschluss nachholen wollen, passen neben dem Beruf Abendhauptschule und Kurse der Volkshochschulen, ohne Abschluss in jungen Jahren die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit und mit Vorwissen die Nichtschülerprüfung.
Kurz beantwortet
Den Hauptschulabschluss holen Sie auf zwei Wegen nach: an einer Schule oder mit der Nichtschülerprüfung. Schulen dafür gibt es in 13 Ländern an 78 Orten. 62 von 93 sind staatlich oder kommunal und kosten kein Schulgeld. Die Nichtschülerprüfung ohne Schulbesuch bieten 16 Länder an, in 8 davon ohne Gebühr.
- Schulen
- 93in 13 Ländern
- Ohne Schulgeld
- 62staatlich oder kommunal
- Schulgeld privat
- bis 230 Euroim Monat, belegt für 43 Schulen
- Nichtschülerprüfung 2025
- 4.063bestanden, Destatis
Hauptschulabschluss nachholen in allen 16 Ländern
| Land | Amtlicher Name | Schulen | Nichtschülerprüfung bei | Anmeldeschluss | Gebühr |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Hauptschulabschluss | 0 | Staatliches Schulamt am Wohnsitz | 1. März | 0 Euro |
| Bayern | erfolgreicher Abschluss der Mittelschule; daneben qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali) | 2 | Öffentliche Mittelschule | 1. März | nicht erhoben |
| Berlin | Berufsbildungsreife (BBR) | 12 | Senatsverwaltung für Bildung | Zwei Ausschlussfristen: 28. Februar für die Prüfung im Frühjahr und 31. August für die Prüfung im Herbst | 0 Euro |
| Brandenburg | Berufsbildungsreife (BBR) | 17 | Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg | 1. November | 0 Euro |
| Bremen | Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR); erweiterte Form: Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) | 2 | Erwachsenenschule Bremen | 31. Januar für den Prüfungsdurchgang im Frühjahr (April), 31. August für den Durchgang im Oktober/November; nach § 9 Absatz 1 NSP-BBR-V spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn. Zwei feste Tage, daher kein einzelner Monatstag. | 0 Euro |
| Hamburg | Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) | 1 | Zentrum für Schul- und Jugendinformation | Vier Meldezeiträume je Prüfungsjahr. Meldeschluss 2026/27: 1. Juni 2026 (Prüfung August 2026), 1. September 2026 (November 2026), 1. Dezember 2026 (Januar 2027), 1. Februar 2027 (März 2027). Im Vorjahr lag der vierte Meldeschluss am 30. Januar 2026; ein fester Kalendertag ist daher nicht belegt. | 0 Euro |
| Hessen | Hauptschulabschluss (einfacher und qualifizierender Hauptschulabschluss) | 12 | Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen | Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs. | 0 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | Berufsreife | 4 | Staatliches Schulamt als untere Schulbehörde | 15. Januar | nicht erhoben |
| Niedersachsen | Hauptschulabschluss | 7 | Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig | Die Antragsfristen gibt die Schulbehörde im Internet bekannt (§ 2 Absatz 3 Satz 2 NAVO-Sek I). Die Bekanntmachungsseite war am Abruftag gesperrt; konkrete Daten sind nicht belegt. | nicht erhoben |
| Nordrhein-Westfalen | Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9); daneben Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) | 17 | Bezirksregierung des Wohnorts | 1. November | 0 Euro |
| Rheinland-Pfalz | Qualifikation der Berufsreife (Berufsreife) | 0 | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion | Drei Stichtage im Jahr: 15. Januar, 15. Mai oder 15. September, schriftlich bei der Schulbehörde (ADD). Teilnehmende anerkannter Vorbereitungskurse melden sich über die Kursleitung. | nicht erhoben |
| Saarland | Hauptschulabschluss | 0 | Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes | 1. Februar | nicht erhoben |
| Sachsen | Hauptschulabschluss (daneben qualifizierender Hauptschulabschluss) | 6 | Landesamt für Schule und Bildung als Schulaufsichtsbehörde | Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung | nicht erhoben |
| Sachsen-Anhalt | Hauptschulabschluss | 2 | Landesschulamt Sachsen-Anhalt | 15. Dezember | 0 Euro |
| Schleswig-Holstein | Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) | 7 | Untere Schulaufsichtsbehörde am Wohnort | Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt. | nicht erhoben |
| Thüringen | Hauptschulabschluss (bei entsprechenden Noten mit Bescheinigung der Gleichwertigkeit zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss) | 4 | zuständiges Staatliches Schulamt | 1. März | nicht erhoben |
In 78 Orten führen Schulen zum Hauptschulabschluss
Die meisten Schulen für den Hauptschulabschluss gibt es in Berlin (12), Frankfurt am Main (3) und Bonn (2). 74 Orte haben genau eine Schule dafür.
Bayern
2 Schulen in 2 Orten, alle mit Abendunterricht
- Margetshöchheim
- Nürnberg
Berlin
12 Schulen in 1 Ort, 10 mit Abendunterricht, alle ohne Schulgeld
- Berlin (12)
Brandenburg
17 Schulen in 17 Orten, alle mit Abendunterricht, 8 ohne Schulgeld
- Brandenburg an der Havel
- Cottbus
- Eberswalde
- Falkensee
- Forst (Lausitz)
- Frankfurt (Oder)
- Fürstenwalde/Spree
- Herzberg (Elster)
- Königs Wusterhausen
- Kyritz
- Luckenwalde
- Oranienburg
- Potsdam
- Schwedt/Oder
- Senftenberg
- Strausberg
- Wittenberge
Bremen
2 Schulen in 2 Orten, alle mit Abendunterricht, alle ohne Schulgeld
- Bremen
- Bremerhaven
Hamburg
1 Schule in 1 Ort, alle mit Abendunterricht, alle ohne Schulgeld
Hessen
12 Schulen in 10 Orten, alle mit Abendunterricht, 11 ohne Schulgeld
- Alsfeld
- Bad Hersfeld
- Frankfurt am Main (3)
- Fulda
- Gießen
- Groß-Gerau
- Heppenheim
- Kassel
- Marburg
- Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
4 Schulen in 4 Orten, alle mit Abendunterricht, 3 ohne Schulgeld
Niedersachsen
7 Schulen in 7 Orten, alle mit Abendunterricht
- Braunschweig
- Göttingen
- Hannover
- Hildesheim
- Lüneburg
- Osnabrück
- Wolfsburg
Nordrhein-Westfalen
17 Schulen in 15 Orten, alle mit Abendunterricht, alle ohne Schulgeld
Sachsen
6 Schulen in 6 Orten, alle mit Abendunterricht, alle ohne Schulgeld
Sachsen-Anhalt
2 Schulen in 2 Orten, alle mit Abendunterricht, alle ohne Schulgeld
Schleswig-Holstein
7 Schulen in 7 Orten, alle mit Abendunterricht
Thüringen
4 Schulen in 4 Orten, alle mit Abendunterricht
- Erfurt
- Jena
- Nordhausen
- Weimar
Der Hauptschulabschluss kostet an staatlichen Schulen kein Schulgeld
| Weg | Kosten | Grundlage |
|---|---|---|
| Staatliche oder kommunale Schule | kein Schulgeld | 62 von 93 Schulen |
| Schule in freier Trägerschaft | 0 bis 230 Euro im Monat | Schulgeld belegt für 43 Einrichtungen |
| Nichtschülerprüfung | 0 Euro Gebühr | belegt für 8 von 16 Ländern mit Prüfung |
An der Abendhauptschule fördert das Schüler-BAföG nur die letzten 2 Halbjahre, und das Einkommen der Eltern kann dabei zählen. Einen Kurs zum Hauptschulabschluss kann außerdem die Agentur für Arbeit bezahlen.
Die Agentur für Arbeit bezahlt den Kurs zum Hauptschulabschluss, wenn Sie die Bedingungen erfüllen
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten eines Kurses zum Hauptschulabschluss, wenn Sie die Bedingungen von Paragraf 81 Absatz 3 SGB III erfüllen. Für die allgemeine Weiterbildung sagt Absatz 1, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden können. Für den Hauptschulabschluss sagt Absatz 3, dass sie gefördert werden. Die Bundesagentur für Arbeit spricht selbst von einem Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen.
Wortlaut der Quelle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn 1. sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und 2. zu erwarten ist, dass sie an der Maßnahme erfolgreich teilnehmen werden.
Für die Förderung nach Paragraf 81 Absatz 1 SGB III erfüllen Sie 3 Bedingungen. Ohne Berufsabschluss kommt eine vierte Regel hinzu.
- Die Weiterbildung muss nötig sein, um Sie bei Arbeitslosigkeit in Arbeit zu bringen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Die Agentur für Arbeit muss Sie vor Beginn des Kurses beraten haben.
- Der Kurs und sein Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.
- Ohne Berufsabschluss und mit weniger als 3 Jahren Berufstätigkeit fördert die Agentur nur, wenn eine Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Förderung ist außerdem möglich, wenn Sie einen Engpassberuf anstreben, also einen Beruf, in dem Fachkräfte fehlen.
Liegen die Bedingungen vor, bescheinigt die Agentur für Arbeit die Förderung mit einem Bildungsgutschein. Den Gutschein lösen Sie bei einem zugelassenen Träger ein. Auch wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen, beraten und entscheiden seit 1. Januar 2025 die Agenturen für Arbeit über den Kurs, so die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu Paragraf 16 SGB II. Für den Lebensunterhalt bleibt das Jobcenter zuständig, und an der Abendhauptschule zahlt es das Grundsicherungsgeld neben der Abendschule bis zu den letzten 2 Schulhalbjahren.
Als junger Mensch ohne Schulabschluss haben Sie einen zweiten Anspruch. Nach Paragraf 53 SGB III bereitet die Agentur für Arbeit Sie in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf den Hauptschulabschluss vor. Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist eine Maßnahme der Agentur, die auf eine Ausbildung vorbereitet. Sie dauert bis zu 12 Monate und kostet Sie nichts. Solange Sie berufsschulpflichtig sind, führt das Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule in der Regel in einem Schuljahr zum Hauptschulabschluss.
Paragraf 53 und Paragraf 81 SGB III verpflichten die Agentur für Arbeit außerdem, auf eine Kostenbeteiligung der Länder hinzuwirken, weil die allgemeine Schulbildung Sache der Länder ist. Die Agentur zahlt den Kurs zum Hauptschulabschluss trotzdem. Nach ihrer eigenen Einschätzung vergeben die meisten Betriebe ohne Hauptschulabschluss keine Ausbildung.
Beratung vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Seit 1. Januar 2025 ist sie auch zuständig, wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen. Die Beratung muss vor dem Kurs liegen.
Zugelassenen Kurs aussuchen
Suchen Sie einen Kurs, der für die Förderung zugelassen ist. Ob er zugelassen ist, sagt Ihnen der Träger.
Bildungsgutschein erhalten
Erfüllen Sie die Bedingungen, stellt die Agentur einen Bildungsgutschein aus.
Kurs besuchen
Die Agentur übernimmt die Weiterbildungskosten des Kurses. Leistungen Dritter, die die Förderung aufstocken, rechnet die Agentur nicht an.
Prüfung ablegen
Am Ende legen Sie die Prüfung zum Hauptschulabschluss ab, je nach Land im Kurs oder als Nichtschülerprüfung.
Schulgeld, Fernschule und Prüfungsgebühr für Ihren Weg stellt der Kostenrechner für den Schulabschluss nebeneinander, Ihren Anspruch schätzt der Schüler-BAföG-Rechner.
Welcher Weg zum Hauptschulabschluss zu Ihnen passt
Vom Hauptschulabschluss bis zur Hochschule: jede Stufe lässt sich einzeln nachholen
- Stufe 1Hauptschulabschluss93 Einrichtungen
- Stufe 2Realschulabschluss145 Einrichtungen
- Stufe 3Fachabitur87 Einrichtungen
- Stufe 4Abitur141 Einrichtungen
- DanachStudiumFachhochschule oder Universität
Der Hauptschulabschluss heißt je nach Land Erster Schulabschluss, Berufsbildungsreife oder Berufsreife
Der Hauptschulabschluss ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss, in der Regel nach der Klasse 9. Für eine Ausbildung ist er nach der Bundesagentur für Arbeit in den meisten Betrieben eine Grundvoraussetzung. Im Schulrecht der Länder trägt der Hauptschulabschluss verschiedene Namen. In Hamburg und Schleswig-Holstein heißt er Erster allgemeinbildender Schulabschluss, in Berlin und Brandenburg Berufsbildungsreife, in Rheinland-Pfalz Berufsreife und in Bayern erfolgreicher Abschluss der Mittelschule.
| Land | Amtlicher Name im Schulrecht |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Hauptschulabschluss |
| Bayern | erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, daneben qualifizierender Abschluss der Mittelschule |
| Berlin | Berufsbildungsreife (BBR), daneben erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) |
| Brandenburg | Berufsbildungsreife, daneben erweiterte Berufsbildungsreife |
| Bremen | Einfache Berufsbildungsreife, daneben Erweiterte Berufsbildungsreife |
| Hamburg | Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) |
| Hessen | Hauptschulabschluss, einfach oder qualifizierend |
| Mecklenburg-Vorpommern | Berufsreife |
| Niedersachsen | Hauptschulabschluss, daneben Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss |
| Nordrhein-Westfalen | Erster Schulabschluss, daneben Erweiterter Erster Schulabschluss |
| Rheinland-Pfalz | Berufsreife |
| Saarland | Hauptschulabschluss |
| Sachsen | Hauptschulabschluss, daneben qualifizierender Hauptschulabschluss |
| Sachsen-Anhalt | Hauptschulabschluss |
| Schleswig-Holstein | Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) |
| Thüringen | Hauptschulabschluss |
Welcher Name in Ihrem Zeugnis steht, hängt vom Land ab, in dem Sie den Hauptschulabschluss erwerben. Die Bundesagentur für Arbeit setzt Hauptschulabschluss und Berufsbildungsreife ausdrücklich gleich. Den qualifizierenden Hauptschulabschluss bekommen Sie in Bayern und Hessen mit einer Gesamtnote von 3,0 oder besser. In Bayern holen Sie den Quali als Externe an der Mittelschule Ihres Wohnorts nach, mit Anmeldung bis 1. März.
4 Wege, auf denen Erwachsene den Hauptschulabschluss nachholen
Erwachsene holen den Hauptschulabschluss an einer Abendschule nach, in einem Kurs oder in einer Prüfung ohne Schulbesuch. Abschlüsse an eigenen Abendhauptschulen meldet das Statistische Bundesamt für 2025 nur aus Berlin, Bremen und Hessen. In Berlin laufen die Lehrgänge des Zweiten Bildungswegs an den Volkshochschulen. In den übrigen Ländern führen Kurse von Bildungsträgern und die Nichtschülerprüfung zum Abschluss, die in manchen Ländern Externenprüfung heißt. In einigen Ländern vergeben auch Berufsfachschulen den Hauptschulabschluss zusammen mit beruflichem Wissen.
| Weg | Für wen | Wie Sie lernen | Wer prüft |
|---|---|---|---|
| Abendhauptschule (Berlin, Bremen, Hessen) | in Hessen Erwachsene ab 18, berufstätig oder mindestens 6 Monate gearbeitet, mit Deutschkenntnissen | abends, mindestens 20 Wochenstunden, in Hessen ein Jahr | die Schule |
| Kurs einer Volkshochschule oder eines Bildungsträgers | Erwachsene, ohne Förderung zahlen Sie den Kurs selbst | tagsüber oder abends | je nach Land der Lehrgang oder eine staatliche Prüfung |
| Nichtschülerprüfung | Erwachsene mit Vorwissen | selbst, mit Kurs oder mit Fernschule | eine staatliche Prüfungskommission |
| Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme | junge Menschen ohne Schulabschluss, die die Agentur für Arbeit fördert | Maßnahme der Agentur mit Vorbereitung auf den Abschluss | eine staatliche Prüfung |
Mit der Nichtschülerprüfung erwarben 2025 nach dem Statistischen Bundesamt 4.063 Menschen ihren ersten Schulabschluss, mehr als mit allen anderen Abschlüssen dieser Prüfung zusammen. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein melden dazu keine Zahlen. Eine Bestehensquote gibt es nicht, weil die Statistik nur die Bestandenen zählt.
Die Prüfungstermine für den Hauptschulabschluss unterscheiden sich stark zwischen den Ländern. Hamburg prüft den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu mehreren Terminen im Jahr, etwa im Oktober und im März, mit zentralen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik. Prüfstelle und Anmeldefrist der Nichtschülerprüfung in Ihrem Land erfahren Sie nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beim Schulamt vor Ort.
Eine Ausbildung können Sie auch ohne Schulabschluss beginnen, denn das Berufsbildungsgesetz verlangt keinen Schulabschluss.
Brandenburg hat mit 17 die meisten Schulen für den Hauptschulabschluss
93 Schulen für den Hauptschulabschluss in 16 Ländern
- BW0Baden-Württemberg: 0 Schulen
- BY2Bayern: 2 Schulen
- BE12Berlin: 12 Schulen
- BB17Brandenburg: 17 Schulen
- HB2Bremen: 2 Schulen
- HH1Hamburg: 1 Schule
- HE12Hessen: 12 Schulen
- MV4Mecklenburg-Vorpommern: 4 Schulen
- NI7Niedersachsen: 7 Schulen
- NW17Nordrhein-Westfalen: 17 Schulen
- RP0Rheinland-Pfalz: 0 Schulen
- SL0Saarland: 0 Schulen
- SN6Sachsen: 6 Schulen
- ST2Sachsen-Anhalt: 2 Schulen
- SH7Schleswig-Holstein: 7 Schulen
- TH4Thüringen: 4 Schulen
Einordnung der Redaktion
Die Nichtschülerprüfung allein passt nicht nach einer langen Lernpause
Die Nichtschülerprüfung ohne Kurs passt nicht, wenn Sie lange keine Schule mehr besucht haben oder noch Deutsch lernen. Ohne Unterricht fehlt Ihnen die Rückmeldung, und ein nicht bestandener Termin verschiebt den Abschluss bis zum nächsten Prüfungsdurchgang. Die Förderung der Agentur für Arbeit passt nicht mehr, wenn Ihr Kurs schon begonnen hat, weil die Beratung vor dem Start liegen muss. Gehen Sie deshalb zuerst zur Beratung und dann in einen zugelassenen Kurs mit Unterricht.
5 Fragen zum Hauptschulabschluss nachholen
Kann man den Hauptschulabschluss kostenlos nachholen?
Den Hauptschulabschluss können Sie kostenlos nachholen, wenn die Agentur für Arbeit den Kurs nach Paragraf 81 Absatz 3 SGB III fördert. Kurse an Volkshochschulen bezahlen Sie nach Angaben der Bundesagentur ohne Förderung selbst. Junge Menschen ohne Abschluss haben in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur einen Anspruch auf die Vorbereitung, und diese Maßnahme kostet nichts.
Hat man einen Rechtsanspruch auf Förderung beim Nachholen des Hauptschulabschlusses?
Einen Rechtsanspruch auf Förderung des Hauptschulabschlusses haben Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, so beschreibt es die Bundesagentur für Arbeit. Paragraf 81 Absatz 3 SGB III sagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden, wenn die allgemeinen Bedingungen der Weiterbildungsförderung vorliegen und ein Erfolg zu erwarten ist. Für junge Menschen in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nennt Paragraf 53 SGB III den Anspruch auf Vorbereitung ausdrücklich.
Wie lange dauert die Abendhauptschule?
Die Abendhauptschule dauert in Hessen ein Jahr, aufgeteilt in zwei Semester mit mindestens 20 Wochenstunden. Sie folgt dem Schuljahr und den Schulferien des Landes. Bestehen Sie mit einer Gesamtnote bis 3,0, erhalten Sie in Hessen den qualifizierenden Hauptschulabschluss.
Ist die Berufsbildungsreife dasselbe wie der Hauptschulabschluss?
Die Berufsbildungsreife ist der Name, den Berlin und Brandenburg für den Hauptschulabschluss verwenden. Die Bundesagentur für Arbeit setzt beide Begriffe ausdrücklich gleich. Die erweiterte Berufsbildungsreife liegt eine Stufe darüber und folgt nach der Klasse 10.
Wo legt man die Nichtschülerprüfung zum Hauptschulabschluss ab?
Die Nichtschülerprüfung zum Hauptschulabschluss legen Sie bei der Stelle ab, die Ihr Land dafür bestimmt. Für Auskünfte und Anmeldefristen verweist die Bundesagentur für Arbeit auf das Schulamt vor Ort. In Hamburg gibt es mehrere Prüfungstermine im Jahr mit zentralen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik.
Quellen
- Fachliche Weisungen zu Paragraf 16 SGB II, Stand 26.03.2025, Randziffer 16.11a, Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Paragraf 81 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Grundsatz der Förderung der beruflichen Weiterbildung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Paragraf 53 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Den Hauptschulabschluss nachholen: Ihre Möglichkeiten, Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Abendhauptschule, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Zweiter Bildungsweg, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Externe: Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Abschlüsse der Mittelschule, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2025/2026, Tabelle 21111-12, Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 2. Oktober 2026
Ratgeber zum Hauptschulabschluss
Qualifizierender Hauptschulabschluss in BayernDen Quali, amtlich qualifizierender Abschluss der Mittelschule, holen Sie in Bayern als Externe nach, also ohne Schüler der prüfenden Schule zu sein.
Hauptschulabschluss im BerufsvorbereitungsjahrJa, solange Sie berufsschulpflichtig sind, führt das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an der Berufsschule in der Regel in einem Schuljahr zum Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss.
Hauptschulabschluss für ZugewanderteDen Hauptschulabschluss bekommen Sie auf zwei Wegen.
Ohne Schulabschluss, die Wege nach dem AbbruchOhne Schulabschluss stehen Ihnen 5 Wege offen.
Hauptschulabschluss nachholen nach Land
- Bayern2
- Berlin12
- Brandenburg17
- Bremen2
- Hessen12
- Mecklenburg-Vorpommern4
- Nordrhein-Westfalen17
- Sachsen6
- Sachsen-Anhalt2
- Schleswig-Holstein7
- Thüringen4