Nichtschülerprüfung in Rheinland-Pfalzfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Rheinland-Pfalz in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Rheinland-Pfalz gibt es die Nichtschülerprüfung für 3 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 1. März für den Realschulabschluss, noch 141 Tage. Die Gebühr liegt bei 0 Euro je Prüfung.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 3Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 1. Märznoch 141 Tage
- Gebühr
- 0 Euroje Prüfung
- Bestanden 2025
- 518alle Abschlüsse, Destatis
3 Prüfungen in Rheinland-Pfalz im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussQualifikation der Berufsreife (Berufsreife) | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulbehörde) | Drei Stichtage im Jahr: 15. Januar, 15. Mai oder 15. September, schriftlich bei der Schulbehörde (ADD). Teilnehmende anerkannter Vorbereitungskurse melden sich über die Kursleitung. | nicht erhoben | nicht erhoben |
| Realschulabschlussqualifizierter Sekundarabschluss I | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt an der Weinstraße, Referat 35, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße | 1. März | 0 Euro | 7 |
| FachabiturFachhochschulreife | nicht erhoben | - | nicht erhoben | nicht erhoben |
| Abiturallgemeine Hochschulreife | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt | 1. April | nicht erhoben | 8 |
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife für den Hauptschulabschluss bei Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulbehörde)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Qualifikation der Berufsreife (Berufsreife)
- Zuständige Stelle
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulbehörde)
- Zulassung
- 16 Jahre, noch keine Berufsreife oder gleichwertige Qualifikation, erster Wohnsitz seit sechs Monaten in Rheinland-Pfalz oder Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungskurs im Land, höchstens ein erfolgloser Versuch; aus Kursen mindestens zwei Drittel Anwesenheit. Bei Fernlehrgängen entfällt die Wohnsitzvoraussetzung. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- Drei Stichtage im Jahr: 15. Januar, 15. Mai oder 15. September, schriftlich bei der Schulbehörde (ADD). Teilnehmende anerkannter Vorbereitungskurse melden sich über die Kursleitung.
- Termine
- Je nach Bedarf bis zu dreimal jährlich, Beginn spätestens am 15. März, 15. Juli oder 15. November; die mündliche Prüfung spätestens vier Wochen nach der schriftlichen. Geschlossene Kurse werden im Anschluss an den Kurs geprüft.
- Fächer
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und ein Fach nach Wahl: Biologie, Chemie, Erdkunde, Geschichte, Hauswirtschaft und Sozialwesen, Physik, Religion, Sozialkunde, Technik und Naturwissenschaft oder Wirtschaft und Verwaltung. mündlich: Deutsch, Mathematik, Sozialkunde, zwei weitere Fächer nach Wahl und auf Antrag ein weiteres Fach.
- Wiederholung
- Nach Ablauf eines Jahres, nur einmal; die Schulbehörde kann nach Bescheinigung der Kursleitung einen dritten Versuch zulassen (§ 6 Abs. 3 Satz 3).
Wortlaut, Landesverordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife vom 17. September 2010 (GVBl. S. 305), Paragraf 6 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1
(1) Der Antrag auf Zulassung ist jeweils bis zum 15. Januar, 15. Mai oder 15. September eines Jahres schriftlich bei der Schulbehörde zu stellen. (3) Zur Prüfung wird zugelassen, wer 1. das 16. Lebensjahr vollendet hat, 2. die Qualifikation der Berufsreife oder eine dieser gleichwertige Qualifikation nicht erlangt hat, 3. seinen ersten Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Rheinland-Pfalz hat oder an einem anerkannten Vorbereitungskurs in Rheinland-Pfalz teilgenommen hat, 4. nicht mehr als einmal eine Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der [gekürzt]
- faecher_anzahl bleibt leer, weil sie von der Wahl abhängt: schriftlich drei Fächer, mündlich mindestens Deutsch, Mathematik, Sozialkunde und zwei Wahlfächer; ob das dritte schriftliche Fach mündlich noch einmal gewählt werden darf, regelt § 13 nicht. Damit sind es fünf oder sechs Fächer. Die Eckwerteregelung der ADD für Vorbereitungskurse rechnet mit 5 oder 6 Fächern.
- Auf Antrag kommt ein sport-praktischer Teil hinzu. VHS-Zertifikate oder Leistungen aus zugelassenen Fernlehrgängen können in bis zu zwei Fächern angerechnet werden (§ 5 Abs. 3).
- Für geschlossene Vorbereitungskurse einer Volkshochschule oder anerkannten Landesorganisation findet die Prüfung an der Weiterbildungseinrichtung statt (§ 2 Abs. 1).
- Die Landes-Leistungsbeschreibung Schulabschluss nachträglicher Erwerb (abgerufen über das Bürgerservice-Portal der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, https://www.suedliche-weinstrasse.de/Buergerservice/leistungen/RLP:entry:2230399:ANLR-VLR/schulabschluss-nachtraeglicher-erwerb/) nennt 2026 dieselben drei Stichtage; die Verordnung von 2010 gilt in diesem Punkt also fort. Eine konsolidierte Fassung war nicht abrufbar.
Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I für den Realschulabschluss bei Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt an der Weinstraße, Referat 35, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Amtlicher Name des Abschlusses
- qualifizierter Sekundarabschluss I
- Zulassung
- 16 Jahre, erster Wohnsitz seit sechs Monaten in Rheinland-Pfalz oder Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungskurs im Land (Ausnahme auf Antrag, etwa bei Arbeitsplatz im Land), höchstens ein erfolgloser Versuch; aus Kursen mindestens zwei Drittel Anwesenheit. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- 1. März des Prüfungsjahres, schriftlich bei der ADD; Teilnehmende anerkannter Vorbereitungskurse über die Kursleitung bis einen Monat vor der schriftlichen Prüfung.
- Termine
- In der Regel einmal jährlich, meist im Frühjahr; zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung zwei bis drei Wochen. Ort und Zeitpunkt bestimmt die Schulbehörde.
- Fächer (7)
- schriftlich: Deutsch, eine Fremdsprache: Englisch oder Französisch, auf Antrag eine andere europäische Fremdsprache, Mathematik und ein weiteres Fach nach Wahl: Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde, Biologie, Chemie oder Physik. mündlich: mindestens zwei der schriftlich geprüften Fächer nach Wahl und in der Regel drei nicht schriftlich geprüfte Fächer, davon mindestens eines aus Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde und mindestens eines aus Biologie, Chemie, Physik (höchstens vier).
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Nach Ablauf eines Jahres, nur einmal. Eine in einem anderen Land nicht bestandene Prüfung zählt als erster Versuch.
Wortlaut, Landesverordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I vom 6. April 2005 (GVBl. S. 131), geändert durch Artikel 4 der Schulstruktur-Anpassungsverordnung vom 8. April 2009 (GVBl. S. 171), Paragraf 6 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1
(1) Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. März bei der Schulbehörde zu stellen. (3) Zur Prüfung wird zugelassen, wer 1. das 16. Lebensjahr vollendet hat, 2. seinen ersten Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Rheinland-Pfalz hat oder an einem anerkannten Vorbereitungskurs in Rheinland-Pfalz teilgenommen hat, 3. nicht mehr als einmal eine Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt hat, 4. als Bewerberin oder als Bewerber aus einem [gekürzt]
- Das Merkblatt der Schulbehörde (Stand 2023, PDF auf bildung.rlp.de) nennt für Auskünfte außerdem die ADD Referat 35 in Trier und in Koblenz.
- Mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I aus der Nichtschülerprüfung erwirbt man zugleich die Berechtigung für einen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife, wenn als Fremdsprache Englisch, Französisch oder Russisch gewählt wurde und in allen Fächern mindestens befriedigend vorliegt (Merkblatt).
- Die Schulstruktur-Anpassungsverordnung vom 8. April 2009 hat in dieser Verordnung nur Schulbezeichnungen geändert (Realschule plus); Frist, Fächer und Wiederholung blieben unberührt. Spätere Änderungen konnten nicht geprüft werden, weil landesrecht.rlp.de nicht abgerufen wurde: https://gvbl.rlp.de/fileadmin/gvbl/2009/GVBl._Nr._07_vom_06.05.2009.pdf
- VHS-Zertifikate oder Leistungen aus Fernlehrgängen können in bis zu zwei Fächern angerechnet werden (§ 5 Abs. 3). Bei abgeschlossener Berufsausbildung kann die Schulbehörde mündliche Prüfungen in einzelnen Fächern erlassen (§ 12 Abs. 3).
Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler für das Abitur bei Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt
- Amtlicher Name des Abschlusses
- allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt
- Zulassung
- 19 Jahre zu Beginn der schriftlichen Prüfung, erster Wohnsitz seit sechs Monaten in Rheinland-Pfalz (Ausnahmen auf Antrag, etwa bei Arbeitsplatz im Land), nachgewiesene angemessene Vorbereitung, im Vorjahr kein Besuch einer zum Abitur führenden Schule, höchstens ein erfolgloser Versuch. Mindestalter: 19 Jahre.
- Anmeldung
- 1. April des Prüfungsjahres, schriftlich bei der Schulbehörde.
- Termine
- Mindestens einmal im Jahr an einer oder mehreren zum Abitur führenden Schulen; Termine und Schulen bestimmt die Schulbehörde.
- Fächer (8)
- schriftlich: zwei Leistungsfächer, darunter Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache, zwei Grundfächer und Pflicht unter den schriftlichen Fächern: Mathematik sowie Deutsch oder eine Fremdsprache; aus jedem der drei Aufgabenfelder ein Fach. mündlich: vier weitere Fächer, in denen Grundkenntnisse gefordert werden.
- Wiederholung
- Frühestens nach Ablauf eines Jahres, nur einmal und nur im Ganzen.
Wortlaut, AbiNSchPrO RP, Paragraf 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
(1) Zur Abiturprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer 1. zu Beginn der schriftlichen Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet hat, 2. seinen ersten Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Rheinland-Pfalz hat, 3. nachweist, dass er sich insbesondere durch die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen angemessen auf die Abiturprüfung vorbereitet hat, 4. in dem der Abiturprüfung vorausgegangenen Jahr nicht eine Schule oder Einrichtung besucht hat, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, und 5. nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der [gekürzt]
- Für Antragstellende aus einem erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang kann die Einrichtung einen Sammelbericht vorlegen; die angemessene Vorbereitung gilt damit als nachgewiesen (§ 6 Abs. 4).
- Bearbeitungszeit je schriftlicher Arbeit vier Zeitstunden, in Deutsch sowie in den Leistungsfächern Bildende Kunst und Musik fünf (§ 9 Abs. 4). In bis zu zwei schriftlichen Fächern sind zusätzliche mündliche Prüfungen möglich (§ 5 Abs. 5).
- Die Zuständigkeit (ADD, Außenstelle Neustadt, Referat 37) stammt von der Seite des Bildungsservers, abgerufen über r.jina.ai: https://bildung.rlp.de/gymnasium/themen/abiturpruefung-fuer-nichtschuelerinnen-und-nichtschueler
- Eine Prüfungsgebühr regelt die Abiturprüfungsordnung nicht; ob eine erhoben wird, konnte nicht belegt werden.
Schulen für das Abitur in Rheinland-Pfalz
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulbehörde), Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt an der Weinstraße, Referat 35, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße und Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Realschulabschluss bis zum 1. März.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Rheinland-Pfalz. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/rheinland-pfalz/
3 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Rheinland-Pfalz
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Rheinland-Pfalz ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Rheinland-Pfalz nimmt Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Schulbehörde) ab. Anmeldung: Drei Stichtage im Jahr: 15. Januar, 15. Mai oder 15. September, schriftlich bei der Schulbehörde (ADD). Teilnehmende anerkannter Vorbereitungskurse melden sich über die Kursleitung..
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Rheinland-Pfalz ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Rheinland-Pfalz nimmt Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt an der Weinstraße, Referat 35, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße ab. Anmeldung: 1. März des Prüfungsjahres, schriftlich bei der ADD; Teilnehmende anerkannter Vorbereitungskurse über die Kursleitung bis einen Monat vor der schriftlichen Prüfung.. Geprüft werden 7 Fächer, schriftlich Deutsch, eine Fremdsprache: Englisch oder Französisch, auf Antrag eine andere europäische Fremdsprache, Mathematik und ein weiteres Fach nach Wahl: Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde, Biologie, Chemie oder Physik. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Rheinland-Pfalz ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Rheinland-Pfalz nimmt Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Neustadt, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt ab. Anmeldung: 1. April des Prüfungsjahres, schriftlich bei der Schulbehörde.. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich zwei Leistungsfächer, darunter Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache, zwei Grundfächer und Pflicht unter den schriftlichen Fächern: Mathematik sowie Deutsch oder eine Fremdsprache; aus jedem der drei Aufgabenfelder ein Fach.
Quellen
- Landesverordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife vom 17. September 2010 (GVBl. S. 305), Paragraf 6 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, Rheinland-Pfalz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Landesverordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I vom 6. April 2005 (GVBl. S. 131), geändert durch Artikel 4 der Schulstruktur-Anpassungsverordnung vom 8. April 2009 (GVBl. S. 171), Paragraf 6 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, Rheinland-Pfalz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), zuletzt geändert am 26. Juni 2020 (GVBl. S. 279), Textausgabe des Ministeriums für Bildung, Paragraf 100 Abs. 1, Rheinland-Pfalz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Abiturprüfungsordnung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 26. Mai 2011 (GVBl. S. 137), Paragraf 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, Rheinland-Pfalz, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
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- Abitur in Rheinland-Pfalz