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Schüler-BAföG im Zweiten Bildungswegbis 959 Euro im Monat, ohne Rückzahlung und unabhängig von den Eltern
Schüler-BAföG ist für Sie gedacht, wenn Sie vor dem 45. Geburtstag an einer Abendschule oder einem Kolleg beginnen und neben dem Unterricht nicht voll arbeiten können.
Kurz beantwortet
Am Abendgymnasium und am Kolleg bekommen Sie bis zu 959 Euro Schüler-BAföG im Monat. Zurückzahlen müssen Sie es nicht. Am Kolleg gibt es das Geld ab dem ersten Halbjahr, am Abendgymnasium in den letzten 3 Halbjahren. Das Einkommen Ihrer Eltern zählt dabei nicht. Sind Sie bei Beginn 45 oder älter, bekommen Sie es in der Regel nicht mehr.
- Höchstsatz
- 959 Euroim Monat, eigene Wohnung, mit Versicherung
- Rückzahlung
- 0 EuroVollzuschuss, kein Darlehen
- Altersgrenze
- 45 Jahrebei Beginn der Ausbildung
- Geförderte 2025
- 16.810Kolleg im Schnitt 660 Euro im Monat
So viel Schüler-BAföG steht Ihnen zu
Schüler-BAföG-Rechner
Ihr Bedarf nach dem BAföG
959 Euro
im Monat als Zuschuss, ohne Rückzahlung
| Grundbedarf | 442 Euro |
|---|---|
| Wohnen in eigener Wohnung | 380 Euro |
| Zuschlag Krankenversicherung | 102 Euro |
| Zuschlag Pflegeversicherung | 35 Euro |
| Summe | 959 Euro |
Berechnungsgrundlage: Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 BAföG, Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföG, Paragraf 13a Absatz 1 BAföG, Paragraf 10 Absatz 3 BAföG, Paragraf 2 Absatz 5 BAföG in Verbindung mit der Pflicht zur Berufstätigkeit nach Landesrecht; geprüft am 30.09.2026. Testfall: Kolleg, eigene Wohnung, selbst gesetzlich versichert, ohne Einkommen ergibt 959 Euro. Ihre Eingaben bleiben im Browser. Verbindlich entscheidet an Abendgymnasium und Kolleg das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Schule liegt (Paragraf 45 Absatz 2 BAföG).
Ab welchem Halbjahr das Schüler-BAföG fließt
Schüler-BAföG am Abendgymnasium in den letzten 3 Halbjahren, am Kolleg ab dem 1. Halbjahr
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- mit Schüler-BAföG als Vollzuschuss
- ohne Förderung, Berufstätigkeit verlangt
- Vorkurs
Schüler-BAföG bekommen Sie unter 4 Bedingungen, auch mit abgeschlossener Berufsausbildung
Schüler-BAföG ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schülerinnen und Schüler. Im Zweiten Bildungsweg fördert das BAföG nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 die Abendhauptschule, die Abendrealschule, das Abendgymnasium und das Kolleg. Abendschule ist der Oberbegriff für die ersten drei, das Kolleg ist die Tagesform in Vollzeit. Gefördert werden Sie, wenn Sie 4 Bedingungen erfüllen:
- Sie besuchen eine dieser 4 Schulformen.
- Der Unterricht nimmt Ihre Arbeitskraft voll in Anspruch (Paragraf 2 Absatz 5 BAföG). An Schulen heißt das nach der Verwaltungsvorschrift zum BAföG mindestens 20 Wochenstunden Unterricht, gleich zu welcher Tageszeit.
- Sie sind bei Beginn des Ausbildungsabschnitts noch keine 45 Jahre alt, so verlangt es die Altersgrenze beim Schüler-BAföG in Paragraf 10 Absatz 3 BAföG.
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen und das angerechnete Einkommen von Ehegatte, eingetragenem Lebenspartner oder Eltern decken den Bedarf nicht.
Schüler-BAföG fließt an der Abendschule erst in den letzten Halbjahren, weil das BAföG nur Unterricht fördert, der Ihre Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt. Die Abendschulen nehmen Berufstätige auf und verlangen in den ersten Halbjahren, dass Sie neben dem Unterricht arbeiten. Gefördert werden deshalb am Abendgymnasium nur die letzten 3 Schulhalbjahre, an Abendrealschule und Abendhauptschule nur die letzten 2. Am Kolleg lernen Sie in Vollzeit, und die Förderung gilt ab dem ersten Schultag.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung schließt Schüler-BAföG nicht aus. Normalerweise fördert das BAföG nur bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Paragraf 7 Absatz 1). Für Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg macht Paragraf 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a aber eine Ausnahme. Auch das Wohnen bei Ihren Eltern schließt Schüler-BAföG an diesen Schulen nicht aus. Die Bedingung, auswärts zu wohnen, gilt nach Paragraf 2 Absatz 1a nur für weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen.
Für einen Fernlehrgang gibt es Schüler-BAföG höchstens für die letzten 12 Monate vor der Prüfung. Der Lehrgang muss Sie in dieser Zeit voll in Anspruch nehmen und staatlich zugelassen sein (Paragraf 3 BAföG). Beim Fernabitur finanzieren Sie die Zeit davor selbst.
Am Abendgymnasium und am Kolleg zählt das Einkommen Ihrer Eltern nie, das Ihres Ehe- oder Lebenspartners schon
Das BAföG rechnet zuerst Ihr eigenes Einkommen und Vermögen auf den Bedarf an, also auf den Betrag, den das Gesetz für Ihren Lebensunterhalt ansetzt. Danach folgt das Einkommen Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners und zuletzt das Ihrer Eltern (Paragraf 11 Absatz 2 BAföG). Am Abendgymnasium und am Kolleg bleibt das Einkommen der Eltern immer außer Betracht (Paragraf 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1). Dieses elternunabhängige BAföG gilt am Abendgymnasium und am Kolleg ohne Rücksicht auf Alter und Berufsjahre.
Das Einkommen Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners zählt auch am Abendgymnasium und am Kolleg, aber erst oberhalb eines Freibetrags. Ein Freibetrag ist der Teil des Einkommens, den das BAföG nicht anrechnet. Als Ehegatte gilt nur, wer nicht dauernd getrennt lebt. Wenn Sie unverheiratet mit einem Partner zusammenleben, geben Sie dessen Einkommen nicht an.
| Einkommen von | Abendgymnasium und Kolleg | Abendrealschule und Abendhauptschule |
|---|---|---|
| Ihnen selbst | zählt oberhalb der Freibeträge | zählt oberhalb der Freibeträge |
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | zählt oberhalb des Freibetrags | zählt oberhalb des Freibetrags |
| Eltern | zählt nie | zählt, außer Sie sind bei Beginn mindestens 30 Jahre alt, waren nach dem 18. Geburtstag 5 Jahre erwerbstätig oder nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung 3 Jahre erwerbstätig |
| unverheirateter Partner | zählt nie | zählt nie |
Neben dem Schüler-BAföG bleibt Ihr eigenes Einkommen 2026 bis 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei, so viel wie ein voller Minijob. Am 1. Januar 2027 steigt diese Minijob-Grenze auf 633 Euro. Ein Nebenjob mit Schüler-BAföG bis zu dieser Grenze kürzt Ihre Förderung also nicht.
An Abendrealschule und Abendhauptschule fördert das BAföG nur die letzten 2 Schulhalbjahre
An Abendrealschule und Abendhauptschule beträgt der Bedarf nach Paragraf 12 BAföG 498 Euro im Monat, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, und 775 Euro in einer eigenen Wohnung. Der Bedarf ist der Betrag, den das Gesetz für Ihren Lebensunterhalt ansetzt, und dazu kommen die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Abendrealschule führt Berufstätige zum Realschulabschluss (amtlich meist Mittlerer Schulabschluss), die Abendhauptschule zu einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. Für Abendgymnasium und Kolleg gilt der Bedarf nach Paragraf 13 BAföG.
Schüler-BAföG gibt es an Abendhauptschule und Abendrealschule nur in den letzten 2 Schulhalbjahren. So steht es in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Paragraf 7 SGB II, Randziffer 7.177. Die Verwaltungsvorschrift zum BAföG passt dazu: In den letzten 2 Schulhalbjahren vor der Abschlussprüfung sind Sie an der Abendrealschule in der Regel von der Pflicht zur Berufstätigkeit befreit. Das Einkommen Ihrer Eltern zählt an beiden Schulformen mit, außer Sie sind bei Beginn mindestens 30 Jahre alt oder haben genügend Jahre gearbeitet (Paragraf 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4).
| Schulform | Geförderte 2025 | im Monatsdurchschnitt gefördert | durchschnittlicher Betrag im Monat |
|---|---|---|---|
| Kolleg | 13.876 | 8.416 | 660 Euro |
| Abendrealschule | 1.581 | 735 | 620 Euro |
| Abendgymnasium | 1.082 | 641 | 717 Euro |
| Abendhauptschule | 271 | 115 | 747 Euro |
Viele Geförderte an Abendrealschulen bekommen Schüler-BAföG nur einen Teil des Jahres. Das Statistische Bundesamt zählte 2025 an Abendrealschulen 1.581 Menschen mit mindestens einem Fördermonat, im Monatsdurchschnitt aber nur 735 Geförderte.
Grundsicherungsgeld kann das Schüler-BAföG aufstocken, Kindergeld gibt es daneben bis 25
Während einer Ausbildung, die nach dem BAföG dem Grunde nach förderfähig ist, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für den Lebensunterhalt (Paragraf 7 Absatz 5 SGB II). Dem Grunde nach förderfähig heißt, dass die Schule zu den Ausbildungen zählt, die das BAföG fördert, gleich ob Sie selbst BAföG bekommen. Für Abendschule und Kolleg ordnet die Bundesagentur für Arbeit die Ausnahmen in ihren Fachlichen Weisungen so:
- Solange die Abendschule noch nicht förderfähig ist, greift der Ausschluss nicht. Das gilt am Abendgymnasium vor den letzten 3 und an Abendrealschule und Abendhauptschule vor den letzten 2 Schulhalbjahren.
- Grundsicherungsgeld kann aufstocken, wenn Sie an Abendschule oder Kolleg Schüler-BAföG bekommen, es beantragt haben oder es nur wegen anzurechnenden Einkommens oder Vermögens nicht bekommen (Paragraf 7 Absatz 6 Nummer 2 SGB II).
- Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld bleibt bestehen, wenn Sie an Abendhauptschule, Abendrealschule oder Abendgymnasium wegen der Altersgrenze von 45 Jahren kein BAföG bekommen (Paragraf 7 Absatz 6 Nummer 3 SGB II).
- Für das Kolleg nennt Paragraf 7 Absatz 6 Nummer 3 SGB II diese Ausnahme bei Überschreiten der Altersgrenze nicht.
Den Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen Sie beim Jobcenter. Das Jobcenter verlangt den Nachweis, dass Sie BAföG beantragt haben. Ob das Jobcenter oder das BAföG-Amt zahlt, hängt beim Grundsicherungsgeld neben der Abendschule vom Schulhalbjahr ab.
Ihre Eltern bekommen für Sie Kindergeld bis zum 25. Geburtstag, solange Sie für einen Beruf ausgebildet werden (Paragraf 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG). 2026 sind das 259 Euro im Monat. Schüler-BAföG und Kindergeld schließen sich nicht aus. Mit abgeschlossener erster Berufsausbildung zählen Sie für das Kindergeld nur mit, wenn Sie nicht arbeiten, höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten oder einen Minijob haben (Paragraf 32 Absatz 4 Satz 2 und 3 EStG). Beim Kindergeld im Zweiten Bildungsweg zählen Abendschule, Kolleg und Fernschule als Ausbildung.
Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss, weil das Darlehen erst an der Hochschule beginnt
Schüler-BAföG müssen Sie nicht zurückzahlen, weil Paragraf 17 Absatz 1 BAföG die Förderung als Zuschuss leistet. Nur an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen kommt die Hälfte als Darlehen (Paragraf 17 Absatz 2). An Abendschule und Kolleg bekommen Sie deshalb einen Vollzuschuss, also Geld ohne Rückzahlung.
| Ausbildung | Förderart | Fundstelle |
|---|---|---|
| Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg | voller Zuschuss | Paragraf 17 Absatz 1 BAföG |
| zugelassener Fernlehrgang zu einem Schulabschluss | voller Zuschuss, höchstens für die letzten 12 Monate | Paragrafen 3 und 17 Absatz 1 BAföG |
| Studium an Hochschule, Akademie oder Höherer Fachschule | zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen | Paragraf 17 Absatz 2 BAföG |
Schüler-BAföG kommt aus öffentlichen Haushalten. Das Statistische Bundesamt beziffert den finanziellen Aufwand für Abendschulen und Kollegs 2025 auf zusammen rund 78,6 Millionen Euro, verteilt auf 16.810 Geförderte. Mehr als vier Fünftel davon entfielen auf die Kollegs.
Warum Schüler kein Darlehen bekommen, begründet das BAföG nicht ausdrücklich. Die Grenze folgt aber dem Aufbau des Gesetzes. Paragraf 7 Absatz 1 BAföG behandelt die allgemeinbildende Schule als Weg zu einem späteren berufsqualifizierenden Abschluss. Mit Schüler-BAföG haben Sie also noch keinen Abschluss, aus dessen Einkommen Sie ein Darlehen zurückzahlen könnten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt nennt als Zweck des Schüler-BAföG, dass Sie eigene Pläne für die Berufsausbildung unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten Ihrer Eltern verwirklichen können.
16.810 Erwachsene bekamen 2025 Schüler-BAföG im Zweiten Bildungsweg
| Schulart | Geförderte | Durchschnitt im Monat |
|---|---|---|
| Kolleg | 13.876 | 660 Euro |
| Abendgymnasium | 1.082 | 717 Euro |
| Abendrealschule | 1.581 | 620 Euro |
| Abendhauptschule | 271 | 747 Euro |
Einordnung der Redaktion
Schüler-BAföG passt nicht, wenn Sie die ersten Halbjahre ohne Job überbrücken müssen
Aus Sicht der Redaktion taugt Schüler-BAföG nicht als Plan für den Einstieg ins Abendgymnasium. Bis zu den letzten 3 Schulhalbjahren zahlt das Amt nichts, und die Schule erwartet in dieser Zeit, dass Sie arbeiten. Wenn Sie den Lebensunterhalt von Anfang an ohne Job bestreiten müssen, passt das Kolleg besser, denn am Kolleg fördert das BAföG ab dem ersten Schultag, sofern Sie bei Beginn noch keine 45 Jahre alt sind. Wenn Sie eine Familie versorgen, klären Sie vor dem Schulstart, ob Grundsicherungsgeld oder Wohngeld dazukommen.
6 Fragen zum Schüler-BAföG
Bekomme ich Schüler-BAföG, wenn ich schon eine Berufsausbildung abgeschlossen habe?
Ja, Schüler-BAföG bekommen Sie auch mit abgeschlossener Berufsausbildung. Paragraf 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a BAföG fördert eine weitere Ausbildung, wenn Sie eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen. Am Abendgymnasium ist eine Berufsausbildung sogar eine der üblichen Aufnahmevoraussetzungen.
Bekomme ich Schüler-BAföG für die Abendrealschule, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Ja, Schüler-BAföG für die Abendrealschule gibt es auch, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen. Der Bedarf beträgt dann 498 Euro im Monat (Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 2 BAföG), in einer eigenen Wohnung 775 Euro. Gefördert werden nur die letzten 2 Schulhalbjahre. Das Einkommen Ihrer Eltern zählt mit, außer Sie sind bei Beginn mindestens 30 Jahre alt oder haben genügend Jahre gearbeitet.
Zählt beim Schüler-BAföG das Einkommen meines Partners?
Beim Schüler-BAföG zählt das Einkommen Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oberhalb eines Freibetrags mit (Paragraf 11 Absatz 2 BAföG). Das Einkommen eines unverheirateten Partners zählt nicht, auch wenn Sie zusammenwohnen. Ein dauernd getrennt lebender Ehegatte gilt nicht als Ehegatte im Sinne des BAföG.
Kann ich neben Schüler-BAföG Grundsicherungsgeld bekommen?
Ja, neben Schüler-BAföG an Abendschule oder Kolleg kann Grundsicherungsgeld den Bedarf aufstocken, wenn das BAföG für den Lebensunterhalt nicht reicht. Paragraf 7 Absatz 6 Nummer 2 SGB II nimmt diese Schülerinnen und Schüler vom sonst geltenden Ausschluss aus. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter.
Was ändert sich 2027 beim Schüler-BAföG?
Beim Schüler-BAföG gibt es 2027 zwei Stichtage. Am 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat, und bis zu dieser Grenze bleibt eigenes Einkommen anrechnungsfrei. Der zweite Stichtag ist der 1. April 2027: Laut Entwurf der 30. BAföG-Novelle steigt die Wohnpauschale auf 440 Euro, und die Ausnahmen von der Altersgrenze 45 fallen weg. Dieser Entwurf ist noch kein Gesetz.
Gilt die BAföG-Altersgrenze auch für ein Studium nach dem Kolleg?
Die BAföG-Altersgrenze von 45 Jahren gilt für ein Studium nach dem Kolleg heute nicht, wenn Sie das Studium unverzüglich nach dem Abitur beginnen. Paragraf 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BAföG nimmt aus, wer die Zugangsvoraussetzung an einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung erworben hat. Laut Entwurf der 30. BAföG-Novelle soll diese Ausnahme ab 1. April 2027 entfallen.
Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Paragrafen 2, 3, 7, 10, 11, 12, 17 und 45, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG, zu Paragraf 2 (Textziffern 2.1.11, 2.1.12 und 2.5.2), Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (bafög.de), abgerufen am 2. Oktober 2026
- Fachliche Weisungen zu Paragraf 7 SGB II, Randziffern 7.175 bis 7.178 (Stand 06.08.2026), Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Paragraf 7 SGB II, Leistungsberechtigte, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Paragraf 32 EStG, Kinder, Freibeträge für Kinder, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2. Oktober 2026
- BAföG, Geförderte und finanzieller Aufwand nach Ausbildungsstätte (GENESIS 21411-0002), Berichtsjahr 2025, Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 2. Oktober 2026
- Das Schüler-BAföG, Flyer, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, abgerufen am 2. Oktober 2026
Ratgeber zu Förderung und Geld
Altersgrenze beim Schüler-BAföGSchüler-BAföG für Abendgymnasium oder Kolleg bekommen Sie nur, wenn Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts noch nicht 45 Jahre alt sind.
Kindergeld im Zweiten BildungswegJa, Ihre Eltern bekommen Kindergeld, solange Sie einen Schulabschluss nachholen und das 25.
Nebenjob mit Schüler-BAföGNeben dem Schüler-BAföG bleiben 2026 bis zu 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei, so viel wie ein voller Minijob.
Bürgergeld, heute Grundsicherungsgeld, neben der AbendschuleJa, an der Abendschule gibt es Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), solange die Schule nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig ist.
Schüler-BAföG online beantragenSchüler-BAföG beantragen Sie kostenlos über BAföG Digital, den Online-Antrag von Bund und Ländern.
Stipendien für den Zweiten BildungswegFür die Schulzeit im Zweiten Bildungsweg vergibt nach eigener Angabe nur die Hans-Böckler-Stiftung ein Stipendium der Begabtenförderung.
Wohngeld während Abendschule oder KollegWohngeld bekommen Sie nicht, solange allen Mitgliedern Ihres Haushalts Schüler-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach zusteht (Paragraf 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz).