Was Abschluss-Atlas nicht istund wann Sie sich an eine andere Stelle wenden
Abschluss-Atlas ist keine Behörde und entscheidet über keinen Antrag
Abschluss-Atlas ist ein Angebot eines privaten Unternehmens. Das Portal nimmt keine Anträge an, lässt niemanden zu einer Prüfung zu und bewilligt kein Schüler-BAföG. Verbindlich entscheidet allein die zuständige Stelle, also das Amt für Ausbildungsförderung, die Prüfstelle des Landes, das Jobcenter oder das Finanzamt.
Abschluss-Atlas ist keine Schule und keine Fernschule
Abschluss-Atlas unterrichtet nicht und vergibt keine Abschlüsse. Das Portal führt Schulen, Fernschulen und Prüfungen mit ihren Angaben auf. Über Aufnahme, freie Plätze und Termine gibt Ihnen die Schule selbst Auskunft.
Abschluss-Atlas gibt allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung
Abschluss-Atlas erklärt Regeln allgemein und prüft keinen Einzelfall. Eine Rechtsdienstleistung nach Paragraf 2 Rechtsdienstleistungsgesetz ist genau diese Prüfung eines konkreten Einzelfalls. Auch Ihre Steuerfragen prüft Abschluss-Atlas nicht im Einzelfall. Werkzeuge wie der Schüler-BAföG-Rechner liefern eine Schätzung und keinen Bescheid.
Abschluss-Atlas sortiert nicht nach Provision
Abschluss-Atlas kann mit gekennzeichneter Werbung für Fernschulen Geld verdienen. Diese Werbung ändert keine Reihenfolge, und Anbieter ohne Partnerprogramm stehen gleichberechtigt in den Tabellen. Die Regeln für jede Reihenfolge veröffentlicht Abschluss-Atlas unter Werbung und Ranking.
Für diese Fragen sind andere Stellen zuständig
- Ob Ihnen Schüler-BAföG zusteht und in welcher Höhe, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung. An Abendgymnasium und Kolleg ist das Amt zuständig, in dessen Bezirk die Schule liegt.
- Ob Sie zur Nichtschülerprüfung zugelassen werden, entscheidet die Prüfstelle Ihres Landes. Sie finden Ihre Prüfstelle über die Nichtschülerprüfung nach Land.
- Ob ein ausländischer Abschluss anerkannt wird, entscheidet die Zeugnisanerkennungsstelle Ihres Landes.
- Ob Grundsicherungsgeld neben der Schule weiterläuft, entscheidet Ihr Jobcenter.
- Wie Ihre Kosten steuerlich zählen, entscheidet Ihr Finanzamt, und eine Steuerberatung berät Sie dazu im Einzelfall.