Nichtschülerprüfung in Sachsenfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Sachsen in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Sachsen gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 15. Oktober für das Abitur, noch 4 Tage.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 15. Oktobernoch 4 Tage
- Bestanden 2025
- 559alle Abschlüsse, Destatis
4 Prüfungen in Sachsen im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussHauptschulabschluss (daneben qualifizierender Hauptschulabschluss) | Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz | Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung | nicht erhoben | 5 |
| RealschulabschlussRealschulabschluss | Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz | Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung | nicht erhoben | 7 |
| FachabiturFachhochschulreife | Schulaufsichtsbehörde (FOSO 2017: obere Schulaufsichtsbehörde), in Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz | 15. Januar | nicht erhoben | 7 |
| Abiturallgemeine Hochschulreife | Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz | 15. Oktober | nicht erhoben | 8 |
Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde (Schulfremdenprüfung) für den Hauptschulabschluss bei Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Hauptschulabschluss (daneben qualifizierender Hauptschulabschluss)
- Zuständige Stelle
- Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 ChemnitzEs entscheidet über die Zulassung und weist einer öffentlichen Oberschule zu.
- Zulassung
- Hauptwohnung in Sachsen (oder Reha, Behandlung oder Strafvollzug im Land), 16. Lebensjahr spätestens im Jahr der Antragstellung vollendet, Abschluss noch nicht erworben, Nachweis einer angemessenen Vorbereitung, zum Beispiel durch Bescheinigung einer Bildungseinrichtung oder Lehrkraft. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung
- Termine
- Einmal jährlich zusammen mit den Prüfungen an den Oberschulen. 2027: schriftlich Deutsch 12. Mai, Mathematik 14. Mai 2027 (Nachtermine 16. und 18. Juni 2027); mündlich 10. Juni bis 1. Juli 2027.
- Fächer (5)
- schriftlich: Deutsch und Mathematik. mündlich: drei Fächer aus Englisch, Physik, Biologie, Geographie, Geschichte und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung; der Prüfungsausschuss legt sie fest und soll die Wünsche berücksichtigen.
Wortlaut, SOOSA, Paragraf 95 Absatz 1 in Verbindung mit § 82 Absatz 2
Zur Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde wird zugelassen, wer die Voraussetzungen entsprechend § 82 mit der Maßgabe erfüllt, dass sich die Vorbereitung im Sinne von § 82 Absatz 2 Nummer 4 auf die in § 90 Absatz 1 und 2 genannten Fächer bezieht.
- Qualifizierender Hauptschulabschluss für Schulfremde (§§ 89 bis 94 SOOSA): schriftlich Deutsch, Mathematik und Englisch, mündlich 2 der Fächer Physik, Biologie, Geographie, Geschichte und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung; bestanden, wenn alle Prüfungsnoten mindestens ausreichend sind und der Durchschnitt aller Prüfungsnoten mindestens 3,0 beträgt (§ 93 Absatz 1). Wer knapp scheitert, kann den Hauptschulabschluss erhalten (§ 94 Absatz 2).
- Bestehen: Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik die Prüfungsnote schlechter als ausreichend ist (§ 99 Absatz 2 SOOSA).
- Das Landesamt für Schule und Bildung weist einer öffentlichen Oberschule zu (§ 82 Absatz 6 SOOSA) und teilt bis 25. März 2027 mit, wo geprüft wird (VwV 2026/2027).
- Wiederholung: Teil 4 der SOOSA enthält für Schulfremde keine eigene Regel zur Wiederholung und keine Begrenzung der Versuche; daher Lücke.
Schulen für den Hauptschulabschluss in Sachsen
Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde (Schulfremdenprüfung) für den Realschulabschluss bei Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Realschulabschluss
- Zuständige Stelle
- Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 ChemnitzEs entscheidet über die Zulassung und weist einer öffentlichen Oberschule zu.
- Zulassung
- Hauptwohnung in Sachsen (oder Reha, Behandlung oder Strafvollzug im Land), 16. Lebensjahr spätestens im Jahr der Antragstellung vollendet, noch kein Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, Nachweis einer angemessenen Vorbereitung auf den Lehrstoff des Realschulbildungsgangs. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung
- Termine
- Einmal jährlich zusammen mit den Prüfungen an den Oberschulen. 2027 schriftlich: Englisch 10. Mai, Deutsch 12. Mai, Mathematik 14. Mai, Biologie 20. Mai, Chemie und Physik 21. Mai 2027; mündlich 10. Juni bis 1. Juli 2027.
- Fächer (7)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch (ohne praktischen Teil) und nach Wahl Physik, Chemie oder Biologie. mündlich: nach Wahl Deutsch, Mathematik oder Englisch, nach Wahl Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung und Physik, Chemie und Biologie.
Wortlaut, SOOSA, Paragraf 82 Absatz 2
Zur Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde kann auf Antrag zugelassen werden, wer 1. mit seiner Hauptwohnung im Freistaat Sachsen gemeldet ist, sich für die Dauer einer medizinischen Rehabilitation oder Behandlung in einer Einrichtung im Freistaat Sachsen befindet oder im Rahmen eines Strafvollzuges in einer Justizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen an einer schulischen Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, 2. das 16. Lebensjahr spätestens im Jahr der Antragstellung vollendet, 3. ein Zeugnis über den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss noch nicht [gekürzt]
- Bestehen: § 87 SOOSA: Für das Bestehen der Prüfung gilt § 40 entsprechend. Abweichend von § 40 Absatz 1 Nummer 2 ist die Prüfung nicht bestanden, wenn im Fach Deutsch die Endnote schlechter als ausreichend ist.
- Auch Schüler der Klassenstufe 10 des Gymnasiums, die das Gymnasium verlassen wollen, können bei berechtigtem Interesse als Schulfremde teilnehmen (§ 82 Absatz 1 Satz 2 SOOSA).
- Im Antrag ist das gewünschte schriftliche Fach aus Physik, Chemie und Biologie anzugeben (§ 82 Absatz 3 Satz 2).
- Wiederholung: Teil 4 der SOOSA enthält für Schulfremde keine eigene Regel zur Wiederholung und keine Begrenzung der Versuche; daher Lücke.
Abschlussprüfung für Schulfremde (Schulfremdenprüfung) an der Fachoberschule für das Fachabitur bei Schulaufsichtsbehörde (FOSO 2017: obere Schulaufsichtsbehörde), in Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife
- Zuständige Stelle
- Schulaufsichtsbehörde (FOSO 2017: obere Schulaufsichtsbehörde), in Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Reichenhainer Straße 29 a, 09126 ChemnitzEs beauftragt in der Regel den Prüfungsausschuss einer öffentlichen Fachoberschule.
- Zulassung
- Aufnahmevoraussetzungen der Fachoberschule (mittlerer Schulabschluss und Berufsabschluss; ist dieser nicht einschlägig, zusätzlich drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit), nicht zweimal ohne Erfolg geprüft. Antragsberechtigt sind Schüler genehmigter Ersatzschulen, Teilnehmer eines ZFU-zugelassenen Fernlehrgangs oder Bewerber mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die dem Lehrplan entsprechende Kenntnisse nachweisen.
- Anmeldung
- 15. Januar des Kalenderjahres der Prüfung
- Termine
- Zum Termin der Abschlussprüfung der Fachoberschule; Zeit und Ort nennt der Zulassungsbescheid.
- Fächer (7)
- schriftlich: Deutsch (240 Minuten), Englisch (180 Minuten), Mathematik (210 Minuten) und fachrichtungsbezogenes Fach (210 Minuten), in der Fachrichtung Gestaltung praktische Prüfung (360 Minuten). mündlich: die Fächer der schriftlichen und praktischen Prüfung (Verzicht bei mindestens gut möglich, außer Englisch), Geschichte-Gemeinschaftskunde, ein naturwissenschaftliches Fach nach Wahl aus Physik, Chemie oder Biologie, das nicht schriftlich geprüft wurde und ein weiteres Pflichtfach des fachbezogenen Unterrichts der Fachrichtung.
- Wiederholung
- Frühestens zum Termin der Abschlussprüfung im folgenden Schuljahr, mit neuem Antrag; nicht mehr, wer bereits einmal erfolglos an einer Abschlussprüfung der Fachoberschule teilgenommen hat.
Wortlaut, FOSO, Paragraf 36 Absatz 2 und 4 (Teil 6 Besondere Vorschriften über die Abschlussprüfung für Schulfremde)
(2) Ein Bewerber wird auf Antrag von der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn 1. die Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 6 erfüllt sind und 2. die Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nicht bereits zweimal ohne Erfolg absolviert worden ist. [...] (4) Die Abschlussprüfung für Schulfremde kann nicht zu einem früheren Zeitpunkt abgelegt werden, als dies im Falle des Besuchs des entsprechenden Bildungsgangs an einer öffentlichen Schule möglich wäre.
- Neue Schulordnung: Die Schulordnung Fachoberschule vom 17. August 2026 (SächsGVBl. S. 283, gültig ab 16. September 2026, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21651) regelt die Schulfremdenprüfung in §§ 41 bis 47. § 61 Absatz 2 bestimmt aber: Absatz 1 gilt entsprechend für die Teilnehmenden an der Schulfremdenprüfung, die vor dem 1. August 2027 zugelassen wurden; für sie gilt die FOSO 2017 fort. Die Prüfung 2027 (Antrag bis 15. Januar 2027) läuft deshalb noch nach der FOSO 2017, die hier zitiert ist.
- Unterschiede der FOSO 2026: Antrag bis 15. Januar an die Schulaufsichtsbehörde (§ 42 Absatz 1), Zulassung ausgeschlossen nach zwei erfolglosen Versuchen (§ 41 Absatz 3), Wiederholung frühestens im darauffolgenden Schuljahr mit neuem Antrag (§ 47); wer zuvor bereits einmal erfolglos an einer Abschlussprüfung an der Fachoberschule teilgenommen hat, hat die Ausbildung endgültig nicht bestanden.
- Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung stellt die oberste Schulaufsichtsbehörde zentral (§ 27 Absatz 3 FOSO 2017). Bewerber für die Fachrichtung Gestaltung weisen vor der Zulassung ihre bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nach (§ 36 Absatz 3).
- Zuständigkeit: Die FOSO nennt die (obere) Schulaufsichtsbehörde, nicht das LaSuB beim Namen. Für Hauptschul-, Realschul- und Abiturprüfung der Schulfremden benennt die VwV 2026/2027 das Landesamt für Schule und Bildung ausdrücklich; für die Fachoberschule nennt sie das Landesamt bei der Ressourcenfrage für Abschlussprüfungen für Schulfremde an berufsbildenden Schulen.
Abiturprüfung für Schulfremde für das Abitur bei Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz
- Amtlicher Name des Abschlusses
- allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 ChemnitzEs entscheidet über die Zulassung und weist einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule zu.
- Zulassung
- Hauptwohnung in Sachsen, im Prüfungsschuljahr keine gymnasiale Oberstufe, kein Abendgymnasium und kein Kolleg besucht, angemessene Vorbereitung nachgewiesen; nicht zugelassen wird, wer mindestens zweimal nicht bestanden hat.
- Anmeldung
- 15. Oktober des Schuljahres der Prüfung (Soll-Frist); für die Prüfung 2027: 15. Oktober 2026
- Termine
- 2027: schriftlicher Teil im Zeitraum der zentralen Abiturprüfungen ab 19. April 2027, Ergebnisse am 8. Juni, Zulassung zum mündlichen Teil am 17. Juni, mündlicher Teil 18. bis 23. Juni 2027, Gesamtergebnis am 1. Juli 2027.
- Fächer (8)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, Geschichte und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft. mündlich: vier noch nicht schriftlich geprüfte Fächer; unter allen Fächern müssen Deutsch, Mathematik, Geschichte, Geographie, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen sein.
- Wiederholung
- Einmal und nur insgesamt, frühestens im Schuljahr nach dem ersten Versuch.
Wortlaut, SOGYA, Paragraf 72 Absatz 1
Zur Abiturprüfung für Schulfremde ist auf Antrag zuzulassen, wer 1. mit seiner Hauptwohnung im Freistaat Sachsen gemeldet ist, 2. in dem Schuljahr, in dem die Prüfung stattfindet, nicht Schülerin oder Schüler eines Gymnasiums, Beruflichen Gymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs oder einer Gemeinschaftsschule in öffentlicher Trägerschaft oder der entsprechenden als Ersatzschule staatlich anerkannten Einrichtung war und 3. nachweist, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat. Wer die Abiturprüfung mindestens zweimal nicht bestanden hat, wird nicht zugelassen.
- Übernommen aus recht-b.json (sachsen::externenpruefung, Abruf 2026-09-02) und am 2026-10-02 auf revosax geprüft: § 72 Absatz 1, Fächer und Wiederholung stimmen überein. Die Frist 15. Oktober bestätigt die VwV 2026/2027.
- Zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau, darunter Deutsch oder Mathematik; beide werden schriftlich geprüft. Eine Fremdsprache im schriftlichen Teil nur auf erhöhtem Niveau (§ 74 Absatz 3 SOGYA). Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat (§ 74 Absatz 6).
- Zeugnisse an Schulfremde werden vom 2. Juli bis zum 9. Juli 2027 ausgegeben (VwV 2026/2027, Abschnitt II Nummer 4).
- Mindestalter: § 72 SOGYA nennt keines.
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Sachsen
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz und Schulaufsichtsbehörde (FOSO 2017: obere Schulaufsichtsbehörde), in Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 15. Oktober.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Sachsen. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/sachsen/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Sachsen
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Sachsen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Sachsen nimmt Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz ab. Anmeldung: Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung. Geprüft werden 5 Fächer, schriftlich Deutsch und Mathematik.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Sachsen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Sachsen nimmt Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz ab. Anmeldung: Jährlich per Verwaltungsvorschrift festgelegt; für die Prüfung 2027 bis 26. Februar 2027 beim Landesamt für Schule und Bildung. Geprüft werden 7 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Englisch (ohne praktischen Teil) und nach Wahl Physik, Chemie oder Biologie.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Sachsen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Sachsen nimmt Schulaufsichtsbehörde (FOSO 2017: obere Schulaufsichtsbehörde), in Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz ab. Anmeldung: 15. Januar des Kalenderjahres der Prüfung. Geprüft werden 7 Fächer, schriftlich Deutsch (240 Minuten), Englisch (180 Minuten), Mathematik (210 Minuten) und fachrichtungsbezogenes Fach (210 Minuten), in der Fachrichtung Gestaltung praktische Prüfung (360 Minuten).
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Sachsen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Sachsen nimmt Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz ab. Anmeldung: 15. Oktober des Schuljahres der Prüfung (Soll-Frist); für die Prüfung 2027: 15. Oktober 2026. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Geschichte und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft.
Quellen
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen einschließlich Oberschulen+ und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen - SOOSA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 230), Paragraf 95 Absatz 1 in Verbindung mit § 82 Absatz 2, Sachsen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachoberschule - FOSO) vom 27. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 128), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 23. April 2021 (SächsGVBl. S. 509), Paragraf 36 Absatz 2 und 4 (Teil 6 Besondere Vorschriften über die Abschlussprüfung für Schulfremde), Sachsen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung - SOGYA) vom 30. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 379, 668), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 230), Paragraf 72 Absatz 1, Sachsen, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Sachsen
- Abitur in Sachsen
- Realschulabschluss in Sachsen
- Hauptschulabschluss in Sachsen