Nichtschülerprüfung in Bayernfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Bayern in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Bayern gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 15. Dezember für das Abitur, noch 65 Tage.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 15. Dezembernoch 65 Tage
- Bestanden 2025
- 1646alle Abschlüsse, Destatis
4 Prüfungen in Bayern im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| Hauptschulabschlusserfolgreicher Abschluss der Mittelschule; daneben qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali) | Öffentliche Mittelschule: für den Quali die Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9 im Sprengel des gewöhnlichen Aufenthalts, für den erfolgreichen Abschluss jede Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9 | 1. März | nicht erhoben | nicht erhoben |
| Realschulabschlussmittlerer Schulabschluss: Realschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule | Ministerialbeauftragte bzw. Ministerialbeauftragter für die Realschulen im jeweiligen Aufsichtsbezirk (regionale Dienststelle der Schulaufsicht des Kultusministeriums) | 1. Februar | nicht erhoben | 7 |
| FachabiturFachhochschulreife (allgemeine Fachhochschulreife), erworben über die Fachabiturprüfung | Öffentliche Fachoberschule oder Berufsoberschule, an der die Prüfung abgelegt werden soll | 1. März | nicht erhoben | 8 |
| AbiturAllgemeine Hochschulreife | Das öffentliche Gymnasium, an dem die Prüfung abgelegt werden soll | 15. Dezember | nicht erhoben | 8 |
Prüfung bzw. besondere Leistungsfeststellung für andere Bewerberinnen und Bewerber (sogenannte Externe) an öffentlichen Mittelschulen für den Hauptschulabschluss bei Öffentliche Mittelschule: für den Quali die Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9 im Sprengel des gewöhnlichen Aufenthalts, für den erfolgreichen Abschluss jede Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9
- Amtlicher Name des Abschlusses
- erfolgreicher Abschluss der Mittelschule; daneben qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali)
- Zulassung
- Wer an der besuchten Schule den Abschluss nicht erwerben kann oder keiner Schule angehört. Die Zulassungsvoraussetzungen stehen für den erfolgreichen Abschluss in § 21 Abs. 4 MSO, für den qualifizierenden Abschluss in § 28 MSO.
- Anmeldung
- Qualifizierender Abschluss: bis spätestens 1. März an der Mittelschule des Sprengels. Erfolgreicher Abschluss: kein festgelegter Anmeldezeitraum, die Leistungsfeststellung ist auch während des Schuljahres möglich.
- Termine
- Quali 2027, zentrale schriftliche Prüfungen: Englisch Donnerstag, 24. Juni 2027; Deutsch Montag, 28. Juni 2027; Mathematik Mittwoch, 30. Juni 2027. Prüfungen in Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik setzt die Schule fest, frühestens am 10. Mai 2027. Nachholtermine 28. bis 30. September 2027. Der erfolgreiche Abschluss hat keinen festen Termin.
- Fächer
- schriftlich: Deutsch (zentral gestellt, Pflicht) und Mathematik (zentral gestellt, Pflicht).
Wortlaut, MSO, Paragraf 28 Abs. 2 Satz 1 (qualifizierender Abschluss); Zulassung zum erfolgreichen Abschluss: § 21 Abs. 4
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MSO bis spätestens zum 1. März 2027 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Rechtsgrundlage: Der Normtext auf gesetze-bayern.de war am 02.10.2026 nicht abrufbar. Das Portal antwortet auf jeden Abruf mit HTTP 503 und einer Sicherheitsprüfung (Myra), auch im echten Browser per Puppeteer und über WebFetch. Nach Regel 6 des Briefings wurde die Sperre nicht über Jina umgangen. Zitiert ist deshalb die amtliche Bekanntmachung des Kultusministeriums im Bayerischen Ministerialblatt (verkuendung-bayern.de), die die Norm anwendet.
- Wählbare weitere Prüfungsfächer für Externe beim Quali: Englisch (zentral gestellt), Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik (schulhausintern, BayMBl. 2026 Nr. 245, Nr. 1.6). Die Projektprüfung ist für Externe nach Angabe des Bayerischen Realschulnetzes nicht verpflichtend: Die Projektprüfung ist für Externe nicht verpflichtend, jedoch kann die Mittelschule diese Prüfungen eigenverantwortlich gestalten.
- Englisch als Einzelprüfung, BayMBl. 2026 Nr. 245, Nr. 1.11: Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 10 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.
- Vorbereitung, Staatsministerium: Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Eigenverantwortung der anderen Bewerberin bzw. des anderen Bewerbers.
Schulen für den Hauptschulabschluss in Bayern
Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber an der Realschule; alternativ Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule für andere Bewerberinnen und Bewerber für den Realschulabschluss bei Ministerialbeauftragte bzw. Ministerialbeauftragter für die Realschulen im jeweiligen Aufsichtsbezirk (regionale Dienststelle der Schulaufsicht des Kultusministeriums)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- mittlerer Schulabschluss: Realschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule
- Zuständige Stelle
- Ministerialbeauftragte bzw. Ministerialbeauftragter für die Realschulen im jeweiligen Aufsichtsbezirk (regionale Dienststelle der Schulaufsicht des Kultusministeriums)Sie oder er entscheidet über die Zulassung und bestimmt die prüfende Realschule.
- Zulassung
- Wer an der besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben kann oder keiner Schule angehört. Keine Zulassung, wenn die Prüfung früher läge als bei ordnungsgemäßem Realschulbesuch, wenn eine Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss schon wiederholt wurde, wenn eine Zulassung an anderer Stelle noch läuft oder wenn in der Wahlpflichtfächergruppe III die praktische Tätigkeit fehlt.
- Anmeldung
- Realschule: bis einschließlich 1. Februar bei der oder dem Ministerialbeauftragten. Mittelschule: bis spätestens 1. Februar an der Mittelschule mit Jahrgangsstufe 10 im Sprengel des gewöhnlichen Aufenthalts.
- Termine
- Realschule 2027 schriftlich: Deutsch Mittwoch, 23. Juni 2027; Englisch Freitag, 25. Juni 2027; Mathematik I und II Montag, 28. Juni 2027; Profilfächer 29. Juni bis 2. Juli 2027 (BayMBl. 2026 Nr. 6). Mittelschule 2027 schriftlich: Deutsch 17. Juni, Englisch 21. Juni, Mathematik 23. Juni 2027 (BayMBl. 2026 Nr. 244).
- Fächer (7)
- schriftlich: Mathematik, Deutsch, Englisch und Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe. mündlich: Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I) bzw. Chemie oder Physik (Wahlpflichtfächergruppen II und III), Geschichte, Religionslehre bzw. Ethik oder Biologie oder Sozialkunde und eines der schriftlich geprüften Fächer außer der Fremdsprache.
- Wiederholung
- Eine Wiederholung ist möglich; nicht mehr zugelassen wird, wer eine Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss bereits wiederholt hat, auch in einem anderen Land
Wortlaut, RSO, Paragraf 46 und § 47 (andere Bewerberinnen und Bewerber); für den Weg über die Mittelschule § 33 MSO
Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2027 bei der oder dem zuständigen Ministerialbeauftragten ein.
- Rechtsgrundlage: Der Normtext auf gesetze-bayern.de war am 02.10.2026 nicht abrufbar. Das Portal antwortet auf jeden Abruf mit HTTP 503 und einer Sicherheitsprüfung (Myra), auch im echten Browser per Puppeteer und über WebFetch. Nach Regel 6 des Briefings wurde die Sperre nicht über Jina umgangen. Zitiert ist deshalb die amtliche Bekanntmachung des Kultusministeriums im Bayerischen Ministerialblatt (verkuendung-bayern.de), die die Norm anwendet.
- Fächerangaben aus dem Bayerischen Realschulnetz der Ministerialbeauftragten (realschulebayern.de), auf das das Staatsministerium für Einzelheiten verweist; Fächeranzahl sieben: vier schriftliche und drei nur mündliche Fächer.
- Wahlpflichtfächergruppe III, Realschulnetz: Nach § 47 Abs. 3 Nr. 6 Realschulordnung (RSO) haben andere Bewerberinnen und Bewerber in der Wahlpflichtfächergruppe III im gewählten Prüfungsfach Kunsterziehung, Werken, Sozialwesen sowie Ernährung und Gesundheit eine entsprechende Ausbildung (Lehre) oder eine praktische Tätigkeit nachzuweisen.
- Weg über die Mittelschule, BayMBl. 2026 Nr. 244, Nr. 1.10: Die Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben können oder die keiner Schule angehören, erfolgt gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO bis spätestens zum 1. Februar 2027 an der Mittelschule, welche eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Fachabiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber an Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOSBOS) für das Fachabitur bei Öffentliche Fachoberschule oder Berufsoberschule, an der die Prüfung abgelegt werden soll
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife (allgemeine Fachhochschulreife), erworben über die Fachabiturprüfung
- Zuständige Stelle
- Öffentliche Fachoberschule oder Berufsoberschule, an der die Prüfung abgelegt werden sollÜber die Zulassung entscheidet die Schulleitung.
- Zulassung
- An der Fachoberschule: Nachweis einer entsprechenden beruflichen Vorbildung oder einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung (entfällt nach Jahrgangsstufe 12 des neunjährigen bzw. 11 des achtjährigen Gymnasiums). An der Berufsoberschule: Nachweis der notwendigen beruflichen Vorbildung. Versagt wird die Zulassung unter anderem nach zwei erfolglosen Versuchen.
- Anmeldung
- Spätestens 1. März unter Angabe der Ausbildungsrichtung bei der Schule der Prüfung
- Termine
- Gleichzeitig mit der Abschlussprüfung der Schülerinnen und Schüler. 2027 schriftlich: Deutsch Mittwoch, 12. Mai 2027; Profilfächer Freitag, 14. Mai 2027; Englisch Dienstag, 1. Juni 2027; Mathematik Donnerstag, 3. Juni 2027. Zeugnisdatum Freitag, 9. Juli 2027 (BayMBl. 2025 Nr. 320).
- Fächer (8)
- schriftlich: Mathematik, Deutsch, Englisch und Profilfach 1. mündlich: Profilfach 2 der Ausbildungsrichtung (Ausbildungsrichtung Gesundheit: Biologie), ein weiteres gewähltes Pflichtfach der Ausbildungsrichtung (kein Wahlpflichtfach, nicht Sport), Politik und Gesellschaft und Profilfach 3 aus der Jahrgangsstufe 12.
- Wiederholung
- Eine Wiederholung ist möglich; versagt wird die Zulassung nach zwei erfolglosen Versuchen (Merkblatt des Staatsministeriums, Stand März 2019)
Wortlaut, FOBOSO, nicht ermittelt (Normtext nicht abrufbar)
Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2027 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
- Rechtsgrundlage: Der Normtext auf gesetze-bayern.de war am 02.10.2026 nicht abrufbar. Das Portal antwortet auf jeden Abruf mit HTTP 503 und einer Sicherheitsprüfung (Myra), auch im echten Browser per Puppeteer und über WebFetch. Nach Regel 6 des Briefings wurde die Sperre nicht über Jina umgangen. Zitiert ist deshalb die amtliche Bekanntmachung des Kultusministeriums im Bayerischen Ministerialblatt (verkuendung-bayern.de), die die Norm anwendet. Einen Paragrafen der FOBOSO nennt weder die Seite des Staatsministeriums noch die Bekanntmachung.
- Zulassung an der Fachoberschule, Staatsministerium: Die Teilnahme an der Fachabiturprüfung an einer Fachoberschule setzt für andere Bewerberinnen und Bewerber den Nachweis einer entsprechenden beruflichen Vorbildung oder einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung (fpA) voraus, die an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule durchlaufen wurde
- Englisch für Externe als Einzelprüfung, Merkblatt Nr. 2.4: Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Schülerinnen oder Schüler staatlich genehmigter Beruflicher Oberschulen sind, erfolgt die mündliche Prüfung im Fach Englisch als Einzelprüfung.
- Vorbereitung: Das Merkblatt nennt als Nachweis auch die Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Fachabiturprüfung an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Erlangen.
Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber (§§ 59 bis 63 GSO) für das Abitur bei Das öffentliche Gymnasium, an dem die Prüfung abgelegt werden soll
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- Das öffentliche Gymnasium, an dem die Prüfung abgelegt werden sollDie Schule unterrichtet die oder den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, die oder der eine andere prüfende Schule festsetzen kann.
- Zulassung
- Vollendung des 20. Lebensjahres am 30. September des Prüfungsschuljahres, mittlerer Schulabschluss, Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bayern (GSO § 60 Abs. 3 nach recht-a.json). Nicht zugelassen wird, wer die Abiturprüfung, die Begabtenprüfung, die Fachhochschulreife- oder die fachgebundene Hochschulreifeprüfung schon zweimal ohne Erfolg abgelegt hat, oder wer im Prüfungsschuljahr die Jahrgangsstufe 13 eines Gymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs besucht. Mindestalter: 20 Jahre.
- Anmeldung
- 15. Dezember des Schuljahres, in dem die Abiturprüfung abgelegt werden soll, schriftlich an der prüfenden öffentlichen Schule
- Termine
- Andere Bewerber schreiben die zentral gestellten Aufgaben zu den allgemeinen Abiturterminen. 2027: Deutsch Dienstag, 27. April; Englisch Freitag, 30. April; Französisch Montag, 3. Mai; Mathematik Mittwoch, 5. Mai 2027; weitere zentrale Termine am 21. April, 7., 11., 12. und 13. Mai 2027. Die Termine der vierten schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfungen gibt das Staatsministerium gesondert bekannt (BayMBl. 2025 Nr. 354).
- Fächer (8)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, ein weiteres Prüfungsfach (Fächer 1 bis 3 entsprechen der regulären Abiturprüfung) und ein viertes Fach, dessen Prüfung die Schule stellt. mündlich: die schriftlichen Fächer auf Antrag oder auf Anordnung des Prüfungsausschusses und vier weitere Fächer im zweiten Prüfungsteil, nur mündlich, darunter in jedem Fall die zweite Fremdsprache.
- Wiederholung
- Nach zwei erfolglosen Versuchen keine Zulassung mehr; mitgezählt werden auch Begabtenprüfung, Fachhochschulreife- und fachgebundene Hochschulreifeprüfung. Eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden (GSO § 60 Abs. 4 nach recht-a.json).
Wortlaut, GSO, Paragraf 60 Abs. 1 und Abs. 3
(1) Die Bewerberinnen und Bewerber bedürfen der Zulassung, die bis spätestens 15. Dezember bei der Schule in Textform zu beantragen ist, an der die Prüfung abgelegt werden soll. (3) Die Zulassung setzt voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber 1. am 30. September des Schuljahres, in dem die Abiturprüfung abgelegt werden soll, das 20. Lebensjahr vollendet haben, 2. den mittleren Schulabschluss nachweisen können und 3. ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung in Bayern haben; für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen kann die oder der [gekürzt]
- Rechtsgrundlage, Mindestalter und Wohnsitzvoraussetzung stammen aus recht-a.json (bayern::externenpruefung, Abruf 02.09.2026 von gesetze-bayern.de). Am 02.10.2026 ließ sich der Normtext nicht erneut prüfen: gesetze-bayern.de antwortet auf jeden Abruf mit HTTP 503 und einer Sicherheitsprüfung (Myra), auch im Browser per Puppeteer und über WebFetch; nach Regel 6 wurde die Sperre nicht über Jina umgangen. Bestätigt sind am 02.10.2026 über die Seite des Staatsministeriums die Frist 15. Dezember, die Prüfung an öffentlichen Gymnasien, der Ausschluss nach zwei Fehlversuchen und der Ausschluss von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 13.
- Weg über die Stadt München, Merkblatt des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München: Einzelbewerberinnen und -bewerber mit Wohnsitz in der Stadt München melden sich bis Mitte November des Schuljahres, in dem sie die Abiturprüfung ablegen, an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München an.
- Rücktritt, Merkblatt München: Ein Rücktritt von der Prüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfungen schriftlich bei der Schule erklärt werden.
- Vorbereitung, Staatsministerium: Eigenverantwortung; Volkshochschulen bieten an einigen Standorten Vorbereitungskurse an, genannt werden Passau, München und Nürnberg.
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Bayern
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Öffentliche Mittelschule: für den Quali die Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9 im Sprengel des gewöhnlichen Aufenthalts, für den erfolgreichen Abschluss jede Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9, Ministerialbeauftragte bzw. Ministerialbeauftragter für die Realschulen im jeweiligen Aufsichtsbezirk (regionale Dienststelle der Schulaufsicht des Kultusministeriums), Öffentliche Fachoberschule oder Berufsoberschule, an der die Prüfung abgelegt werden soll und Das öffentliche Gymnasium, an dem die Prüfung abgelegt werden soll zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 15. Dezember.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Bayern. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/bayern/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Bayern
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Bayern ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Bayern nimmt Öffentliche Mittelschule: für den Quali die Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9 im Sprengel des gewöhnlichen Aufenthalts, für den erfolgreichen Abschluss jede Mittelschule mit Jahrgangsstufe 9 ab. Anmeldung: Qualifizierender Abschluss: bis spätestens 1. März an der Mittelschule des Sprengels. Erfolgreicher Abschluss: kein festgelegter Anmeldezeitraum, die Leistungsfeststellung ist auch während des Schuljahres möglich..
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Bayern ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Bayern nimmt Ministerialbeauftragte bzw. Ministerialbeauftragter für die Realschulen im jeweiligen Aufsichtsbezirk (regionale Dienststelle der Schulaufsicht des Kultusministeriums) ab. Anmeldung: Realschule: bis einschließlich 1. Februar bei der oder dem Ministerialbeauftragten. Mittelschule: bis spätestens 1. Februar an der Mittelschule mit Jahrgangsstufe 10 im Sprengel des gewöhnlichen Aufenthalts.. Geprüft werden 7 Fächer, schriftlich Mathematik, Deutsch, Englisch und Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Bayern ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Bayern nimmt Öffentliche Fachoberschule oder Berufsoberschule, an der die Prüfung abgelegt werden soll ab. Anmeldung: Spätestens 1. März unter Angabe der Ausbildungsrichtung bei der Schule der Prüfung. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Mathematik, Deutsch, Englisch und Profilfach 1.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Bayern ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Bayern nimmt Das öffentliche Gymnasium, an dem die Prüfung abgelegt werden soll ab. Anmeldung: 15. Dezember des Schuljahres, in dem die Abiturprüfung abgelegt werden soll, schriftlich an der prüfenden öffentlichen Schule. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, ein weiteres Prüfungsfach (Fächer 1 bis 3 entsprechen der regulären Abiturprüfung) und ein viertes Fach, dessen Prüfung die Schule stellt.
Quellen
- Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung - MSO), Paragraf 28 Abs. 2 Satz 1 (qualifizierender Abschluss); Zulassung zum erfolgreichen Abschluss: § 21 Abs. 4, Bayern, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Schulordnung für die Realschulen in Bayern (Realschulordnung - RSO), Paragraf 46 und § 47 (andere Bewerberinnen und Bewerber); für den Weg über die Mittelschule § 33 MSO, Bayern, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO), nicht ermittelt (Normtext nicht abrufbar), Bayern, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO), Paragraf 60 Abs. 1 und Abs. 3, Bayern, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Bayern
- Abitur in Bayern
- Realschulabschluss in Bayern
- Hauptschulabschluss in Bayern