Nichtschülerprüfung in Berlinfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Berlin in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Berlin gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 15. November für das Abitur, noch 35 Tage. Die Gebühr liegt bei 0 bis 100 Euro je Prüfung.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 15. Novembernoch 35 Tage
- Gebühr
- 0 bis 100 Euroje Prüfung
- Bestanden 2025
- 1270alle Abschlüsse, Destatis
4 Prüfungen in Berlin im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussBerufsbildungsreife (BBR) | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin | Zwei Ausschlussfristen: 28. Februar für die Prüfung im Frühjahr und 31. August für die Prüfung im Herbst | 0 Euro | 5 |
| RealschulabschlussMittlerer Schulabschluss (MSA) | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin | 28. Februar | 50 Euro | 6 |
| FachabiturFachhochschulreife | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin | 1. März | nicht erhoben | 7 |
| Abiturallgemeine Hochschulreife (Abitur) | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin | 15. November | 100 Euro | 8 |
Nichtschülerprüfung (Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler) zum Erwerb der Berufsbildungsreife für den Hauptschulabschluss bei Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Berufsbildungsreife (BBR)
- Zuständige Stelle
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 BerlinSie ist Schulaufsichtsbehörde, nimmt den Antrag entgegen und weist einem Prüfungsausschuss zu.
- Zulassung
- 16 Jahre zu Beginn der schriftlichen Prüfung, Hauptwohnsitz in Berlin, ausreichende Vorbereitung, allgemeine Schulpflicht erfüllt, kein Schülerstatus an einer öffentlichen Schule oder anerkannten Ersatzschule. Das Merkblatt nennt zusätzlich: nicht schon zweimal die Abschlussprüfung nicht bestanden und noch keine Berufsbildungsreife. Der Antrag ist erst nach abgeschlossener Vorbereitung möglich. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- Zwei Ausschlussfristen: 28. Februar für die Prüfung im Frühjahr und 31. August für die Prüfung im Herbst
- Termine
- Frühjahr und Herbst. Herbst 2026: Deutsch 13. Oktober, Mathematik 15. Oktober 2026, mündlich ab 16. November 2026. Frühjahr 2027: Deutsch 7. April, Mathematik 20. April 2027, mündlich ab 3. Mai 2027. Herbst 2027: Deutsch 5. Oktober, Mathematik 7. Oktober 2027, mündlich ab 8. November 2027.
- Fächer (5)
- schriftlich: Deutsch und Mathematik. mündlich: Fremdsprache (Englisch oder Französisch), entfällt auf Antrag bei fehlenden Kenntnissen zugunsten eines anderen Fachs, ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Lernbereichs und ein Fach des anderen Lernbereichs oder Wirtschaft-Arbeit-Technik.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Einmal. Eine zweite Wiederholung nur bei besonderen Umständen mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Bei Wiederholung sind alle Prüfungsleistungen neu zu erbringen.
Wortlaut, ZBW-LG-VO, Paragraf 36 Absatz 1 Satz 1 (bis 31. Juli 2014 § 35 Absatz 1 Satz 1)
Zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ist zugelassen, wer 1. das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der schriftlichen Prüfung vollendet hat, 2. seinen Hauptwohnsitz im Land Berlin hat, 3. sich nach Feststellung der oder des Prüfungsvorsitzenden ausreichend auf die Prüfung vorbereitet hat, 4. die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat und 5. nicht Schülerin oder Schüler einer allgemein bildenden oder beruflichen öffentlichen Schule oder staatlich anerkannten Ersatzschule ist.
- Berlin kennt daneben die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR, früher erweiterter Hauptschulabschluss) als eigene Nichtschülerprüfung mit eigenem Merkblatt; nach dem Leitfaden gelten für BBR und EBBR beide Fristen, 28. Februar und 31. August.
- Fassungsstand: Zitiert ist der Wortlaut der Verkündung im GVBl. 2013 S. 529, damals § 35. Artikel IV Nummer 4 der Verordnung vom 8. Mai 2014 (GVBl. S. 113, 118) machte daraus mit Wirkung vom 1. August 2014 § 36: Der bisherige Teil IV wird Teil V und die bisherigen §§ 35 und 36 werden die §§ 36 und 37. Die Gliederung mit § 36 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren bestätigt die Synopse zur Verordnung vom 22. September 2025 (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-286.pdf). Den konsolidierten Text bietet nur gesetze.berlin.de, dessen robots.txt den Abruf durch andere als gelistete Suchmaschinen untersagt.
- Frist in der Verordnung: Artikel IV Nummer 5 der Verordnung vom 8. Mai 2014 (GVBl. S. 113, 118, https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2014/ausgabe-nr-11-vom-14-5-2014-seite-105-bis-120.pdf) lautet: In dem neuen § 36 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe 31. August durch die Angabe 28. Februar und die Angabe 28. Februar durch die Angabe 31. August ersetzt. Seither ist der 28. Februar die Regelfrist und der 31. August die Zusatzfrist bei zweimaliger Durchführung.
- Das Merkblatt (Stand September 2019) nennt zwei Zulassungsvoraussetzungen mehr als die Verkündungsfassung 2013 (Nummer 6 und 7). Die ändernde Vorschrift wurde in den abrufbaren Verkündungsblättern nicht gefunden; geprüft wurden die Änderungen vom 8. Mai 2014, 2. Oktober 2014, 17. Juli 2015 und 22. September 2025, die § 36 Absatz 1 nicht berühren.
Schulen für den Hauptschulabschluss in Berlin
Nichtschülerprüfung (Prüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses von Nichtschülerinnen und Nichtschülern) für den Realschulabschluss bei Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Zuständige Stelle
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 BerlinSie ist Schulaufsichtsbehörde, nimmt den Antrag entgegen und weist einem Prüfungsausschuss zu.
- Zulassung
- 16 Jahre zu Beginn der schriftlichen Prüfung, Hauptwohnsitz in Berlin, ausreichende Vorbereitung, allgemeine Schulpflicht erfüllt, kein Schülerstatus. Laut Merkblatt außerdem: nicht schon zweimal eine MSA-Prüfung nicht bestanden (gleich ob im ersten oder zweiten Bildungsweg) und noch kein mittlerer Schulabschluss. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- 28. Februar (Ausschlussfrist) für die Prüfung im selben Frühjahr
- Termine
- Einmal jährlich im Frühjahr. 2027: Deutsch 7. April, Englisch 14. April, Mathematik 20. April 2027, jeweils 15.30 Uhr; mündliche Prüfungen ab 3. Mai 2027.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (Englisch oder Französisch). mündlich: Fremdsprache (Englisch oder Französisch), ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Lernbereichs (Geschichte, Politische Bildung, Geografie), ein Fach des naturwissenschaftlich-informationstechnischen Lernbereichs (Biologie, Physik, Chemie, Informatik), Deutsch oder Mathematik und ein weiteres, bisher nicht gewähltes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlich-informationstechnischen Lernbereichs.
- Gebühr
- 50 Euro
- Wiederholung
- Einmal. Eine zweite Wiederholung nur bei besonderen Umständen mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Alle Prüfungsleistungen sind neu zu erbringen.
Wortlaut, ZBW-LG-VO, Paragraf 36 Absatz 1 Satz 1 (bis 31. Juli 2014 § 35 Absatz 1 Satz 1)
Zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ist zugelassen, wer 1. das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der schriftlichen Prüfung vollendet hat, 2. seinen Hauptwohnsitz im Land Berlin hat, 3. sich nach Feststellung der oder des Prüfungsvorsitzenden ausreichend auf die Prüfung vorbereitet hat, 4. die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat und 5. nicht Schülerin oder Schüler einer allgemein bildenden oder beruflichen öffentlichen Schule oder staatlich anerkannten Ersatzschule ist.
- Gebührenbefreiung. Merkblatt MSA: Für Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB VIII (neu lt. VO vom 05.09.2023), SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (neu lt. VO vom 05.09.2023) erhalten bzw. BAföG-Empfänger mit Abgangs- oder Abschlusszeugnis einer deutschen Schule sind, ist die Prüfung gebührenfrei. Die Gebühr ist vor Fristablauf einzuzahlen, der Beleg gehört zum Antrag.
- Die fünf mündlichen Fächer stehen in der Verordnung als Maßgabe zu § 16: Bei der Nichtschülerprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses wird die mündliche Prüfung gemäß § 16 Absatz 2 Nummer 2 ergänzt um eine Prüfung in Deutsch oder Mathematik als viertem und eine Prüfung in einem weiteren, nicht bereits mündlich zu prüfenden Fach des gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlich-informationstechnischen Lernbereichs als fünftem mündlichen Prüfungsfach (Urfassung § 36 Absatz 2 Nummer 2, https://www.berlin.de/sen/justv/_assets/gvbl/ausgabe-nr-26-v-15-10-2013-seite-525-bis-540.pdf; seit der Verordnung vom 2. Oktober 2014 § 37 Absatz 2 Nummer 3).
- Fassungsstand: Zitiert ist der Wortlaut der Verkündung im GVBl. 2013 S. 529, damals § 35. Artikel IV Nummer 4 der Verordnung vom 8. Mai 2014 (GVBl. S. 113, 118) machte daraus mit Wirkung vom 1. August 2014 § 36: Der bisherige Teil IV wird Teil V und die bisherigen §§ 35 und 36 werden die §§ 36 und 37. Die Gliederung mit § 36 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren bestätigt die Synopse zur Verordnung vom 22. September 2025 (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-286.pdf). Den konsolidierten Text bietet nur gesetze.berlin.de, dessen robots.txt den Abruf durch andere als gelistete Suchmaschinen untersagt.
- Die Vorbereitung ist auf dem Vordruck im Anhang des Merkblatts nachzuweisen. Der Leitfaden (Stand 2019) schreibt: Er ist an die zentrale Abschlussprüfung der allgemein bildenden weiterführenden Schulen Berlins gekoppelt.
Nichtschülerprüfung; in der APO-FOS: Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Fremdenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife) für das Fachabitur bei Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife
- Zuständige Stelle
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 BerlinSie entscheidet über die Zulassung und legt die prüfende Fachoberschule fest.
- Zulassung
- Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertige Schulbildung, angemessene Vorbereitung an den Rahmenlehrplänen der Fachoberschule, dazu eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens fünf Jahre einschlägige hauptberufliche Tätigkeit, Berliner Wohnsitz. Ausgeschlossen ist, wer einen zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang besucht oder dessen Abschlussprüfung wiederholt ohne Erfolg abgelegt hat.
- Anmeldung
- 1. März des Prüfungsjahres für die Prüfung im Frühjahr (Merkblatt); die APO-FOS in der Verkündungsfassung 2006 nannte den 31. März
- Termine
- Einmal jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung der Fachoberschule, Beginn im Frühjahr; konkrete Termine teilt die Zulassung mit.
- Fächer (7)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, in der Regel Englisch und ein fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach (zum Beispiel Wirtschaftswissenschaft, schwerpunktbezogene Technik, Sozialwissenschaften). mündlich: die vier Fächer der schriftlichen Prüfung (Befreiung in höchstens einem Fach bei mindestens guter schriftlicher Leistung), Politikwissenschaften und Geschichte, ein naturwissenschaftliches Fach nach eigener Wahl und Recht (Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Gesundheit) oder in allen anderen Fachrichtungen ein weiteres naturwissenschaftliches Fach.
- Wiederholung
- In der Regel nach einem Jahr. Eine zweite Wiederholung lässt die Senatsverwaltung nur ausnahmsweise bei besonderen Gründen zu. Alle Prüfungsleistungen sind neu zu erbringen.
Wortlaut, APO-FOS, Paragraf 67 Absatz 1 und 2 (Teil III Fremdenprüfung)
(1) Wer die Fachhochschulreife erwerben will, ohne eine Fachoberschule zu besuchen, kann die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Fremdenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife) ablegen, wenn er nachweist, dass er sich auf die Prüfung angemessen vorbereitet hat. (2) Zur Fremdenprüfung kann sich anmelden, wer 1. den mittleren Schulabschluss besitzt, 2. eine einschlägige berufliche Vorbildung (§ 5) nachweist und 3. seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin hat (§ 4 Abs. 8 Satz 1).
- Widerspruch in der Frist: Die APO-FOS in der Verkündungsfassung (GVBl. 2006 S. 49, 62) lautet in § 68 Absatz 2 Satz 1: Der Zulassungsantrag ist spätestens bis zum 31. März des Prüfungsjahres schriftlich bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Das Merkblatt der Senatsverwaltung (Stand August 2020) und der Antragsvordruck nennen den 1. März. Gesetzt ist der 1. März, weil die Senatsverwaltung danach verfährt; die ändernde Vorschrift wurde nicht gefunden, den konsolidierten Text bietet nur gesetze.berlin.de (Abruf per robots.txt untersagt).
- Auch die Berufstätigkeit steht im Merkblatt (fünf Jahre hauptberuflich, mindestens die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit) genauer als in § 67 Absatz 2 der Verkündungsfassung, der auf die berufliche Vorbildung nach § 5 verweist.
- Prüfungsort: § 68 Absatz 3 Satz 2 APO-FOS: Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung legt unter Berücksichtigung der beruflichen Vorbildung der Bewerberin oder des Bewerbers die Schule fest, an der die Prüfung stattfindet.
- Wer sich unberechtigt im Land Berlin oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland aufhält, wird nicht zur Prüfung zugelassen (Merkblatt 1.3).
Schulen für das Fachabitur in Berlin
Abitur für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AfN), Nichtschülerabiturprüfung für das Abitur bei Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Amtlicher Name des Abschlusses
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Zuständige Stelle
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 BerlinSie ist zugleich Schulaufsichtsbehörde und entscheidet über die Zulassung.
- Zulassung
- Noch keine allgemeine Hochschulreife, nicht zweimal ohne Erfolg geprüft, im Vorjahr keine gymnasiale Oberstufe, kein Abendgymnasium und kein Kolleg besucht, angemessene Vorbereitung anhand der Rahmenlehrpläne, Hauptwohnung in Berlin; frühestens im zweiten Jahr nach Ende der Schulpflicht.
- Anmeldung
- 15. November des Vorjahres der Prüfung, Ausschlussfrist
- Termine
- Einmal jährlich. Zuerst werden die nur mündlich geprüften Fächer geprüft, danach die schriftlichen. Die genauen Termine nennt die Zulassung spätestens zwei Wochen vor dem ersten Termin.
- Fächer (8)
- schriftlich: Mathematik, Deutsch oder eine Fremdsprache und zwei weitere Fächer, sodass jedes der drei Aufgabenfelder schriftlich vertreten ist; zwei der vier schriftlichen Fächer sind Leistungsfächer, eines davon Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache. mündlich: vier weitere Fächer; unter allen acht Fächern müssen Deutsch, Geschichte oder ein anderes gesellschaftswissenschaftliches Fach, Mathematik, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen sein.
- Gebühr
- 100 Euro
- Wiederholung
- Frühestens nach einem Jahr; eine zweite Wiederholung nur ausnahmsweise bei besonderen Umständen. Alle Prüfungsleistungen sind neu zu erbringen.
Wortlaut, PrüfVO-Nichtschülerabitur, Paragraf 11 Absatz 1
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. in dem der Prüfung vorausgegangenem Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen Schule oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule oder eines staatlichen Abendgymnasiums oder Kollegs gewesen ist, 2. nachweisen kann, dass sie oder er sich anhand der Rahmenlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat und 3. seinen Wohnsitz in Berlin hat. Die Zulassung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler erfolgt in der Regel frühestens zu dem Prüfungstermin, der im zweiten Jahr nach [gekürzt]
- Übernommen aus recht-a.json (berlin::externenpruefung, Abruf 2026-09-02) und am 2026-10-02 gegen Merkblatt (Stand Mai 2026) und Parlamentsvorlage VO 19-164 geprüft: Behörde, Frist, Gebühr und § 11 Absatz 1 stimmen überein.
- Fernlehrgang: Merkblatt 2.2: Die unter Ziffer 2.1.6 aufgeführten Voraussetzungen gelten bei Bewerberinnen / Bewerbern, die einen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland als geeignet beurteilten Fernlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, als erfüllt.
- Fremdsprachenniveau laut Merkblatt: Kenntnisstand nach vierjährigem Unterricht (weiteres Fach) beziehungsweise sechsjährigem Unterricht (Leistungsfach) in der Berliner Schule.
- Mündliche Prüfung in schriftlichen Fächern: Die oder der Vorsitzende ordnet sie in einem Fach an, wenn das Ergebnis sonst nicht eindeutig ist; auf Antrag des Prüflings in einem weiteren oder, ohne Anordnung, in zwei Fächern (Merkblatt 3.3).
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Berlin
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 15. November.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Berlin. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/berlin/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Berlin
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Berlin ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Berlin nimmt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin ab. Anmeldung: Zwei Ausschlussfristen: 28. Februar für die Prüfung im Frühjahr und 31. August für die Prüfung im Herbst. Geprüft werden 5 Fächer, schriftlich Deutsch und Mathematik. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Berlin ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Berlin nimmt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Organisation von Nichtschülerprüfungen (Referat II D 3.1 und II D 3.2), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin ab. Anmeldung: 28. Februar (Ausschlussfrist) für die Prüfung im selben Frühjahr. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (Englisch oder Französisch). Die Gebühr beträgt 50 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Berlin ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Berlin nimmt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin ab. Anmeldung: 1. März des Prüfungsjahres für die Prüfung im Frühjahr (Merkblatt); die APO-FOS in der Verkündungsfassung 2006 nannte den 31. März. Geprüft werden 7 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, in der Regel Englisch und ein fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach (zum Beispiel Wirtschaftswissenschaft, schwerpunktbezogene Technik, Sozialwissenschaften).
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Berlin ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Berlin nimmt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin ab. Anmeldung: 15. November des Vorjahres der Prüfung, Ausschlussfrist. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Mathematik, Deutsch oder eine Fremdsprache und zwei weitere Fächer, sodass jedes der drei Aufgabenfelder schriftlich vertreten ist; zwei der vier schriftlichen Fächer sind Leistungsfächer, eines davon Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache. Die Gebühr beträgt 100 Euro.
Quellen
- Verordnung über die Lehrgänge und Prüfungen zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife, der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses (Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung - ZBW-LG-VO) vom 1. Oktober 2013 (GVBl. S. 529), Paragraf 36 Absatz 1 Satz 1 (bis 31. Juli 2014 § 35 Absatz 1 Satz 1), Berlin, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Fachoberschule (APO-FOS) vom 17. Januar 2006 (GVBl. S. 49), Paragraf 67 Absatz 1 und 2 (Teil III Fremdenprüfung), Berlin, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife von Nichtschülerinnen und Nichtschülern (PrüfVO-Nichtschülerabitur) vom 3. November 2009 (GVBl. S. 497), Paragraf 11 Absatz 1, Berlin, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Berlin
- Abitur in Berlin
- Fachabitur in Berlin
- Realschulabschluss in Berlin
- Hauptschulabschluss in Berlin