Nichtschülerprüfung in Brandenburgfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Brandenburg in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Brandenburg gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 1. November für den Hauptschulabschluss, noch 21 Tage. Die Gebühr liegt bei 0 bis 135 Euro je Prüfung.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 1. Novembernoch 21 Tage
- Gebühr
- 0 bis 135 Euroje Prüfung
- Bestanden 2025
- 133alle Abschlüsse, Destatis
4 Prüfungen in Brandenburg im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussBerufsbildungsreife (BBR) | Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) | 1. November | 0 Euro | 5 |
| RealschulabschlussFachoberschulreife (FOR) | Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) | 1. November | 90 Euro | 6 |
| FachabiturFachhochschulreife | Das zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg | 1. November | 120 Euro | 6 |
| Abiturallgemeine Hochschulreife | Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) | 1. November | 135 Euro | 8 |
Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss bei Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Berufsbildungsreife (BBR)
- Zuständige Stelle
- Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)Staatliche Schulämter Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin.
- Zulassung
- Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Brandenburg (oder Vorbereitung an einer Ersatz-, Waldorf- oder Ergänzungsschule im Land), im Vorjahr kein allgemeinbildender Bildungsgang einer öffentlichen oder anerkannten Schule und kein schulabschlussbezogener VHS-Lehrgang, Nachweis angemessener Vorbereitung, mindestens 16 Jahre zu Beginn der schriftlichen Prüfung. Nicht zugelassen wird, wer die Prüfung zu diesem Abschluss zweimal nicht bestanden hat oder ihn schon besitzt. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026
- Termine
- Jährlich, in der Regel im zweiten Schulhalbjahr, an vom Schulamt bestimmten Schulen oder Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges; Termine, Ort und Fächer teilt das Schulamt spätestens vier Wochen vor dem ersten Termin mit.
- Fächer (5)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und drittes Fach nach Wahl aus Gesellschaftswissenschaften (Politische Bildung, Geografie, Geschichte) oder Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) oder eine Fremdsprache. mündlich: ein Fach aus Biologie, Physik, Chemie, ein Fach aus Politische Bildung, Geografie, Geschichte und auf Antrag eine Fremdsprache als drittes mündliches Fach.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Einmal, frühestens nach einem Jahr und nur insgesamt; eine zweite Wiederholung kann das Schulamt bei besonderen, nicht selbst zu vertretenden Gründen zulassen. Daneben ist eine Nachprüfung in einem Fach möglich, wenn sie zum Abschluss reicht.
Wortlaut, NschPV, Paragraf 3 Absatz 1 und 2
(1) Zur Prüfung können sich Personen melden, die 1. ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung im Land Brandenburg haben oder sich an einer genehmigten Ersatzschule, einer Waldorfschule, einer Ergänzungsschule oder bei Latinum-, Graecum- und Hebraicumprüfung an einer Hochschule mit Sitz im Land Brandenburg oder sich während einer Rehabilitationsmaßnahme in Unterbringung einer stationären Einrichtung im Land Brandenburg auf die Prüfung vorbereitet haben, 2. in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler eines allgemeinbildenden Bildungsgangs [gekürzt]
- Brandenburg kennt daneben die Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR, gleichgesetzt mit dem erweiterten Hauptschulabschluss) als eigene Nichtschülerprüfung mit denselben Fächern auf dem Niveau der Jahrgangsstufe 10; Gebühr nach Tarifstelle 9.2: 55 Euro.
- Anforderungsniveau BBR: Jahrgangsstufe 9 (§ 18 Absatz 2 NschPV). Bearbeitungszeit Deutsch und drittes Fach 180 Minuten, Mathematik 120 Minuten (§ 18 Absatz 3).
- faecher_anzahl 5 zählt drei schriftliche und zwei mündliche Pflichtfächer; mit der Fremdsprache auf Antrag sind es sechs.
- Die Prüfung muss später abgelegt werden, als es bei regulärem Schulbesuch möglich gewesen wäre (§ 3 Absatz 2 Satz 1 NschPV).
Schulen für den Hauptschulabschluss in Brandenburg
Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss bei Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachoberschulreife (FOR)
- Zuständige Stelle
- Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)Staatliche Schulämter Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin.
- Zulassung
- Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Brandenburg (oder Vorbereitung an einer Ersatz-, Waldorf- oder Ergänzungsschule im Land), im Vorjahr kein allgemeinbildender Bildungsgang einer öffentlichen oder anerkannten Schule und kein schulabschlussbezogener VHS-Lehrgang, Nachweis angemessener Vorbereitung, mindestens 16 Jahre zu Beginn der schriftlichen Prüfung. Nicht zugelassen wird, wer die Prüfung zu diesem Abschluss zweimal nicht bestanden hat oder ihn schon besitzt. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026
- Termine
- Jährlich, in der Regel im zweiten Schulhalbjahr, an vom Schulamt bestimmten Schulen oder Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges; Termine, Ort und Fächer teilt das Schulamt spätestens vier Wochen vor dem ersten Termin mit.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache. mündlich: die Fremdsprache der schriftlichen Prüfung, Deutsch oder Mathematik, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, ein Fach aus dem naturwissenschaftlich-technisch-informationstechnischen Bereich und ein weiteres, noch nicht schriftlich geprüftes Fach der Sekundarstufe I.
- Gebühr
- 90 Euro
- Wiederholung
- Einmal, frühestens nach einem Jahr und nur insgesamt; eine zweite Wiederholung kann das Schulamt bei besonderen, nicht selbst zu vertretenden Gründen zulassen. Daneben ist eine Nachprüfung in einem Fach möglich, wenn sie zum Abschluss reicht.
Wortlaut, NschPV, Paragraf 3 Absatz 1 und 2
(1) Zur Prüfung können sich Personen melden, die 1. ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung im Land Brandenburg haben oder sich an einer genehmigten Ersatzschule, einer Waldorfschule, einer Ergänzungsschule oder bei Latinum-, Graecum- und Hebraicumprüfung an einer Hochschule mit Sitz im Land Brandenburg oder sich während einer Rehabilitationsmaßnahme in Unterbringung einer stationären Einrichtung im Land Brandenburg auf die Prüfung vorbereitet haben, 2. in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler eines allgemeinbildenden Bildungsgangs [gekürzt]
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: § 20 Absatz 6 NschPV: Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhält, wer in allen Prüfungsfächern in der Prüfung zum Erwerb der Fachoberschulreife mindestens befriedigende Leistungen erreicht.
- Bei der Prüfung zum Erwerb der Fachoberschulreife können Minderleistungen im Fach Deutsch nicht ausgeglichen werden (§ 20 Absatz 4 Satz 3 NschPV).
- Zentrale Aufgaben sollen verwendet werden, soweit sie für die Fachoberschulreife zur Verfügung stehen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 NschPV). Anforderungsniveau: Abschluss der Jahrgangsstufe 10 (§ 18 Absatz 5).
- faecher_anzahl 6 zählt verschiedene Fächer: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und drei weitere mündliche Fächer.
Schulen für den Realschulabschluss in Brandenburg
Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für das Fachabitur bei Das zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife
- Zuständige Stelle
- Das zuständige staatliche Schulamt des Landes BrandenburgEs entscheidet über die Zulassung und legt das prüfende Oberstufenzentrum fest.
- Zulassung
- Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg und die Aufnahmevoraussetzungen des zweijährigen Bildungsgangs (mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig oder Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe, dazu schriftliche Zusage einer Praxisstelle), oder Besuch einer genehmigten Ersatzschule; angemessene Vorbereitung. Ausgeschlossen ist, wer die Fachhochschulreifeprüfung schon einmal wiederholt hat.
- Anmeldung
- 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung abgelegt werden soll; für 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026
- Termine
- Teilnahme an der Fachhochschulreifeprüfung der zugewiesenen Schule; Zulassung und Prüfungsort bis 31. Januar des Prüfungsjahres, Termine der schriftlichen Prüfungen spätestens vier Wochen vor dem ersten Termin.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Englisch, Mathematik und ein fachrichtungsbezogenes Fach laut Stundentafel. mündlich: die vier Fächer der schriftlichen Prüfung (Befreiung in höchstens einem bei guter oder sehr guter schriftlicher Leistung), Politische Bildung und ein von der prüfenden Schule festgelegtes naturwissenschaftliches Fach.
- Gebühr
- 120 Euro
- Wiederholung
- Einmal, frühestens nach einem Jahr und auf Antrag.
Wortlaut, FOSFHRV, Paragraf 49 Absatz 1 bis 3 (Abschnitt 4 Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife)
(1) Wer die Fachhochschulreife erwerben will, ohne einen Bildungsgang der Fachoberschule an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft oder an einer anerkannten Ersatzschule zu besuchen, kann eine Nichtschülerprüfung ablegen, wenn er nachweist, dass er sich auf die Prüfung angemessen vorbereitet hat. (2) Zur Nichtschülerprüfung kann sich anmelden, wer seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg hat und die Voraussetzungen gemäß § 4 Absatz 2 erfüllt oder als Schülerin oder Schüler einer genehmigten Ersatzschule einen Bildungsgang der Fachoberschule in Vollzeitform [gekürzt]
- Die Nichtschülerprüfungsverordnung gilt hier nicht. § 1 Absatz 2 NschPV: Für den nachträglichen Erwerb berufsqualifizierender Abschlüsse (Fachschulabschlüsse, Berufsfachschulabschlüsse) und der Fachhochschulreife gelten die Verordnungen über den jeweiligen Bildungsgang in der jeweils geltenden Fassung.
- Gebühr: Tarifstelle 9.5 steht unter dem Kopf der Tarifstelle 9, der nur Schulgesetz und NschPV nennt; die Nichtschülerprüfung zur Fachhochschulreife regelt dagegen die FOSFHRV. Der Betrag ist für die Fachhochschulreife ausgewiesen.
- Über die NschPV gibt es nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife, und zwar bei nicht bestandener Nichtschülerabiturprüfung (§ 13a NschPV).
- Das prüfende Oberstufenzentrum berät in Fragen der Vorbereitung und des Verfahrens (§ 50 Absatz 3 FOSFHRV). Die mündlichen Prüfungen sind auf mindestens zwei Tage zu verteilen (§ 51 Absatz 4).
Schulen für das Fachabitur in Brandenburg
Nichtschülerprüfung zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Nichtschülerabiturprüfung) für das Abitur bei Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)Staatliche Schulämter Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin.
- Zulassung
- Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Brandenburg (oder Vorbereitung an einer Ersatz-, Waldorf- oder Ergänzungsschule im Land), im Vorjahr kein allgemeinbildender Bildungsgang einer öffentlichen oder anerkannten Schule, Nachweis angemessener Vorbereitung, mindestens 19 Jahre zu Beginn der schriftlichen Prüfung. Nicht zugelassen wird, wer zweimal nicht bestanden hat oder das Abitur schon besitzt. Mindestalter: 19 Jahre.
- Anmeldung
- 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026
- Termine
- Jährlich, in der Regel im zweiten Schulhalbjahr, an vom Schulamt bestimmten Schulen mit gymnasialer Oberstufe oder Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges.
- Fächer (8)
- schriftlich: vier Fächer aus allen drei Aufgabenfeldern, zwei davon als Leistungsfächer; ein Leistungsfach ist Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft; unter den vier ist Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache. mündlich: vier weitere Fächer auf Grundkursniveau; unter allen Fächern müssen Deutsch, Geschichte oder ein anderes Fach aus dem Aufgabenfeld II, Mathematik, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen sein.
- Gebühr
- 135 Euro
- Wiederholung
- Einmal, frühestens nach einem Jahr und nur insgesamt; eine zweite Wiederholung kann das Schulamt bei besonderen Gründen zulassen. Eine Nachprüfung gibt es beim Abitur nicht.
Wortlaut, NschPV, Paragraf 3 Absatz 1 bis 3
(1) Zur Prüfung können sich Personen melden, die 1. ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung im Land Brandenburg haben oder sich an einer genehmigten Ersatzschule, einer Waldorfschule, einer Ergänzungsschule oder bei Latinum-, Graecum- und Hebraicumprüfung an einer Hochschule mit Sitz im Land Brandenburg oder sich während einer Rehabilitationsmaßnahme in Unterbringung einer stationären Einrichtung im Land Brandenburg auf die Prüfung vorbereitet haben, 2. in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler eines allgemeinbildenden Bildungsgangs [gekürzt]
- Übernommen aus recht-a.json (brandenburg::externenpruefung, Abruf 2026-09-02) und am 2026-10-02 auf bravors geprüft: § 3 Absatz 1 bis 3, Fassung vom 1. Dezember 2023, Gebühr 135 Euro und Behörde stimmen überein.
- Geprüft wird nicht beim Schulamt, sondern an vom Schulamt bestimmten weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (§ 4 Absatz 1 NschPV).
- Bei Nichtbestehen kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, wenn die Punktbedingungen des § 13a NschPV erfüllt sind.
- Prüfungsfächer: alle für die gymnasiale Oberstufe zugelassenen Abiturfächer außer Sport und den Fächern mit beruflicher Orientierung (§ 21 Absatz 1 NschPV).
Schulen für das Abitur in Brandenburg
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Brandenburg
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) und Das zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Hauptschulabschluss bis zum 1. November.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Brandenburg. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/brandenburg/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Brandenburg
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Brandenburg ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Brandenburg nimmt Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) ab. Anmeldung: 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026. Geprüft werden 5 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und drittes Fach nach Wahl aus Gesellschaftswissenschaften (Politische Bildung, Geografie, Geschichte) oder Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) oder eine Fremdsprache. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Brandenburg ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Brandenburg nimmt Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) ab. Anmeldung: 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache. Die Gebühr beträgt 90 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Brandenburg ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Brandenburg nimmt Das zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg ab. Anmeldung: 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung abgelegt werden soll; für 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Englisch, Mathematik und ein fachrichtungsbezogenes Fach laut Stundentafel. Die Gebühr beträgt 120 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Brandenburg ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Brandenburg nimmt Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung) ab. Anmeldung: 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich vier Fächer aus allen drei Aufgabenfeldern, zwei davon als Leistungsfächer; ein Leistungsfach ist Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft; unter den vier ist Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache. Die Gebühr beträgt 135 Euro.
Quellen
- Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg (Nichtschülerprüfungsverordnung - NschPV) vom 23. August 1997 (GVBl. II S. 762), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2023 (GVBl. II Nr. 77), Paragraf 3 Absatz 1 und 2, Brandenburg, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung über die Bildungsgänge der Fachoberschule und den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung - FOSFHRV) vom 16. September 2020 (GVBl. II Nr. 86), geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2021 (GVBl. II Nr. 74), Paragraf 49 Absatz 1 bis 3 (Abschnitt 4 Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife), Brandenburg, abgerufen am 2. Oktober 2026
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