Nichtschülerprüfung in Hessenfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Hessen in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Hessen gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 15. Dezember für das Abitur, noch 65 Tage. Die Gebühr liegt bei 0 bis 325 Euro je Prüfung.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 15. Dezembernoch 65 Tage
- Gebühr
- 0 bis 325 Euroje Prüfung
- Bestanden 2025
- 1645alle Abschlüsse, Destatis
4 Prüfungen in Hessen im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussHauptschulabschluss (einfacher und qualifizierender Hauptschulabschluss) | Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen | Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs. | 0 Euro | 4 |
| RealschulabschlussMittlerer Abschluss (Realschulabschluss), in der einfachen und der qualifizierenden Form | Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen | Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs. | 0 Euro | 5 |
| FachabiturFachhochschulreife | Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt | 31. Januar | 200 Euro | 7 |
| Abiturallgemeine Hochschulreife | Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, Nichtschülerabiturprüfung, Schubertstr. 60, Haus 13, 35392 Gießen | 15. Dezember | 325 Euro | 8 |
Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für den Hauptschulabschluss bei Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Hauptschulabschluss (einfacher und qualifizierender Hauptschulabschluss)
- Zuständige Stelle
- Staatliche Schulämter in ihren AufsichtsbereichenFür Grundsatzfragen das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis.
- Zulassung
- Antragsberechtigt ist, wer bei Abschluss der Prüfung nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist und keine öffentliche allgemeinbildende oder berufliche Vollzeitschule besucht. Ausgeschlossen ist, wer schon einen gleichwertigen Abschluss hat, weder Wohnsitz noch Arbeitsplatz in Hessen hat und keinen hessischen Vorbereitungskurs besucht hat, die Prüfung zweimal nicht bestanden hat oder Unterlagen schuldhaft verspätet abgibt.
- Anmeldung
- Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs.
- Termine
- Zweimal im Jahr. Schuljahr 2026/2027: schriftlich am 14., 16. und 18. Dezember 2026 (Deutsch, Englisch, Mathematik) und am 10., 12. und 14. Mai 2027; Nachtermine 20. bis 22. Januar 2027 und 1. bis 3. Juni 2027. Mündliche Prüfungen und Projekt- bzw. Präsentationsprüfung legt das zuständige Schulamt fest.
- Fächer (4)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, ein drittes Fach nach Wahl: Lernbereich Gesellschaftslehre, Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft, Lernbereich Naturwissenschaften, Physik, Chemie, Biologie oder Englisch und Englisch als viertes Pflichtfach nur in der qualifizierenden Form. mündlich: Deutsch, Mathematik und ein drittes Fach aus derselben Auswahl, das nicht schriftlich geprüft wurde.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Einmal. Wer die Prüfung zweimal nicht bestanden hat, wird nicht mehr zugelassen. Die erste Prüfung ist gebührenfrei, die Wiederholung kostet derzeit 80 Euro.
Wortlaut, HSchG, Paragraf 79 Abs. 3
(3) Nichtschülerinnen und -schülern ist zum Erwerb schulischer Abschlüsse die Ablegung entsprechender Prüfungen (Externenprüfung) zu ermöglichen. Bei Bestehen der Prüfung ist ein dem Abschlusszeugnis entsprechendes Zeugnis zu erteilen. Externenprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) gelten nicht als Wiederholungsprüfungen nach Abs. 2 Satz 4.
- faecher_anzahl 4 gilt für die einfache Form (Deutsch, Mathematik, ein drittes schriftliches Fach, ein drittes mündliches Fach); in der qualifizierenden Form kommt Englisch schriftlich hinzu, dann sind es 5 Fächer. Dazu kommt in beiden Formen eine Projektprüfung vor den schriftlichen Prüfungen.
- Die Projektprüfung entfällt auf Antrag, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen wird. Die mündliche Prüfung entfällt in Fächern, deren schriftliche Arbeit mit sehr gut bewertet wurde.
- Auf Antrag kann anstelle von Englisch eine andere europäische Sprache treten, sofern das Schulamt eine Prüferin oder einen Prüfer stellen kann.
- Die schriftlichen Aufgaben sind landeseinheitlich: der Erlass vom 3. Juli 2026 gilt für die Schulen für Erwachsene und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler gemeinsam und nennt die Termine für Deutsch, Englisch und Mathematik.
Schulen für den Hauptschulabschluss in Hessen
Nichtschülerprüfung zum Erwerb des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) für den Realschulabschluss bei Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss), in der einfachen und der qualifizierenden Form
- Zuständige Stelle
- Staatliche Schulämter in ihren AufsichtsbereichenFür Grundsatzfragen das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis.
- Zulassung
- Antragsberechtigt ist, wer bei Abschluss der Prüfung nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist und keine öffentliche allgemeinbildende oder berufliche Vollzeitschule besucht. Ausgeschlossen ist, wer schon einen gleichwertigen Abschluss hat, weder Wohnsitz noch Arbeitsplatz in Hessen hat und keinen hessischen Vorbereitungskurs besucht hat, die Prüfung zweimal nicht bestanden hat oder Unterlagen schuldhaft verspätet abgibt.
- Anmeldung
- Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs.
- Termine
- Zweimal im Jahr. Schuljahr 2026/2027: schriftlich am 14., 16. und 18. Dezember 2026 (Deutsch, Englisch, Mathematik) und am 10., 12. und 14. Mai 2027; Nachtermine 20. bis 22. Januar 2027 und 1. bis 3. Juni 2027. Mündliche Prüfungen und Projekt- bzw. Präsentationsprüfung legt das zuständige Schulamt fest.
- Fächer (5)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, eine europäische Fremdsprache, in der Regel Englisch und ein viertes Fach nach Wahl: Lernbereich Gesellschaftslehre, Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft, Lernbereich Naturwissenschaften, Physik, Chemie oder Biologie. mündlich: Deutsch, Mathematik, eine europäische Fremdsprache, in der Regel Englisch und ein viertes Fach aus derselben Auswahl, das weder schriftlich noch in der Präsentationsprüfung geprüft wurde.
- Gebühr
- 0 Euro
- Wiederholung
- Einmal. Wer die Prüfung zweimal nicht bestanden hat, wird nicht mehr zugelassen. Die erste Prüfung ist gebührenfrei, die Wiederholung kostet derzeit 80 Euro.
Wortlaut, HSchG, Paragraf 79 Abs. 3
(3) Nichtschülerinnen und -schülern ist zum Erwerb schulischer Abschlüsse die Ablegung entsprechender Prüfungen (Externenprüfung) zu ermöglichen. Bei Bestehen der Prüfung ist ein dem Abschlusszeugnis entsprechendes Zeugnis zu erteilen. Externenprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) gelten nicht als Wiederholungsprüfungen nach Abs. 2 Satz 4.
- Vor den schriftlichen Prüfungen steht eine Präsentationsprüfung: etwa 10 Minuten Präsentation und bis zu 10 Minuten Nachfragen. Voraussetzung ist ein Portfolio, das nicht bewertet wird und fünf Werktage vorher abzugeben ist.
- Die Präsentationsprüfung entfällt auf Antrag, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen wird.
- Auf Antrag kann anstelle von Englisch eine andere europäische Sprache treten, sofern das Schulamt eine Prüferin oder einen Prüfer stellen kann.
- Die Spezialverordnung ist die Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) vom 28. Dezember 2008 (ABl. 2009 S. 143), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110); so nennt sie der Erlass vom 3. Juli 2026. Ihr Volltext steht nur auf rv.hessenrecht.hessen.de, und dessen robots.txt sperrt alle Abrufer außer Suchmaschinen. Deshalb trägt der Datensatz § 79 Abs. 3 HSchG als Rechtsgrundlage und die Einzelheiten von der Seite der Staatlichen Schulämter.
Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer öffentlichen Fachoberschule für das Fachabitur bei Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife
- Zulassung
- Mittlerer Abschluss, dazu eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit (ersatzweise ein einjähriges, von einer hessischen Ersatzschule betreutes Praktikum mit mindestens 800 Stunden), ein Nachweis hinreichender Vorbereitung und erster Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hessen. Wer anderswo wohnt, kann über einen anerkannten Fernlehrgang einer hessischen Fernunterrichtseinrichtung zugelassen werden.
- Anmeldung
- 31. Januar des Prüfungsjahres beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt; es weist die Zugelassenen einer öffentlichen Fachoberschule zu.
- Termine
- Einmal im Jahr mit der zentralen Abschlussprüfung der Fachoberschule. 2027: schriftlich 4. bis 11. Mai (Nachtermin 20. bis 25. Mai), mündlich zwischen 16. und 18. Juni 2027.
- Fächer (7)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch und Fach der gewählten Fachrichtung bzw. des Schwerpunkts. mündlich: die vier Fächer des schriftlichen Prüfungsteils, Politik und Wirtschaft und zwei Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik nach Wahl).
- Gebühr
- 200 Euro
- Wiederholung
- Einmal. Zugelassen wird nur, wer nicht schon mehr als einmal erfolglos an einer entsprechenden Prüfung teilgenommen hat.
Wortlaut, HSchG, Paragraf 79 Abs. 3
(3) Nichtschülerinnen und -schülern ist zum Erwerb schulischer Abschlüsse die Ablegung entsprechender Prüfungen (Externenprüfung) zu ermöglichen. Bei Bestehen der Prüfung ist ein dem Abschlusszeugnis entsprechendes Zeugnis zu erteilen. Externenprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) gelten nicht als Wiederholungsprüfungen nach Abs. 2 Satz 4.
- Rechtsgrundlage im Einzelnen ist die Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen (VOFOS) vom 17. Juli 2018 (ABl. S. 634), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2022 (ABl. S. 670): Zulassungsnachweise nach § 31 Abs. 1, Antrag nach § 32 Abs. 1 (so die Schulamtsseite und der Prüfungserlass FOS ZAP27 vom 12. Februar 2026). Der VOFOS-Text selbst steht nur auf rv.hessenrecht.hessen.de, dessen robots.txt Abrufer außer Suchmaschinen sperrt; deshalb trägt der Datensatz § 79 Abs. 3 HSchG.
- Die schriftlichen Fächer sind aus der zentralen Abschlussprüfung abgeleitet: Die Schulamtsseite sagt, die Zugewiesenen nehmen an der entsprechenden Abschlussprüfung teil und spricht von den vier Fächern des schriftlichen Prüfungsteils; die Kultusseite nennt dafür Deutsch, Mathematik, Englisch und das fachrichtungsbezogene Fach.
- Die Gebühr ist nach der Zulassung auch dann zu zahlen, wenn die Prüfung nicht angetreten wird.
- Nichtschülerinnen und Nichtschüler können die Prüfung nicht eher ablegen, als es ihnen bei einem Besuch der Fachoberschule möglich gewesen wäre.
Schulen für das Fachabitur in Hessen
Nichtschülerabiturprüfung für das Abitur bei Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, Nichtschülerabiturprüfung, Schubertstr. 60, Haus 13, 35392 Gießen
- Amtlicher Name des Abschlusses
- allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, Nichtschülerabiturprüfung, Schubertstr. 60, Haus 13, 35392 Gießen
- Zulassung
- Mittlerer Abschluss; 19 Jahre zum Meldetermin (25 bei besonders befähigten Berufstätigen); in den zwölf Monaten vor dem Meldetermin kein Besuch einer gymnasialen Oberstufe, eines beruflichen Gymnasiums, Abendgymnasiums oder Hessenkollegs; erster Wohnsitz seit zwölf Monaten in Hessen oder Arbeitsplatz in den zwölf Monaten vor dem Meldetermin in Hessen, sonst Meldung nur über ein Vorbereitungsinstitut nach einem von der ZFU zugelassenen Fernlehrgang. Zugelassen wird erst nach Zahlungseingang der Gebühr. Mindestalter: 19 Jahre.
- Anmeldung
- 15. Dezember des Jahres vor der Prüfung, Ausschlussfrist; der Antrag muss vollständig vorliegen.
- Termine
- Einmal im Jahr: schriftlich zeit- und inhaltsgleich mit dem Landesabitur (2027: 15. April bis 5. Mai, Nachprüfungen 18. Mai bis 3. Juni), mündlich im Juni an der zugewiesenen Prüfungsschule.
- Fächer (8)
- schriftlich: Deutsch, Geschichte oder Politik und Wirtschaft, Mathematik und eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache. mündlich: vier weitere Fächer, die nicht schriftlich geprüft wurden; darunter die zweite Fremdsprache bzw. die Naturwissenschaft, je nach schriftlicher Wahl.
- Gebühr
- 325 Euro
- Wiederholung
- Einmal, nur im Ganzen und frühestens ein Jahr nach dem ersten Versuch, ohne Wechsel der Prüfungsfächer.
Wortlaut, OAVO, Paragraf 43 Abs. 1
(1) Der vollständige Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung muss schriftlich bis zum 15. Dezember des der Prüfung oder dem Prüfungstermin vorangehenden Jahres bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde eingegangen sein (Ausschlussfrist). Nach Eingang der vollständigen Meldeunterlagen erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller die Aufforderung zur Zahlung der Prüfungsgebühr innerhalb einer durch die Schulaufsichtsbehörde festgelegten Frist. Der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Zulassung.
- Ein einziges Schulamt für das ganze Land. Die Schulaufsicht schreibt: Für die Organisation und Durchführung der Nichtschülerabiturprüfungen ist hessenweit das Staatliche Schulamt in Gießen zuständig. Die Zuweisung an eine Prüfungsschule erfolgt erst nach Zahlungseingang der Gebühr.
- termine_pro_jahr 1 ist abgeleitet: Die schriftliche Prüfung läuft zeitgleich mit dem Landesabitur, das das Ministerium einmal jährlich ansetzt (Termine 2027: https://kultus.hessen.de/termine-2027); einen Satz einmal im Jahr enthält die Schulamtsseite nicht.
- Neben der allgemeinen Form gibt es eine Prüfung mit beruflichem Schwerpunkt (schriftlich Deutsch oder Fremdsprache, ein gesellschafts- oder wirtschaftswissenschaftliches Fach, Mathematik und das Fach der Fachrichtung) und eine für besonders befähigte Berufstätige ab 25 (schriftlich ein wissenschaftliches Fach, Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache; mündlich drei Fächer, nur eine Fremdsprache).
- Rücktritt nach der Zulassung ist ausgeschlossen. Das Ergebnis des schriftlichen Teils teilt die Prüfungsschule innerhalb von sechs Wochen mit.
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Hessen
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen, Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt und Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, Nichtschülerabiturprüfung, Schubertstr. 60, Haus 13, 35392 Gießen zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 15. Dezember.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Hessen. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/hessen/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Hessen
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Hessen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Hessen nimmt Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen ab. Anmeldung: Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs.. Geprüft werden 4 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, ein drittes Fach nach Wahl: Lernbereich Gesellschaftslehre, Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft, Lernbereich Naturwissenschaften, Physik, Chemie, Biologie oder Englisch und Englisch als viertes Pflichtfach nur in der qualifizierenden Form. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Hessen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Hessen nimmt Staatliche Schulämter in ihren Aufsichtsbereichen ab. Anmeldung: Kein fester Kalendertag veröffentlicht. Die Anmeldung läuft über den Träger des Vorbereitungskurses beim zuständigen Staatlichen Schulamt; die Unterlagen gibt es nur im Kurs.. Geprüft werden 5 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, eine europäische Fremdsprache, in der Regel Englisch und ein viertes Fach nach Wahl: Lernbereich Gesellschaftslehre, Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft, Lernbereich Naturwissenschaften, Physik, Chemie oder Biologie. Die Gebühr beträgt 0 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Hessen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Hessen nimmt Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ab. Anmeldung: 31. Januar des Prüfungsjahres beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt; es weist die Zugelassenen einer öffentlichen Fachoberschule zu.. Geprüft werden 7 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Englisch und Fach der gewählten Fachrichtung bzw. des Schwerpunkts. Die Gebühr beträgt 200 Euro.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Hessen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Hessen nimmt Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, Nichtschülerabiturprüfung, Schubertstr. 60, Haus 13, 35392 Gießen ab. Anmeldung: 15. Dezember des Jahres vor der Prüfung, Ausschlussfrist; der Antrag muss vollständig vorliegen.. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Deutsch, Geschichte oder Politik und Wirtschaft, Mathematik und eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache. Die Gebühr beträgt 325 Euro.
Quellen
- Hessisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023 (GVBl. S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 38), nichtamtliche Lesefassung des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen, Paragraf 79 Abs. 3, Hessen, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Oberstufen- und Abiturverordnung vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408); § 43 Abs. 1 in der Fassung der Achten Verordnung zur Änderung der Oberstufen- und Abiturverordnung vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 37), Paragraf 43 Abs. 1, Hessen, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Hessen
- Abitur in Hessen
- Fachabitur in Hessen
- Realschulabschluss in Hessen
- Hauptschulabschluss in Hessen