Nichtschülerprüfung in Schleswig-Holsteinfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Schleswig-Holstein in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Schleswig-Holstein gibt es die Nichtschülerprüfung für 4 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 1. Dezember für das Abitur, noch 51 Tage.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 4Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 1. Dezembernoch 51 Tage
4 Prüfungen in Schleswig-Holstein im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussErster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) | Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort | Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt. | nicht erhoben | 6 |
| RealschulabschlussMittlerer Schulabschluss (MSA) | Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort | Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt. | nicht erhoben | 6 |
| FachabiturFachhochschulreife (schulischer Teil) | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (oberste Schulaufsichtsbehörde) | nicht erhoben | nicht erhoben | 8 |
| AbiturAllgemeine Hochschulreife (Abitur) | Abendgymnasium Lübeck an der Oberschule zum Dom (Gymnasium mit Abendgymnasium der Hansestadt Lübeck), zuständig für die Abiturprüfung für Externe in ganz Schleswig-Holstein | 1. Dezember | nicht erhoben | 8 |
Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch (externe ESA-Prüfung nach der ExternenPVO) für den Hauptschulabschluss bei Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
- Zuständige Stelle
- Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am WohnortIm Kreis Rendsburg-Eckernförde Antrag direkt an die Prüfungsschule.
- Zulassung
- Mindestalter 16 Jahre, kein Schulbesuch an einer öffentlichen Schule oder anerkannten Ersatzschule, noch kein gleichwertiger Abschluss, höchstens ein erfolgloser Versuch, hinreichende Vorbereitung, Wohnsitz im Bezirk des Schulamts, erfüllte Schulpflicht. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt.
- Termine
- Schriftlich mit den zentralen Abschlussprüfungen im Frühjahr, 2027 Englisch 29.04., Deutsch 11.05., Mathematik 13.05.; sprachpraktische Prüfung Englisch 18.05. bis 20.05. oder 26.05. bis 28.05.2027; mündliche Prüfungen ab 14.06.2027. Für Externe dürfen die mündlichen Prüfungen bis zu zwei Wochen früher beginnen.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch (erste Fremdsprache). mündlich: drei Fächer nach Wahl aus Fachbereich a (Biologie, Chemie, Physik, Technik/Informatik) und Fachbereich b (Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik); beide Fachbereiche müssen belegt sein.
- Wiederholung
- Eine Wiederholung: zugelassen wird nur, wer die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden hat.
Wortlaut, ExternenPVO, Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 26. Juni 2023
2. nicht Schülerin oder Schüler einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist, ohne eine gemäß §§ 20 bis 23 SchulG bestehende Schulpflicht zu verletzten,
- Antrag auf Zulassung nach § 2 Absatz 2 ExternenPVO; das Formular des Kreises Stormarn ist an das Schulamt des Kreises als untere Landesbehörde gerichtet, die Änderungsverordnung vom 3. Februar 2023 nennt als Adressaten die untere Schulaufsichtsbehörde oder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde lässt den Antrag direkt an drei Prüfungsschulen stellen (Altenholz, Rendsburg, Fockbek); Bewerber aus Vorbereitungskursen staatlich anerkannter Weiterbildungsträger stellen ihn über die Kursleitung an die für den Sitz des Trägers zuständige Schule.
- Kreis Stormarn verlangt mit dem Antrag den Nachweis eines Beratungsgesprächs mit der Prüfungsleitung (Anmeldeformular 2026, https://www.kreis-stormarn.de/files/kreis/fachbereiche/schulamt/EAS%20Extern%20Anmeldung%202026.pdf).
- Auf Antrag möglich: Religion als zusätzliches Prüfungsfach, ein fächerübergreifend bearbeitetes Thema statt einer mündlichen Prüfung, Anerkennung eines Fremdsprachenzertifikats des Deutschen Volkshochschulverbandes (§ 7 Absatz 3), Prüfung in der Herkunftssprache statt der ersten Fremdsprache (Antragsformulare der Schulämter https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/download/Bildung_und_Kultur/Schule_und_Kita/Schulamt/Antrag_auf_Zulassung_zur_Pruefung_ESA.pdf).
- Mindestalter und Zulassungsliste stammen von der Seite des Schulamts Rendsburg-Eckernförde, nicht aus dem Verordnungstext. Das Formular des Schulamts Stormarn lässt erklären, bei der Prüfung das 16. Lebensjahr vollendet zu haben (ESA).
Schulen für den Hauptschulabschluss in Schleswig-Holstein
Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch (externe MSA-Prüfung nach der ExternenPVO) für den Realschulabschluss bei Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Zuständige Stelle
- Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am WohnortIm Kreis Rendsburg-Eckernförde Antrag direkt an die Prüfungsschule.
- Zulassung
- Mindestalter 17 Jahre, kein Schulbesuch an einer öffentlichen Schule oder anerkannten Ersatzschule, noch kein gleichwertiger Abschluss, höchstens ein erfolgloser Versuch, hinreichende Vorbereitung, Wohnsitz im Bezirk des Schulamts, erfüllte Schulpflicht. Mindestalter: 17 Jahre.
- Anmeldung
- Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt.
- Termine
- Schriftlich mit den zentralen Abschlussprüfungen im Frühjahr, 2027 Deutsch 29.04., Mathematik 11.05., Englisch 13.05.; sprachpraktische Prüfung Englisch 18.05. bis 20.05. oder 26.05. bis 28.05.2027; mündliche Prüfungen ab 14.06.2027. Für Externe dürfen die mündlichen Prüfungen bis zu zwei Wochen früher beginnen.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch (erste Fremdsprache). mündlich: drei Fächer nach Wahl aus Fachbereich a (Biologie, Chemie, Physik, Technik/Informatik) und Fachbereich b (Geographie, Geschichte, Wirtschaft/Politik); beide Fachbereiche müssen belegt sein.
- Wiederholung
- Eine Wiederholung: zugelassen wird nur, wer die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden hat.
Wortlaut, ExternenPVO, Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 26. Juni 2023
2. nicht Schülerin oder Schüler einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist, ohne eine gemäß §§ 20 bis 23 SchulG bestehende Schulpflicht zu verletzten,
- Antrag auf Zulassung nach § 2 Absatz 2 ExternenPVO; das Formular des Kreises Stormarn ist an das Schulamt des Kreises als untere Landesbehörde gerichtet, die Änderungsverordnung vom 3. Februar 2023 nennt als Adressaten die untere Schulaufsichtsbehörde oder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde lässt den Antrag direkt an drei Prüfungsschulen stellen (Altenholz, Rendsburg, Fockbek); Bewerber aus Vorbereitungskursen staatlich anerkannter Weiterbildungsträger stellen ihn über die Kursleitung an die für den Sitz des Trägers zuständige Schule.
- Kreis Stormarn verlangt mit dem Antrag den Nachweis eines Beratungsgesprächs mit der Prüfungsleitung (Anmeldeformular 2026, https://www.kreis-stormarn.de/files/kreis/fachbereiche/schulamt/EAS%20Extern%20Anmeldung%202026.pdf).
- Auf Antrag möglich: Religion als zusätzliches Prüfungsfach, ein fächerübergreifend bearbeitetes Thema statt einer mündlichen Prüfung, Anerkennung eines Fremdsprachenzertifikats des Deutschen Volkshochschulverbandes (§ 7 Absatz 3), Prüfung in der Herkunftssprache statt der ersten Fremdsprache (Antragsformulare der Schulämter https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/download/Bildung_und_Kultur/Schule_und_Kita/Schulamt/Antrag_auf_Zulassung_zur_Pruefung_MSA.pdf).
- Mindestalter und Zulassungsliste stammen von der Seite des Schulamts Rendsburg-Eckernförde, nicht aus dem Verordnungstext. Das Formular des Schulamts Stormarn lässt erklären, bei der Prüfung das 16. Lebensjahr vollendet zu haben (ESA).
Schulen für den Realschulabschluss in Schleswig-Holstein
Fachhochschulreifeprüfung (schulischer Teil) für Externe nach der FHRVO-E für das Fachabitur bei Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (oberste Schulaufsichtsbehörde)
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- Zuständige Stelle
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (oberste Schulaufsichtsbehörde)Prüfungsausschuss laut amtlichem Zeugnismuster an der Oberschule zum Dom, Gymnasium mit Abendgymnasium der Hansestadt Lübeck.
- Fächer (8)
- schriftlich: vier schriftliche Fächer, nach dem Zeugnismuster drei davon auf erhöhtem Anforderungsniveau. mündlich: vier mündliche Fächer.
Wortlaut, FHRVO-E, Paragraf 1 Satz 1 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 3. Mai 2024
Für die Fachhochschulreifeprüfung (schulischer Teil) für Externe gelten folgende Bestimmungen der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom 23. Oktober 2020 (NBl. MBWFK Schl.-H. S. 388) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, entsprechend: § 11 Absatz 2, § 17 Absatz 3 bis 4, § 18 Absatz 1 bis 4, § 19 Absatz 1 bis 5, § 23 Absatz 5 und 6, §§ 24, 25, 26, 27, 34, 35.
- Das amtliche Zeugnismuster (NBl. 2024 S. 164 ff.) lautet: zur Fachhochschulreifeprüfung (schulischer Teil) zugelassen und einem Prüfungsausschuss der Oberschule zum Dom, Gymnasium mit Abendgymnasium der Hansestadt Lübeck, überwiesen.
- Die Zulassung erfolgt nach § 3 Absatz 4 FHRVO-E. Die Übergangsregel § 9c für 2020/21 ließ Rücktritte schriftlich gegenüber der obersten Schulaufsichtsbehörde erklären (NBl. 2021 S. 77, https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/aea3be50-7aa6-4532-a890-a8012d627a19/resource/16c5b0b4-ebde-434d-8d62-5115a6e4ec1b/download/nbl_02_2021_druckfassung_barr.pdf); daraus folgt die Rolle des Ministeriums.
- Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird gesondert nachgewiesen (§ 38 OAPVO, Glossar Schulrecht von A bis Z).
- Auch die Abiturprüfung für Externe nach der APVO-EW führt bei Nichtbestehen zum schulischen Teil der Fachhochschulreife; die Änderungsverordnung vom 4. Mai 2026 ergänzt dazu § 9 Absatz 4 und § 17 Absatz 5.
Schulen für das Fachabitur in Schleswig-Holstein
Abiturprüfung für Externe (früher Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler) für das Abitur bei Abendgymnasium Lübeck an der Oberschule zum Dom (Gymnasium mit Abendgymnasium der Hansestadt Lübeck), zuständig für die Abiturprüfung für Externe in ganz Schleswig-Holstein
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Zulassung
- Laut Prüfungsschule: älter als 19 Jahre, im Vorjahr kein Besuch einer zum Abitur führenden Schule oder eines Kollegs, höchstens ein erfolgloser Versuch und das Abitur noch nicht erworben, angemessene Vorbereitung, Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Teilnahme an einer Informationsveranstaltung ist Pflicht.
- Anmeldung
- Bis 1. Dezember des Kalenderjahres vor der Prüfung, persönlich nach Terminabsprache mit allen Unterlagen; für das Abitur 2027 also bis 1. Dezember 2026.
- Termine
- Einmal jährlich mit dem Abiturjahrgang; zentral geprüfte Fächer zu den Landesterminen. Informationsabend für das Abitur 2027 am 28.09.2026 in der Oberschule zum Dom.
- Fächer (8)
- schriftlich: vier Fächer im ersten Prüfungsteil, darunter Mathematik; ab 1. Januar 2027 zwei auf erhöhtem und zwei auf grundlegendem Anforderungsniveau. mündlich: vier andere Fächer im zweiten Prüfungsteil.
- Wiederholung
- Eine Wiederholung: zugelassen wird nicht, wer bereits zweimal ohne Erfolg versucht hat, das Abitur zu erwerben.
Wortlaut, APVO-EW, Paragraf 4 Absatz 4
Pflichtfächer in der Prüfung sind Deutsch, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, Mathematik, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, Französisch oder Latein. Mathematik muss schriftliches Prüfungsfach sein.
- Neu seit recht-b.json: Die Änderungsverordnung vom 4. Mai 2026 (NBl. MBWFK Schl.-H. 2026 S. 25, in Kraft ab 1. Januar 2027, https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/a6200c06-fa1e-4f5c-af3f-803c6fcfd366/resource/b8649ada-821a-49fc-934c-3d3a4f7bdf61/download/nbl_02_2026_barr.pdf) fasst § 4 Absatz 6 neu: Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten wählen unter den schriftlich zu prüfenden Fächern zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Darunter muss sich eines der Fächer Mathematik, Deutsch oder Fremdsprache befinden. Bis dahin galten drei Fächer auf erhöhtem Niveau.
- Im Antrag sind nach § 3 Absatz 2 Satz 1 APVO-EW (Fassung 2026) die zwei Fächer auf erhöhtem und die beiden weiteren schriftlichen Fächer auf grundlegendem Niveau anzugeben; die Wahl ist bei der Anmeldung verbindlich.
- Die Prüfungen finden in enger Zusammenarbeit mit dem Pädagogium Bad Schwartau statt; grundsätzlich steht die Externenprüfung Teilnehmenden aus ganz Schleswig-Holstein offen, die sich privat vorbereitet haben (Seite Historie des Abendgymnasiums).
- Bei Nichtbestehen ist der schulische Teil der Fachhochschulreife möglich; die Änderung 2026 ergänzt § 9 Absatz 4 und § 17 Absatz 5 für Kandidaten, die ihn schon früher erworben haben.
Schulen für das Abitur in Schleswig-Holstein
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Schleswig-Holstein
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort, Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (oberste Schulaufsichtsbehörde) und Abendgymnasium Lübeck an der Oberschule zum Dom (Gymnasium mit Abendgymnasium der Hansestadt Lübeck), zuständig für die Abiturprüfung für Externe in ganz Schleswig-Holstein zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 1. Dezember.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Schleswig-Holstein. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/schleswig-holstein/
4 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Schleswig-Holstein
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Schleswig-Holstein ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Schleswig-Holstein nimmt Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort ab. Anmeldung: Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt.. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und Englisch (erste Fremdsprache).
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Schleswig-Holstein ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Schleswig-Holstein nimmt Untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) am Wohnort ab. Anmeldung: Legt das jeweilige Schulamt fest. Kreis Rendsburg-Eckernförde: bis 31. Januar 2027 für die Prüfung im Frühjahr 2027. Kreis Stormarn: Abgabeschluss 30. Januar 2026 für März bis Juni 2026. Ein landesweit fester Tag ist nicht belegt.. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und Englisch (erste Fremdsprache).
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Schleswig-Holstein ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Fachabitur in Schleswig-Holstein nimmt Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (oberste Schulaufsichtsbehörde) ab. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich vier schriftliche Fächer, nach dem Zeugnismuster drei davon auf erhöhtem Anforderungsniveau.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Schleswig-Holstein ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Schleswig-Holstein nimmt Abendgymnasium Lübeck an der Oberschule zum Dom (Gymnasium mit Abendgymnasium der Hansestadt Lübeck), zuständig für die Abiturprüfung für Externe in ganz Schleswig-Holstein ab. Anmeldung: Bis 1. Dezember des Kalenderjahres vor der Prüfung, persönlich nach Terminabsprache mit allen Unterlagen; für das Abitur 2027 also bis 1. Dezember 2026.. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich vier Fächer im ersten Prüfungsteil, darunter Mathematik; ab 1. Januar 2027 zwei auf erhöhtem und zwei auf grundlegendem Anforderungsniveau.
Quellen
- Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen (ExternenPVO) vom 6. Juli 2018 (NBl. MBWK Schl.-H. S. 257), Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 26. Juni 2023, Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Landesverordnung über die Fachhochschulreifeprüfung für Externe (FHRVO-E) vom 20. Juni 2019 (NBl. MBWK Schl.-H. S. 172), Paragraf 1 Satz 1 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 3. Mai 2024, Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Oktober 2026
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Schleswig-Holstein
- Abitur in Schleswig-Holstein
- Fachabitur in Schleswig-Holstein
- Realschulabschluss in Schleswig-Holstein
- Hauptschulabschluss in Schleswig-Holstein