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Nichtschülerprüfung im Saarlandfür Hauptschulabschluss und Realschulabschluss

Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss im Saarland in einer staatlichen Prüfung ablegen.

Kurz beantwortet

Im Saarland gibt es die Nichtschülerprüfung für 2 Abschlüsse: Hauptschulabschluss und Realschulabschluss. Der nächste Anmeldeschluss ist der 1. Februar für den Hauptschulabschluss, noch 113 Tage.

Abschlüsse mit Prüfung
2Hauptschulabschluss und Realschulabschluss
Nächster Anmeldeschluss
1. Februarnoch 113 Tage
Bestanden 2025
118alle Abschlüsse, Destatis

2 Prüfungen im Saarland im Vergleich

Nichtschülerprüfung im Saarland je Abschluss, vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Stand: 2. Oktober 2026. Felder ohne Beleg: nicht erhoben.
AbschlussStelleAnmeldungGebührFächer
HauptschulabschlussHauptschulabschlussMinisterium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken1. Februarnicht erhoben6
RealschulabschlussMittlerer BildungsabschlussMinisterium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken1. Februarnicht erhobennicht erhoben
FachabiturFachhochschulreifenicht erhoben-nicht erhobennicht erhoben
AbiturAllgemeine Hochschulreife (Abitur)nicht erhoben-nicht erhobennicht erhoben

Nichtschülerprüfung (Prüfung von Nichtschülerinnen und Nichtschülern zum Erwerb des Hauptschulabschlusses) für den Hauptschulabschluss bei Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken

Amtlicher Name des Abschlusses
Hauptschulabschluss
Zulassung
Laut Antragsformular des Ministeriums: allgemeine Vollzeitschulpflicht beendet, kein Hauptschulabschluss oder gleichwertiges Zeugnis; beizufügen sind unter anderem Geburtsurkunde, Meldebestätigung oder Nachweis eines Vorbereitungskurses im Saarland, Lebenslauf und Lichtbild.
Anmeldung
1. Februar des Prüfungsjahres; die Unterlagen müssen bis dahin vollständig beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat C3, eingegangen sein
Termine
Prüfung an Gemeinschaftsschulen. 2027 schriftlich: Deutsch 03.05.2027, Mathematik 05.05.2027, Biologie und Erdkunde 12.05.2027; Nachtermine 18.05., 19.05. und 20.05.2027; Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse 26.05.2027; mündliche Prüfungen 03.06. bis 10.06.2027 (Terminplanung des Ministeriums für das Schuljahr 2026/2027).
Fächer (6)
schriftlich: Deutsch, Mathematik, Erdkunde und Biologie. mündlich: zwei Wahlfächer aus: Geschichte, Arbeitslehre, Sozialkunde, Katholische Religion oder Evangelische Religion, Chemie, Physik, Ethik, Englisch, Französisch.

Wortlaut, KMK-Vereinbarung Sekundarbereich I, Ziffer 5.4.2

ermöglichen den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse, auch nachträglich. Durch die Nichtschülerprüfung kann nach den Vorgaben der Länder der angestrebte Abschluss in der Regel nicht vor dem Ende der Regelschulzeit des angestrebten Abschlusses erreicht werden, die für den entsprechenden Bildungsgang festgesetzt ist.
  • Saarländisches Landesrecht: Die Ministeriumsseite verlinkt die Verordnung nur auf recht.saarland.de. Dieser Host schließt in seiner robots.txt alle nicht namentlich zugelassenen Abrufer aus, das Verkündungsportal amtsblatt.saarland.de sperrt die Dokumentpfade ebenfalls per robots.txt, und das Serviceportal service.saarland.de führt die Leistung nicht (Suche am 02.10.2026). Paragraf und Wortlaut der saarländischen Verordnung bleiben deshalb offen; als Rechtsgrundlage steht der länderübergreifende Rahmen der Kultusministerkonferenz.
  • Die Verordnung ist auf der Ministeriumsseite verlinkt unter https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HptSchulNSchPrVSL2013pELS (nicht abgerufen, siehe robots.txt).
  • Prüfungsort, Ministerium: Die sogenannte Nichtschülerprüfung erfolgt an Gemeinschaftsschulen.
  • Die Pflichtlektüre im Fach Deutsch ist für den Hauptschulabschluss nicht prüfungsrelevant (Ministeriumsseite).

Nichtschülerprüfung (Prüfung von Nichtschülerinnen und Nichtschülern zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses) für den Realschulabschluss bei Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken

Amtlicher Name des Abschlusses
Mittlerer Bildungsabschluss
Zulassung
Laut Antragsformular des Ministeriums: Nachweis des Hauptschulabschlusses durch beglaubigte Zeugniskopie; noch kein Mittlerer Bildungsabschluss; beizufügen sind unter anderem Geburtsurkunde, Meldebestätigung oder Nachweis eines Vorbereitungskurses im Saarland, Lebenslauf und Lichtbild.
Anmeldung
1. Februar des Prüfungsjahres; die Unterlagen müssen bis dahin vollständig beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat C3, eingegangen sein
Termine
Prüfung an Gemeinschaftsschulen. 2027 schriftlich: Deutsch 03.05.2027, Mathematik 05.05.2027, erste Fremdsprache Englisch oder Französisch 10.05.2027, Erdkunde 12.05.2027; Nachtermine 18.05. bis 21.05.2027; mündliche Prüfungen 03.06. bis 10.06.2027 (Terminplanung des Ministeriums für das Schuljahr 2026/2027).
Fächer
schriftlich: Deutsch, Mathematik, Erdkunde und eine Fremdsprache: Englisch oder Französisch. mündlich: Wahlfächer laut Antragsformular: Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch zum Ankreuzen und je ein Wahlfach aus Fächergruppe I (Geschichte, Sozialkunde, Katholische Religion, Evangelische Religion, Ethik) und Fächergruppe II (Biologie, Chemie, Physik).

Wortlaut, KMK-Vereinbarung Externenprüfung Mittlerer Schulabschluss, Paragraf 5 Abs. 1 und 2

(1) Die Prüfung umfasst insgesamt mindestens sechs Fächer. Unter den geprüften Fächern müssen sich Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und je ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen sowie dem naturwissenschaftlich-technisch-informationstechnischen Bereich befinden. (2) Die schriftliche Prüfung umfasst mindestens die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache.
  • Saarländisches Landesrecht: Die Ministeriumsseite verlinkt die Verordnung nur auf recht.saarland.de. Dieser Host schließt in seiner robots.txt alle nicht namentlich zugelassenen Abrufer aus, das Verkündungsportal amtsblatt.saarland.de sperrt die Dokumentpfade ebenfalls per robots.txt, und das Serviceportal service.saarland.de führt die Leistung nicht (Suche am 02.10.2026). Paragraf und Wortlaut der saarländischen Verordnung bleiben deshalb offen; als Rechtsgrundlage steht der länderübergreifende Rahmen der Kultusministerkonferenz.
  • Pflichtlektüre im Fach Deutsch, Ministerium: Die Pflichtlektüre ist für den Mittleren Bildungsabschluss prüfungsrelevant. Ab 2024: Benedict Wells, Hard Land.
  • Ein Europäisches Sprachenzertifikat kann auf Antrag anstelle der Prüfung in Französisch oder Englisch anerkannt werden (Antragsformular).
  • Die Gliederung der mündlichen Wahlfächer im Antragsformular ist nicht eindeutig: Unter der Überschrift Zwei Wahlfächer für die mündliche Prüfung stehen Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch zum Ankreuzen sowie je ein Wahlfach aus zwei Fächergruppen. Die Fächeranzahl bleibt deshalb offen.

In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung im Saarland

  1. Zuständige Stelle klären

    Für Ihren Abschluss ist Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken zuständig.

  2. Fristgerecht anmelden

    Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Hauptschulabschluss bis zum 1. Februar.

  3. Zulassung abwarten

    Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.

  4. Schriftlich und mündlich prüfen lassen

    Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.

So zitieren Sie diese Angaben

Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung im Saarland. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/saarland/

2 Fragen zur Nichtschülerprüfung im Saarland

Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss im Saarland ab?

Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss im Saarland nimmt Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken ab. Anmeldung: 1. Februar des Prüfungsjahres; die Unterlagen müssen bis dahin vollständig beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat C3, eingegangen sein. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Erdkunde und Biologie.

Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss im Saarland ab?

Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss im Saarland nimmt Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Referat C3 - Gemeinschaftsschulen, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken ab. Anmeldung: 1. Februar des Prüfungsjahres; die Unterlagen müssen bis dahin vollständig beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat C3, eingegangen sein.

Quellen

  1. Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 i. d. F. vom 07.10.2022); saarländische Norm: Verordnung über den Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Wortlaut nicht abrufbar), Ziffer 5.4.2, Saarland, abgerufen am 2. Oktober 2026
  2. Vereinbarung über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses auf dem Wege einer Externenprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 i. d. F. vom 06.03.2014); saarländische Norm: Verordnung über den Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Wortlaut nicht abrufbar), Paragraf 5 Abs. 1 und 2, Saarland, abgerufen am 2. Oktober 2026
  3. Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001); eine saarländische Regelung zur Nichtschülerprüfung für die Fachhochschulreife war nicht zu belegen, Ziffer II, Saarland, abgerufen am 2. Oktober 2026
  4. Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 i. d. F. vom 06.06.2024), Ziffer 1.1 und 1.2, Saarland, abgerufen am 2. Oktober 2026

Redaktionshinweis: Dieser Text entsteht mit KI-Unterstützung aus den genannten Primärquellen und den Daten der eigenen Erhebung. Ramon W. Tissler prüft ihn vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Stand: 2. Oktober 2026. Fehler bitte über das Kontaktformular melden; Korrekturen stehen in den Redaktionsrichtlinien.

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