Nichtschülerprüfung in Thüringenfür Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur
Für Erwachsene, die ohne Schulbesuch lernen, etwa mit einer Fernschule, und den Abschluss in Thüringen in einer staatlichen Prüfung ablegen.
Kurz beantwortet
In Thüringen gibt es die Nichtschülerprüfung für 3 Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur. Der nächste Anmeldeschluss ist der 1. Februar für das Abitur, noch 113 Tage.
- Abschlüsse mit Prüfung
- 3Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur
- Nächster Anmeldeschluss
- 1. Februarnoch 113 Tage
- Bestanden 2025
- 48alle Abschlüsse, Destatis
3 Prüfungen in Thüringen im Vergleich
| Abschluss | Stelle | Anmeldung | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|
| HauptschulabschlussHauptschulabschluss (bei entsprechenden Noten mit Bescheinigung der Gleichwertigkeit zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss) | zuständiges Staatliches Schulamt | 1. März | nicht erhoben | 6 |
| RealschulabschlussRealschulabschluss | zuständiges Staatliches Schulamt | 1. März | nicht erhoben | 6 |
| FachabiturFachhochschulreife | nicht erhoben | - | nicht erhoben | nicht erhoben |
| Abiturallgemeine Hochschulreife | zuständiges Staatliches Schulamt | 1. Februar | nicht erhoben | 8 |
Externenprüfung (externer Erwerb des Hauptschulabschlusses) für den Hauptschulabschluss bei zuständiges Staatliches Schulamt
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Hauptschulabschluss (bei entsprechenden Noten mit Bescheinigung der Gleichwertigkeit zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss)
- Zuständige Stelle
- zuständiges Staatliches SchulamtEs bestimmt die durchführende Regelschule und die Prüfungskommission.
- Zulassung
- Kein Schüler einer staatlichen Regelschule, Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, Förderschule, Berufsschule, Berufsfachschule oder entsprechenden Ersatzschule; 16 Jahre; Wohnsitz seit sechs Monaten in Thüringen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Schulamt. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- 1. März beim zuständigen Schulamt, schriftlich, mit Angabe des angestrebten Abschlusses und der gewählten Fächer; spätere Anträge nur in begründeten Einzelfällen. Der Wortlaut stammt aus der Lesefassung gültig ab 1. August 2021. Die Verordnung vom 24. Mai 2024 hat in Satz 1 nur die Worte des angestrebten Schulabschlusses sowie und schriftlich eingefügt, die Frist blieb unberührt.
- Termine
- Den Zeitpunkt bestimmt das Bildungsministerium; konkrete Daten wurden nicht erhoben.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch. mündlich: ein Fach aus Biologie, Physik und Astronomie oder Chemie und ein Fach aus Sozialkunde, Geschichte, Geografie, Musik oder Kunst.
Wortlaut, ThürSchulO, Paragraf 69 Abs. 2 Satz 1
An der Prüfung kann teilnehmen, wer 1. nicht Schüler einer staatlichen Schule der Schularten Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule oder der Schulformen Berufsschule, Berufsfachschule oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule ist, 2. das 16. Lebensjahr vollendet hat und 3. seinen Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen hat.
- faecher_anzahl 6 = drei schriftliche, zwei mündliche Fächer und die praktische Prüfung in Wirtschaft-Recht-Technik (120 Minuten). Schriftlich Deutsch 120, Mathematik und Englisch je 90 Minuten; die Aufgaben stellt das Ministerium. Die Kommission kann zusätzliche mündliche Prüfungen ansetzen.
- Die Verordnung vom 24. Mai 2024 hat in § 70 Abs. 2 Physik durch Physik und Astronomie und Kunsterziehung durch Kunst ersetzt; die Listen oben geben den neuen Stand wieder, der Wortlaut den von 2021.
- Gleichwertigkeit mit dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss wird bescheinigt bei einem Notendurchschnitt der gesamten Prüfung von mindestens 2,5 und mindestens befriedigend in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Recht-Technik (§ 70 Abs. 8 in der Fassung von 2024).
- Haben Prüflinge Volkshochschulkurse besucht, sind auch Volkshochschullehrkräfte in die Prüfungskommission zu berufen (§ 69 Abs. 4).
Schulen für den Hauptschulabschluss in Thüringen
Externenprüfung (externer Erwerb des Realschulabschlusses) für den Realschulabschluss bei zuständiges Staatliches Schulamt
- Amtlicher Name des Abschlusses
- Realschulabschluss
- Zuständige Stelle
- zuständiges Staatliches SchulamtEs bestimmt die durchführende Schule und die Prüfungskommission.
- Zulassung
- Kein Schüler einer staatlichen Regelschule, Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, Förderschule, Berufsschule, Berufsfachschule oder entsprechenden Ersatzschule; 16 Jahre; Wohnsitz seit sechs Monaten in Thüringen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Schulamt. Mindestalter: 16 Jahre.
- Anmeldung
- 1. März beim zuständigen Schulamt, schriftlich, mit Angabe des angestrebten Abschlusses und der gewählten Fächer; spätere Anträge nur in begründeten Einzelfällen. Der Wortlaut stammt aus der Lesefassung gültig ab 1. August 2021. Die Verordnung vom 24. Mai 2024 hat in Satz 1 nur die Worte des angestrebten Schulabschlusses sowie und schriftlich eingefügt, die Frist blieb unberührt.
- Termine
- Den Zeitpunkt bestimmt das Bildungsministerium; konkrete Daten wurden nicht erhoben.
- Fächer (6)
- schriftlich: Deutsch, Mathematik, Englisch und ein Fach nach Wahl: Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Physik und Astronomie oder Chemie. mündlich: zwei der schriftlichen Fächer nach Wahl, nicht Englisch, mündliche Kommunikationsprüfung in Englisch als Partner- oder Gruppenprüfung, ein Fach aus der jeweils anderen Gruppe (Naturwissenschaft bzw. Geographie, Geschichte, Sozialkunde) und ein Fach aus Kunst, Musik oder ein weiteres, bisher nicht geprüftes Fach.
Wortlaut, ThürSchulO, Paragraf 69 Abs. 2 Satz 1
An der Prüfung kann teilnehmen, wer 1. nicht Schüler einer staatlichen Schule der Schularten Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule oder der Schulformen Berufsschule, Berufsfachschule oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule ist, 2. das 16. Lebensjahr vollendet hat und 3. seinen Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen hat.
- faecher_anzahl 6 = vier schriftliche Fächer plus das Fach aus der anderen Gruppe und das Fach aus Kunst, Musik oder einem weiteren Fach; die zwei mündlich wiederholten Fächer und die Englisch-Kommunikationsprüfung sind schon mitgezählt.
- Bearbeitungszeit nach § 71 Abs. 3 in der Fassung von 2024: Deutsch 210, Mathematik 180, Englisch 180 Minuten mit Hörverstehen, viertes Fach 120 Minuten; Kommunikationsprüfung 30 Minuten. Die Verordnung vom 28. April 2025 hat § 71 Abs. 3 erneut geändert.
- Eine Wiederholungsregel enthalten die §§ 69 bis 71 nicht; § 71 Abs. 6 verweist für die Externenprüfung nur auf die Täuschungsregel in § 106.
- Änderungskette geprüft: Lesefassung gültig ab 1. August 2021 (enthält die Änderung vom 18. September 2020, GVBl. S. 505), Verordnung vom 24. Mai 2024 (GVBl. S. 387) und Verordnung vom 28. April 2025 (GVBl. S. 139). Nicht geprüft ist Artikel 71 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) sowie jede Änderung nach Juni 2025.
Schulen für den Realschulabschluss in Thüringen
Externenprüfung, im Verordnungstext externe Abiturprüfung für das Abitur bei zuständiges Staatliches Schulamt
- Amtlicher Name des Abschlusses
- allgemeine Hochschulreife
- Zuständige Stelle
- zuständiges Staatliches SchulamtEs bestimmt die Schule mit gymnasialer Oberstufe, an der geprüft wird.
- Zulassung
- 18 Jahre im Kalendermonat des Prüfungsbeginns, Hauptwohnsitz seit sechs Monaten in Thüringen, im laufenden Schuljahr kein Besuch eines Gymnasiums, einer Gemeinschafts- oder Gesamtschule, eines Kollegs oder beruflichen Gymnasiums; nach zwei Fehlversuchen keine Zulassung. Beizufügen ist ein eigenständig verfasster Bericht über die Vorbereitung auf Grundlage der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe. Mindestalter: 18 Jahre.
- Anmeldung
- 1. Februar des Prüfungsjahres, schriftlich beim zuständigen Schulamt.
- Termine
- Die Termine setzt das Bildungsministerium fest; konkrete Daten wurden nicht erhoben.
- Fächer (8)
- schriftlich: Deutsch (erhöhtes Niveau), nach Wahl Englisch, Biologie, Chemie oder Physik (erhöhtes Niveau), Mathematik (grundlegendes Niveau) und Geschichte (grundlegendes Niveau). mündlich: vier Fächer auf grundlegendem Niveau aus Französisch, Russisch, Spanisch, Latein, Kunst, Musik, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht, Religionslehre, Ethik und, sofern nicht schriftlich geprüft, Englisch, Biologie, Chemie, Physik; insgesamt mindestens eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen.
- Wiederholung
- Nach zwei nicht bestandenen Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist keine Zulassung mehr möglich; eine eigene Wartefrist wurde nicht gefunden.
Wortlaut, ThürSchulO, Paragraf 112 Abs. 1
(1) Zur externen Abiturprüfung wird zugelassen, wer 1. im Kalendermonat des Prüfungsbeginns das 18. Lebensjahr vollendet hat, 2. zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen hat und 3. im laufenden Schuljahr nicht Schüler einer staatlichen Schule der Schularten Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Kolleg oder der Schulform berufliches Gymnasium oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule gewesen ist. Wer eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zweimal nicht bestanden hat, wird nicht zugelassen.
- Übergangsrecht nach der Verordnung vom 24. Mai 2024: Für die Abiturprüfung von Externen im ungeteilten Prüfungsverfahren gelten bis einschließlich Schuljahr 2025/2026 die Bestimmungen in der Fassung vom 31. Juli 2024 fort; das zweigeteilte Verfahren wird letztmalig im Schuljahr 2029/2030 durchgeführt. Die neue Zulassungsregel des § 112 gilt bereits seit 1. August 2024.
- Die Verordnung von 2024 hat in § 111 Abs. 3 Kunsterziehung durch Kunst ersetzt und Abs. 5 (zweigeteiltes Verfahren) aufgehoben; die Fächer in § 111 Abs. 2 blieben unverändert.
- Bearbeitungszeit Mathematik 240, Geschichte 210 Minuten (§ 111 Abs. 2 Satz 4). In den schriftlichen Fächern kann man sich zusätzlich mündlich prüfen lassen.
- Der Bericht über die Vorbereitung muss eigenständig verfasst sein (§ 112 Abs. 3 Nr. 5 in der Fassung von 2024).
Schulen für das Abitur in Thüringen
In 4 Schritten zur Nichtschülerprüfung in Thüringen
Zuständige Stelle klären
Für Ihren Abschluss ist zuständiges Staatliches Schulamt zuständig.
Fristgerecht anmelden
Die Anmeldung muss vor dem Stichtag eingehen, für Abitur bis zum 1. Februar.
Zulassung abwarten
Die Stelle prüft Ihr Alter, Ihren Wohnsitz und Ihre Vorbildung. Danach schickt sie Ihnen die Zulassung mit den Prüfungsterminen.
Schriftlich und mündlich prüfen lassen
Zuerst schreiben Sie die schriftlichen Prüfungen, danach folgen die mündlichen. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie dasselbe Zeugnis wie Schülerinnen und Schüler.
So zitieren Sie diese Angaben
Abschluss-Atlas: Nichtschülerprüfung in Thüringen. Stand 2. Oktober 2026. https://abschluss-atlas.de/nichtschuelerpruefung/thueringen/
3 Fragen zur Nichtschülerprüfung in Thüringen
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Thüringen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Hauptschulabschluss in Thüringen nimmt zuständiges Staatliches Schulamt ab. Anmeldung: 1. März beim zuständigen Schulamt, schriftlich, mit Angabe des angestrebten Abschlusses und der gewählten Fächer; spätere Anträge nur in begründeten Einzelfällen. Der Wortlaut stammt aus der Lesefassung gültig ab 1. August 2021. Die Verordnung vom 24. Mai 2024 hat in Satz 1 nur die Worte des angestrebten Schulabschlusses sowie und schriftlich eingefügt, die Frist blieb unberührt.. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik und Englisch.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Thüringen ab?
Die Nichtschülerprüfung für den Realschulabschluss in Thüringen nimmt zuständiges Staatliches Schulamt ab. Anmeldung: 1. März beim zuständigen Schulamt, schriftlich, mit Angabe des angestrebten Abschlusses und der gewählten Fächer; spätere Anträge nur in begründeten Einzelfällen. Der Wortlaut stammt aus der Lesefassung gültig ab 1. August 2021. Die Verordnung vom 24. Mai 2024 hat in Satz 1 nur die Worte des angestrebten Schulabschlusses sowie und schriftlich eingefügt, die Frist blieb unberührt.. Geprüft werden 6 Fächer, schriftlich Deutsch, Mathematik, Englisch und ein Fach nach Wahl: Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Physik und Astronomie oder Chemie.
Wie läuft die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Thüringen ab?
Die Nichtschülerprüfung für das Abitur in Thüringen nimmt zuständiges Staatliches Schulamt ab. Anmeldung: 1. Februar des Prüfungsjahres, schriftlich beim zuständigen Schulamt.. Geprüft werden 8 Fächer, schriftlich Deutsch (erhöhtes Niveau), nach Wahl Englisch, Biologie, Chemie oder Physik (erhöhtes Niveau), Mathematik (grundlegendes Niveau) und Geschichte (grundlegendes Niveau).
Quellen
Nichtschülerprüfung in anderen Ländern
Schulen in Thüringen
- Abitur in Thüringen
- Realschulabschluss in Thüringen
- Hauptschulabschluss in Thüringen