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Realschul- und Hauptschulabschluss

Hauptschulabschluss für ZugewanderteErst den ausländischen Abschluss prüfen lassen, dann Kurs und Nichtschülerprüfung mit Förderung der Agentur für Arbeit

Stand 3. Oktober 2026. Geprüft von Ramon W. Tissler, Herausgeber.

Erwachsene unterschiedlicher Herkunft sitzen in einem hellen Klassenraum, vorne steht eine Lehrerin am Whiteboard.
Ein Kurs für Erwachsene, der auf einen Schulabschluss vorbereitet. Bild: KI generiert.

Wie bekomme ich nach der Zuwanderung einen Hauptschulabschluss in Deutschland?

Kurz beantwortet

Den Hauptschulabschluss bekommen Sie auf zwei Wegen. Ist Ihr ausländisches Abschlusszeugnis gleichwertig, bescheinigt das die Zeugnisanerkennungsstelle Ihres Landes, in Bayern kostenfrei, in Berlin für 55 Euro. Sonst legen Sie die Nichtschülerprüfung ab, in manchen Ländern Externenprüfung genannt, meist nach einem Kurs, den die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein bezahlen kann.

Weg ohne Prüfung
Anerkennungbei der Zeugnisanerkennungsstelle, in Bayern kostenfrei, in Berlin 55 Euro
Weg mit Prüfung
Nichtschülerprüfungin 8 Ländern mit einer Regel, nach der Englisch entfallen oder ersetzt werden kann
Integrationskurs
700 UnterrichtseinheitenDeutsch auf Niveau B1 und Orientierung, kein Schulabschluss
Erste Schulabschlüsse als Nichtschüler 2025
1.213mit ausländischer Staatsangehörigkeit, von bundesweit 4.063; Destatis, ohne Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erspart die Prüfung

Wer im Herkunftsland eine Schule abgeschlossen hat, kann prüfen lassen, ob dieser Abschluss einem deutschen entspricht. Darüber entscheidet die Zeugnisanerkennungsstelle, eine Behörde des Landes, in dem Sie wohnen. Sie vergleicht Ihr Zeugnis mit dem Hauptschulabschluss, dem Realschulabschluss (amtlich meist Mittlerer Schulabschluss) und der Hochschulreife. Ist Ihr Abschluss gleichwertig, bekommen Sie darüber eine Bescheinigung, mit der Sie sich um eine Ausbildung bewerben können.

Dieser Antrag gehört an den Anfang, weil er Kurs und Nichtschülerprüfung überflüssig machen kann, die staatliche Prüfung für Menschen ohne Schulbesuch. Welche Stelle zuständig ist, nennt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, und darauf verweist auch das Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesinstituts für Berufsbildung. Anerkannt werden nur Abschlüsse. Jahreszeugnisse einzelner Klassen reichen nicht, und für die Zulassung zu einem Studium sind die Hochschulen selbst zuständig.

2 Zeugnisanerkennungsstellen im Vergleich, Stand der Seiten am 02.10.2026. Die übrigen 14 Länder regeln Gebühr und Verfahren eigenständig.
MerkmalBayernBerlin
Gebührkostenfrei55 Euro für einen ausländischen Abschluss
Voraussetzungschriftliche Bestätigung einer bayerischen Schule oder Hochschule, dass sie die Anerkennung brauchtAntrag auf Bewertung als allgemeinbildender Schulabschluss
Übersetzungamtlich beglaubigt; englische und französische Zeugnisse ohne Übersetzungvon vereidigten Übersetzern; englische und französische Zeugnisse ohne Übersetzung
Bearbeitungin der Regel mehrere Wochen; geprüft wird der höchstmögliche Abschlussbeginnt, sobald alle Unterlagen vollständig sind

Die Unterlagen ähneln sich in beiden Ländern. Am vollständigsten nennt sie die bayerische Leistungsbeschreibung im BayernPortal.

  • Ihr Abschlusszeugnis mit Fächern und Noten reichen Sie als amtlich beglaubigte Kopie des Originals ein.
  • Zeugnisse, die nicht auf Englisch oder Französisch ausgestellt sind, brauchen eine Übersetzung.
  • Ein tabellarischer Lebenslauf nennt alle Schulen, die Sie ab der 1. Klasse besucht haben.
  • Eine Kopie von Pass oder Personalausweis gehört dazu, nach einem Namenswechsel auch ein Nachweis wie die Heiratsurkunde.
  • In Bayern legen Sie zusätzlich die Bestätigung der Schule oder Hochschule bei, die die Anerkennung verlangt.

Der Integrationskurs endet mit Deutsch auf Niveau B1

Der Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten zu Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Spezielle Kurse umfassen bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten, ein Intensivkurs 500.

Am Ende stehen zwei Tests, der Deutsch-Test für Zuwanderer und der Test Leben in Deutschland. Wer Deutsch auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweist und den Orientierungstest besteht, erhält vom BAMF das Zertifikat Integrationskurs. Niveau B1 bedeutet, dass Sie sich im Alltag und im Beruf selbstständig verständigen können. Grundsätzlich laufen die Kurse in Vollzeit; wer berufstätig ist, kann nach Angaben des BAMF in Ausnahmefällen einen Teilzeitkurs am Nachmittag oder Abend besuchen.

Wortlaut der Quelle

Das Bundesamt bescheinigt in Schriftform die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nach Absatz 2 mit dem "Zertifikat Integrationskurs" und bewahrt einen Abdruck auf.
Paragraf 17 Absatz 4 Satz 1 Integrationskursverordnung (IntV)

3 Angebote verbinden Deutsch mit dem Weg zum Schulabschluss

Einige Länder und Volkshochschulen führen Klassen, in denen junge Zugewanderte Deutsch lernen und zugleich auf einen Schulabschluss oder eine Ausbildung vorbereitet werden. Unterrichtet wird in Deutsch als Zweitsprache: Der Unterricht vermittelt Deutsch als neue Sprache und setzt es nicht als Muttersprache voraus. Die Klassen der Länder haben Altersgrenzen.

  • Bayern führt an Berufsschulen Berufsintegrationsklassen für junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren, deren Deutsch für die regulären Klassen noch nicht reicht. Ohne in Deutschland anerkannten Schulabschluss nimmt die Schule ausnahmsweise bis 25 auf, und der Unterricht kann auf die externe Prüfung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule vorbereiten, den bayerischen Quali.
  • Hessen bietet an beruflichen Schulen Intensivklassen unter dem Namen InteA an. Geflüchtete können bei Eintritt zwischen 18 und 21 Jahre alt sein, und die Klassen dauern bis zu zwei Jahre, damit danach andere Bildungsgänge und die Ausbildung offenstehen.
  • Die Münchner Volkshochschule führt den kostenlosen Jahreslehrgang STARTEN in Schule und Beruf für Neuzugewanderte. Er bereitet mit besonderer Förderung in Deutsch als Zweitsprache auf den erfolgreichen oder den qualifizierenden Mittelschulabschluss vor.

Wer älter als 21 oder 25 ist, besucht einen Kurs zum Hauptschulabschluss an einer Volkshochschule oder bei einem anderen Bildungsträger und legt danach die Nichtschülerprüfung ab. In Berlin, Bremen und Hessen gibt es außerdem 20 Abendhauptschulen, an denen Erwachsene abends lernen. Wie Erwachsene den Hauptschulabschluss an Abendschule, Volkshochschule oder per Prüfung nachholen, hängt vom Land ab.

Auch die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit steht Zugewanderten offen. Sie bereitet junge Menschen auf eine Ausbildung vor und, wenn ein Abschluss fehlt, auf den Hauptschulabschluss. Wer eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz hat, muss sich nach Paragraf 52 Absatz 2 SGB III seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten und Schul- und Deutschkenntnisse mitbringen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung erwarten lassen. Berufsausbildungsbeihilfe, den Zuschuss zum Lebensunterhalt in der BvB, bekommen Menschen mit Aufenthaltsgestattung nicht.

In 8 Ländern kann Englisch in der Prüfung entfallen oder ersetzt werden

Ohne Schulbesuch erwerben Erwachsene den Hauptschulabschluss in der Nichtschülerprüfung, der staatlichen Prüfung für Menschen, die keine Schule besuchen. Je nach Land heißt der Abschluss Erster Schulabschluss, Berufsbildungsreife, Berufsreife oder Hauptschulabschluss. Wer im Herkunftsland kein Englisch hatte, steht damit vor einer zusätzlichen Hürde. Mehrere Länder haben dafür eigene Regeln.

8 Länder, in denen die Erhebung eine Regel belegt, nach der Englisch wegfallen, gewählt oder ersetzt werden kann, alphabetisch. Stand der Erhebung: 02.10.2026. Die Fundstellen im Wortlaut stehen auf den Landesseiten.
LandName des AbschlussesEnglisch in der PrüfungAnmeldeschluss
Bayernerfolgreicher oder qualifizierender Abschluss der Mittelschulebeim qualifizierenden Abschluss wählbares Fach; Einzelprüfung in Englisch möglich1. März für den qualifizierenden Abschluss
BerlinBerufsbildungsreife (BBR)nur mündlich; entfällt auf Antrag, dafür ein Fach aus den Gesellschaftswissenschaften28. Februar und 31. August
BrandenburgBerufsbildungsreife (BBR)kein Pflichtfach; als drittes schriftliches Fach wählbar1. November
HamburgErster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)Befreiung mit Zertifikat auf B1; bei nichtdeutscher Erstsprache Sprachfeststellungsprüfung statt Englischvier Meldetermine, zuletzt 1. Februar 2027
HessenHauptschulabschlussin der einfachen Form kein Pflichtfach; auf Antrag eine andere europäische Spracheüber den Vorbereitungskurs
NiedersachsenHauptschulabschlussnur als Wahlfach; auf Antrag eine andere Fremdsprachegibt die Schulbehörde bekannt
Nordrhein-WestfalenErster Schulabschlussauf Antrag durch ein anderes Fach ersetzbar1. November
Schleswig-HolsteinErster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)auf Antrag Prüfung in der Herkunftssprache statt der ersten Fremdsprachelegt das Schulamt fest

Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit diesen Weg gehen, zählt das Statistische Bundesamt (Destatis). Für 2025 weist es bundesweit 4.063 erste Schulabschlüsse von Externen aus, 1.213 davon von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, knapp 30 Prozent, und damit ist fast jeder dritte erste Abschluss, den Externe erwerben, einer von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Wann jemand zugewandert ist, verrät die Staatsangehörigkeit nicht. Für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein enthält die Statistik keine Externen.

Bund, Agentur für Arbeit und Land teilen sich die Kosten

Für die einzelnen Schritte zahlen verschiedene Stellen, und jede folgt dabei einem eigenen gesetzlichen Auftrag. Den Integrationskurs führt nach Paragraf 43 des Aufenthaltsgesetzes das BAMF durch, eine Bundesbehörde. Sein Ziel steht im Gesetz: Zugewanderte sollen mit den Lebensverhältnissen so weit vertraut werden, dass sie ohne Hilfe Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln. Entsprechend vermittelt der Kurs Sprache, Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Schulstoff gehört nicht dazu.

  • Den Integrationskurs bezahlt das BAMF den Kursträgern über einen Kostenerstattungssatz, von dem es die Beiträge der Teilnehmenden abzieht. Diese tragen nach Paragraf 9 der Integrationskursverordnung einen Kostenbeitrag von 50 Prozent dieses Satzes, nach Angaben des BAMF in der Regel 2,29 Euro je Unterrichtsstunde und bei einem allgemeinen Kurs mit 700 Unterrichtsstunden 1.603 Euro, und wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wird auf Antrag befreit.
  • Wer den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Teilnahmeberechtigung erfolgreich abschließt, kann nach Paragraf 9 Absatz 6 die Hälfte des Kostenbeitrags erstattet bekommen.
  • Anerkennung und Nichtschülerprüfung sind Sache der Länder, und sie legen auch die Gebühren fest, in Berlin etwa 55 Euro für die Bewertung eines ausländischen Abschlusses.
  • Den Kurs zum Hauptschulabschluss bezahlt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 81 Absatz 3 SGB III nur, soweit kein anderer für denselben Zweck zahlt, und sie muss darauf hinwirken, dass sich die für die Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten beteiligen.

Die Agentur für Arbeit bezahlt den Kurs bei 4 Bedingungen

Paragraf 81 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), in dem die Arbeitsförderung geregelt ist, gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den nachträglichen Hauptschulabschluss. Bei anderen Weiterbildungen kann die Agentur fördern, beim Hauptschulabschluss muss sie es, sobald vier Bedingungen zusammenkommen. Für den Realschulabschluss gibt es diesen Anspruch nicht.

  • Die Agentur hält den Kurs für nötig, um Sie bei Arbeitslosigkeit in Arbeit zu bringen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
  • Vor Kursbeginn hat ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit stattgefunden.
  • Sowohl der Kurs als auch sein Träger sind für die Förderung zugelassen.
  • Es ist zu erwarten, dass Sie den Kurs erfolgreich abschließen.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, ging für diese Förderung bis Ende 2024 zum Jobcenter. Seit dem 1. Januar 2025 liegen Beratung, Förderentscheidung und Bezahlung bei der Agentur für Arbeit, so die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu Paragraf 16 SGB II. Ihr Jobcenter bleibt Ansprechpartner für den Lebensunterhalt.

In 5 Schritten vom ausländischen Zeugnis zur Prüfung

  1. Anerkennung klären

    Lassen Sie zuerst prüfen, ob Ihr ausländisches Zeugnis schon einem Hauptschulabschluss entspricht. Ist es gleichwertig, endet der Weg mit der Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle.

  2. Deutsch auf Niveau B1 bringen

    Besuchen Sie den Integrationskurs, wenn Ihr Deutsch für Unterricht und Prüfung noch nicht reicht. Beides findet auf Deutsch statt.

  3. Beratung vereinbaren

    Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit, mit Grundsicherungsgeld zuerst bei Ihrem Jobcenter. Das Gespräch muss vor Kursbeginn stattfinden.

  4. Kurs mit Bildungsgutschein buchen

    Mit dem Bildungsgutschein, der schriftlichen Förderzusage der Agentur, buchen Sie einen zugelassenen Kurs. Der Träger legt den Gutschein vor Kursbeginn der Agentur vor; fragen Sie nach Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.

  5. Nichtschülerprüfung ablegen

    Jedes Land legt Anmeldeschluss und Fächer der Nichtschülerprüfung selbst fest. In Berlin enden die Fristen am 28. Februar und am 31. August, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen am 1. November.

Einordnung der Redaktion

Für wen dieser Weg nicht passt

Für Menschen mit einem Schulabschluss aus dem Herkunftsland passt ein Kurs zum Hauptschulabschluss oft nicht, weil die Zeugnisanerkennungsstelle denselben Abschluss ohne Prüfung bescheinigen kann; sie stellen zuerst den Antrag auf Anerkennung. Wer Deutsch noch nicht auf Niveau B1 spricht, beginnt besser mit dem Integrationskurs, denn Unterricht und Prüfung laufen auf Deutsch. Für Jugendliche bis 21 sind die Klassen an Berufsschulen in Bayern und Hessen meist der passendere Weg als ein Abendkurs.

6 Fragen zu Hauptschulabschluss für Zugewanderte

Wie lange dauert die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses?

Die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses dauert in Bayern nach Angaben des BayernPortals in der Regel mehrere Wochen. In Berlin beginnt die Bearbeitung erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Übersetzungen oder beglaubigte Kopien verzögern deshalb den Beginn.

Müssen englische Zeugnisse für die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses übersetzt werden?

Englische und französische Zeugnisse müssen für die Anerkennung in Bayern und Berlin nicht übersetzt werden. Zeugnisse in anderen Sprachen brauchen in Bayern eine amtlich beglaubigte Übersetzung, in Berlin eine Übersetzung von vereidigten Übersetzern. Die übrigen Länder regeln die Anforderungen selbst.

Führt der Integrationskurs zu einem Schulabschluss?

Der Integrationskurs führt zu keinem Schulabschluss. Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland, und wer beide besteht, erhält das Zertifikat Integrationskurs. Für den Hauptschulabschluss folgt danach ein Kurs mit Nichtschülerprüfung, oder die Zeugnisanerkennungsstelle erkennt einen Abschluss aus dem Herkunftsland an.

Braucht man für den Hauptschulabschluss als Nichtschüler Englischkenntnisse?

Englischkenntnisse sind für den Hauptschulabschluss als Nichtschüler nicht in jedem Land Pflicht. In Berlin entfällt die mündliche Englischprüfung auf Antrag, in Brandenburg ist Englisch nur ein wählbares Fach, und Nordrhein-Westfalen ersetzt es auf Antrag durch ein anderes Fach. Schleswig-Holstein prüft auf Antrag in der Herkunftssprache, Hamburg bietet bei nichtdeutscher Erstsprache eine Sprachfeststellungsprüfung an.

Bezahlt das Jobcenter einen Kurs zum Hauptschulabschluss?

Einen Kurs zum Hauptschulabschluss bezahlt seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit, auch für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen. Grundlage ist Paragraf 81 Absatz 3 SGB III, der bei erfüllten Bedingungen einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten gibt. Das Jobcenter bleibt Ansprechpartner für den Lebensunterhalt.

Können Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen?

Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung können an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit teilnehmen, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten; wer vor dem 1. August 2019 eingereist ist, nach 3 Monaten. Außerdem müssen ihre Schul- und Deutschkenntnisse einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung erwarten lassen, so Paragraf 52 Absatz 2 SGB III. Berufsausbildungsbeihilfe erhalten sie in der Maßnahme nicht.

Quellen

  1. Was kostet ein Integrationskurs?, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), abgerufen am 4. Oktober 2026
  2. Schulabschlüsse anerkennen lassen, Bundesinstitut für Berufsbildung, Anerkennung in Deutschland, abgerufen am 2. Oktober 2026
  3. Anerkennung im Schulbereich, Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, abgerufen am 2. Oktober 2026
  4. Ausländischer Schulabschluss, Beantragung der Anerkennung, Freistaat Bayern, BayernPortal, abgerufen am 2. Oktober 2026
  5. Anerkennung schulischer Abschlüsse, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, abgerufen am 2. Oktober 2026
  6. Integrationskurse, Inhalt und Ablauf, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 2. Oktober 2026
  7. Integrationskursverordnung, Paragrafen 9 (Kostenbeitrag) und 17 (Abschlusstest und Zertifikat), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 3. Oktober 2026
  8. Paragraf 43 Aufenthaltsgesetz, Integrationskurs, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 3. Oktober 2026
  9. Berufsvorbereitung an allgemeinen Berufsschulen im Schuljahr 2025/2026, Schreiben vom 21.01.2025, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, abgerufen am 2. Oktober 2026
  10. Schulisches Gesamtsprachförderkonzept, Intensivklassen InteA, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, abgerufen am 2. Oktober 2026
  11. STARTEN in Schule und Beruf, Jahreslehrgang für Neuzugewanderte, Münchner Volkshochschule, abgerufen am 2. Oktober 2026
  12. SGB III, Paragrafen 52 und 56 (BvB und Berufsausbildungsbeihilfe) und 81 (Weiterbildungsförderung), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 3. Oktober 2026
  13. Fachliche Weisungen zu Paragraf 16 SGB II, Stand 26.03.2025, Randziffern 16.11a und 16.22, Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 3. Oktober 2026
  14. Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2025/2026, Tabellen 21111-01 und 21111-12, Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 2. Oktober 2026

Redaktionshinweis: Dieser Text entsteht mit KI-Unterstützung aus den genannten Primärquellen und den Daten der eigenen Erhebung. Ramon W. Tissler prüft ihn vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Stand: 3. Oktober 2026. Fehler bitte über das Kontaktformular melden; Korrekturen stehen in den Redaktionsrichtlinien.

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