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Wie lege ich den Realschulabschluss als Nichtschüler ab, und was verlangt mein Land?
Kurz beantwortet
Den Realschulabschluss (amtlich meist Mittlerer Schulabschluss) legen Sie ohne Schulbesuch in der Nichtschülerprüfung ab, in manchen Ländern Externenprüfung genannt. Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz prüft sie mindestens 6 Fächer, schriftlich mindestens Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache. Die Anmeldung endet je nach Land zwischen 1. Oktober und 1. März, die belegten Gebühren liegen zwischen 0 und 156 Euro.
- Fächer in der Prüfung
- mindestens 6KMK-Vereinbarung vom 10. Mai 2001 in der Fassung vom 6. März 2014
- Anmeldeschluss
- 1. Oktober bis 1. Märzje nach Land, Hessen und Niedersachsen ohne veröffentlichten Tag
- Prüfungsgebühr
- 0 bis 156 Euroin 9 Ländern belegt, in 7 nicht erhoben, Stand 2. Oktober 2026
- Bestandene Prüfungen 2025
- 2.136Destatis, ohne Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Die Nichtschülerprüfung prüft mindestens 6 Fächer nach einer Vereinbarung der Kultusminister
Eine Nichtschülerprüfung ist eine staatliche Prüfung für Menschen, die keine Schule besuchen und sich selbst, in einem Kurs oder an einer Fernschule vorbereitet haben. Wer sie besteht, erhält denselben Abschluss wie eine Schülerin oder ein Schüler der 10. Klasse. Die Regeln setzt jedes Land selbst fest, den gemeinsamen Rahmen gibt aber eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 2001 in der Fassung vom 6. März 2014 vor, also der ständigen Konferenz der Kultusminister aller Länder.
Dieser Rahmen gilt in allen Ländern. Er legt 7 Punkte fest, die die Prüfungen vergleichbar machen.
- Die Prüfung hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
- Geprüft werden mindestens 6 Fächer, darunter Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftlich-technisches Fach.
- Schriftlich schreiben Sie mindestens Deutsch, Mathematik und die Fremdsprache.
- Mündlich werden mindestens 2 der schriftlichen Fächer geprüft.
- Bestanden hat, wer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht, und den Ausgleich schwacher Noten regelt jedes Land selbst.
- Mit dem Antrag reichen Sie einen Lebenslauf, eine Übersicht über Ihren Bildungsweg und eine Darstellung Ihrer Vorbereitung ein.
- Wer früher einen Bildungsgang zum Realschulabschluss besucht hat, darf nicht früher antreten, als er ihn dort beendet hätte.
Wortlaut der Quelle
Die Prüfung umfasst insgesamt mindestens sechs Fächer. Unter den geprüften Fächern müssen sich Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und je ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen sowie dem naturwissenschaftlich-technisch-informationstechnischen Bereich befinden.
Gute Noten öffnen in mehreren Ländern zusätzlich die gymnasiale Oberstufe, also die Jahrgänge, die zum Abitur (allgemeine Hochschulreife) führen. Brandenburg verlangt dafür mindestens befriedigende Leistungen in allen Fächern, Nordrhein-Westfalen gute Leistungen in Deutsch, Mathematik und Englisch oder befriedigende in diesen und zwei weiteren Fächern. Wer das anstrebt, plant die Noten von Anfang an für den Realschulabschluss mit Berechtigung zur Oberstufe.
Prüfstelle, Anmeldeschluss und Gebühr legt jedes der 16 Länder selbst fest
Welche Stelle Ihren Antrag annimmt, hängt vom Land ab, in dem Sie wohnen, und mal ist es das Schulamt, mal ein Landesamt, eine Bezirksregierung oder das Ministerium selbst. Auch der Name des Abschlusses wechselt: Brandenburg nennt ihn Fachoberschulreife, Mecklenburg-Vorpommern Mittlere Reife und Rheinland-Pfalz qualifizierter Sekundarabschluss I. Gemeint ist überall der mittlere Schulabschluss.
| Land | Amtlicher Name | Prüfstelle | Anmeldeschluss | Gebühr | Fächer |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Realschulabschluss | Staatliches Schulamt am Wohnsitz | 1. März | keine | 6 |
| Bayern | Realschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule | Ministerialbeauftragte für die Realschulen; für die Mittelschule die Mittelschule mit 10. Klasse | 1. Februar | nicht erhoben | 7 |
| Berlin | Mittlerer Schulabschluss (MSA) | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie | 28. Februar | 50 Euro | 6 |
| Brandenburg | Fachoberschulreife (FOR) | staatliches Schulamt | 1. November, 2026 der 31. Oktober | 90 Euro | 6 |
| Bremen | Mittlerer Schulabschluss (MSA) | Erwachsenenschule Bremen, in Bremerhaven der Magistrat | 31. Januar | keine | 6 |
| Hamburg | Mittlerer Schulabschluss (MSA) | Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) | 1. Oktober (Winter), 1. Februar (Sommer) | 156 Euro | 6 |
| Hessen | Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) | Staatliches Schulamt, Anmeldung über den Vorbereitungskurs | kein Tag veröffentlicht | keine, Wiederholung 80 Euro | 5 und eine Präsentationsprüfung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Mittlere Reife | Staatliches Schulamt | in der Regel 15. Januar | nicht erhoben | 6 |
| Niedersachsen | Sekundarabschluss I, Realschulabschluss | Regionales Landesamt für Schule und Bildung | nicht erhoben | nicht erhoben | je nach Fächerwahl |
| Nordrhein-Westfalen | Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) | Bezirksregierung des Wohnorts | 1. November | keine | 6 |
| Rheinland-Pfalz | qualifizierter Sekundarabschluss I | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) | 1. März | keine | 7 |
| Saarland | Mittlerer Bildungsabschluss | Ministerium für Bildung und Kultur | 1. Februar | nicht erhoben | nicht erhoben |
| Sachsen | Realschulabschluss | Landesamt für Schule und Bildung | jährlich festgelegt, 2027 der 26. Februar | nicht erhoben | 7 |
| Sachsen-Anhalt | Realschulabschluss | Landesschulamt | 15. Dezember des Vorjahres | keine | 6 |
| Schleswig-Holstein | Mittlerer Schulabschluss (MSA) | Schulamt des Kreises am Wohnort | legt das Schulamt fest, etwa 31. Januar 2027 | nicht erhoben | 6 |
| Thüringen | Realschulabschluss | Staatliches Schulamt | 1. März | nicht erhoben | 6 |
Lesen Sie die Spalte Anmeldeschluss zusammen mit dem Prüfungsjahr. In Brandenburg melden Sie sich bis 1. November für die Prüfung im zweiten Schulhalbjahr an, in Sachsen-Anhalt bis 15. Dezember für die Prüfung im folgenden Jahr. Hamburg, Hessen und Niedersachsen prüfen zweimal im Jahr, die meisten anderen Länder einmal. Die Landesnamen in der ersten Spalte führen zu Rechtsgrundlage, Zulassung, Terminen und Wiederholung des jeweiligen Landes.
Die nächsten 5 Anmeldeschlüsse
- noch 4 Tage15. Oktober 2026Nichtschülerprüfung Abitur in SachsenLandesamt für Schule und Bildung (LaSuB) als Schulaufsichtsbehörde, Reichenhainer Straße 29 a, 09126 Chemnitz
- noch 19 Tage30. Oktober 2026Nichtschülerprüfung Fachabitur in Sachsen-AnhaltLandesschulamt Sachsen-Anhalt
- noch 20 Tage31. Oktober 2026Nichtschülerprüfung Abitur in BremenErwachsenenschule Bremen, Verwaltung Externe Prüfungen, Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen (mit der Abnahme beauftragte Schule)
- noch 21 Tage1. November 2026Nichtschülerprüfung Abitur in BrandenburgDas für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (Schulaufsicht für die Nichtschülerprüfung)
- noch 21 Tage1. November 2026Nichtschülerprüfung Fachabitur in BrandenburgDas zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg
Nur Fristen, die als fester Kalendertag in einer amtlichen Quelle stehen. Die Prüfstelle kann Termine verschieben; maßgeblich ist ihre Bekanntmachung.
Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache schreiben Sie in jedem Land
Die drei schriftlichen Pflichtfächer sind überall gleich. Danach gehen die Länder auseinander. Baden-Württemberg verlangt zusätzlich ein Fach des Wahlpflichtbereichs wie Technik, Bremen schreibt Biologie schriftlich, das Saarland Erdkunde, und Hamburg lässt Sie ein viertes schriftliches Fach aus Biologie, Chemie, Geschichte und Politik oder Physik wählen. Ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach kommen in jedem Land hinzu, meist in der mündlichen Prüfung.
Wer Englisch nie richtig gelernt hat oder schon eine Ausbildung mitbringt, findet in einigen Ländern Erleichterungen. 6 Länder haben dafür eigene Regeln.
- Hamburg befreit von der Englischprüfung, wenn Sie ein Sprachenzertifikat auf Niveau B1 vorlegen.
- Bremen prüft auf Antrag in der Herkunftssprache statt in Englisch, wenn Sie höchstens 5 Jahre in Deutschland leben.
- Hessen und Niedersachsen lassen auf Antrag eine andere Fremdsprache zu, wenn eine Prüferin oder ein Prüfer verfügbar ist.
- Hessen erlässt die Präsentationsprüfung, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
- Mecklenburg-Vorpommern erkennt ein Ausbildungszeugnis als Ersatz für die Prüfung in Arbeit-Wirtschaft-Technik oder Informatik an.
- Rheinland-Pfalz rechnet Zertifikate der Volkshochschule oder Leistungen aus Fernlehrgängen in bis zu 2 Fächern an.
Die Länder prüfen Nichtschüler nach denselben Bildungsstandards wie die 10. Klasse
Warum es die Prüfung ohne Schulbesuch überhaupt gibt, sagt die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Schularten im Sekundarbereich I, also in den Schuljahren bis zur 10. Klasse. Nichtschülerprüfungen ermöglichen danach den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse, auch nachträglich, in der Regel aber nicht vor dem Ende der regulären Schulzeit. Die Externenprüfung, wie die KMK die Nichtschülerprüfung nennt, stellt nach Paragraf 1 ihrer Vereinbarung von 2001 nur fest, ob jemand den Mittleren Schulabschluss erreicht hat. Deshalb legt Paragraf 4 dieselben Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz zugrunde, die auch in der Schule gelten, in Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik.
Für Sie hat das einen klaren Vorteil. Den Abschluss erkennen nach Ziffer 7 der Vereinbarung über den Sekundarbereich I alle Länder gegenseitig an, und das Zeugnis vermerkt nach Paragraf 7 der Vereinbarung von 2001 nur, dass Sie die Prüfung auf dem Wege der Externenprüfung abgelegt haben. Für Arbeitgeber, Berufsschulen und weiterführende Schulen ist es damit derselbe Abschluss wie nach der 10. Klasse, gemessen an denselben Standards.
Abgenommen wird die Prüfung von einem Prüfungsausschuss, den die Schulaufsicht ernennt. In 6 der 9 Länder mit belegter Gebühr kostet der erste Versuch nichts. Berlin verlangt nach seiner Verwaltungsgebührenordnung 50 Euro; gebührenfrei ist die Prüfung dort für alle, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Leistungen der Jugendhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG erhalten und das mit einer aktuellen Bescheinigung nachweisen.
In 6 Schritten vom Antrag zum Zeugnis
Prüfstelle Ihres Landes finden
Zuständig ist meist die Stelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Viele Länder verlangen, dass Sie dort seit einiger Zeit gemeldet sind, Brandenburg etwa seit 3 Monaten, Rheinland-Pfalz und Thüringen seit 6 Monaten.
Antrag mit Unterlagen stellen
Reichen Sie Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, eine Übersicht über Ihren Bildungsweg und den Nachweis Ihrer Vorbereitung ein. In Nordrhein-Westfalen wählen Sie dabei schon die Fächer für die schriftliche und mündliche Prüfung.
Gebühr bezahlen, falls fällig
In Berlin legen Sie den Einzahlungsbeleg über 50 Euro dem Antrag bei, und zwar nur bei einer tatsächlichen Anmeldung. Brandenburg verlangt 90 Euro, Hamburg 156 Euro.
Zulassung und Prüfungsschule abwarten
Die Prüfstelle entscheidet über die Zulassung und nennt Ihnen Ort und Termine. In Baden-Württemberg und Sachsen weist sie Ihnen die Prüfungsschule zu, wählen können Sie sie nicht.
Schriftliche Prüfung ablegen
In vielen Ländern schreiben Sie an denselben Tagen und mit denselben zentralen Aufgaben wie die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse, etwa in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Mündliche Prüfung und Zeugnis
Einige Wochen nach den Klausuren folgt die mündliche Prüfung. Das Zeugnis vermerkt nach Paragraf 7 der KMK-Vereinbarung, dass Sie den Abschluss über die Externenprüfung erworben haben.
Kurs, Abendrealschule oder Selbststudium bereiten auf die Prüfung vor
Für die Vorbereitung gibt es drei Wege. Volkshochschulen und andere Träger bieten Kurse an, die genau auf die Prüfung hinführen. In Hessen ist ein solcher Kurs sogar Pflicht, denn angemeldet wird dort über das Vorbereitungsinstitut beim Staatlichen Schulamt. Den zweiten Weg bietet die Abendrealschule, eine Abendschule mit Unterricht nach Feierabend, die selbst zum Abschluss führt; Destatis zählt im Schuljahr 2025/26 bundesweit 102 solcher Schulen.
Der dritte Weg ist das Selbststudium, allein oder mit einer Fernschule. Er lässt die meiste Freiheit, verlangt aber den längsten Atem, weil niemand die Termine vorgibt außer der Prüfung selbst. Wer abends Unterricht möchte, findet eine Abendschule in der Nähe.
2.136 Menschen bestanden 2025 die Prüfung zum mittleren Abschluss
Das Statistische Bundesamt (Destatis) zählt jedes Jahr, wie viele Menschen einen Schulabschluss als Externe erwerben, also über die Nichtschülerprüfung. Im Abgangsjahr 2025 waren es beim mittleren Schulabschluss bundesweit 2.136. Die meisten bestanden in Bayern und Hessen mit je 510, gefolgt von Berlin mit 446 und Sachsen mit 243.
Für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein weist die Statistik keine Externen aus. Ob es dort keine gab oder ob die Länder sie nicht gemeldet haben, sagt der Bericht nicht. Die bundesweite Zahl dürfte also höher liegen.
Eine Bestehensquote lässt sich daraus nicht berechnen, denn Destatis zählt nur bestandene Prüfungen und nicht die Zahl der Angetretenen, und auch keine Prüfstelle veröffentlicht, wie viele Menschen die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss nicht bestehen. Für den Fall, dass es beim ersten Mal nicht reicht, gelten je Land eigene Fristen für die Wiederholung der Nichtschülerprüfung.
Einordnung der Redaktion
Für wen dieser Weg nicht passt
Die Nichtschülerprüfung passt aus Sicht der Redaktion nicht zu Menschen, die ohne Stundenplan und ohne Rückmeldung von Lehrkräften kaum vorankommen. Für sie ist eine Abendrealschule oder ein Vorbereitungskurs der bessere Weg, weil beide feste Termine und korrigierte Aufgaben bieten. Weil ein Fehlversuch auch in jedem anderen Land als Versuch zählt, sollte sich erst anmelden, wer alte Prüfungsaufgaben in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache sicher löst.
5 Fragen zu Realschulabschluss als Nichtschüler
Wie oft kann man die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss wiederholen?
Die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss können Sie nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz einmal wiederholen. Ein Fehlversuch in einem anderen Land zählt dabei mit. Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen lassen in besonderen Fällen eine zweite Wiederholung zu, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben grundsätzlich zwei Wiederholungen.
Ab welchem Alter kann man den Realschulabschluss als Nichtschüler machen?
Den Realschulabschluss als Nichtschüler können Sie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen ab 16 Jahren ablegen, in Schleswig-Holstein ab 17. In Berlin zählt dafür der Beginn der schriftlichen Prüfung. Die übrigen Länder nennen kein festes Mindestalter, dort dürfen Sie meist nicht früher antreten, als es bei regulärem Schulbesuch möglich gewesen wäre.
Was kostet die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss in den einzelnen Ländern?
Die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss ist in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gebührenfrei, in Hessen beim ersten Versuch. Berlin verlangt 50 Euro, Brandenburg 90 Euro und Hamburg 156 Euro. Für die übrigen Länder war am 2. Oktober 2026 keine Gebühr in einer amtlichen Quelle belegt.
Braucht man einen Hauptschulabschluss für die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss?
Einen Hauptschulabschluss nennen 15 der 16 Länder in ihren Zulassungsregeln für die Nichtschülerprüfung zum Realschulabschluss nicht. Nordrhein-Westfalen stellt ausdrücklich klar, dass ein vorheriger Erster Schulabschluss nicht nötig ist. Das Saarland fordert dagegen laut Antragsformular eine beglaubigte Kopie des Hauptschulabschlusses.
Ist ein Realschulabschluss aus der Nichtschülerprüfung so viel wert wie einer von der Schule?
Ein Realschulabschluss aus der Nichtschülerprüfung ist der mittlere Schulabschluss mit denselben Berechtigungen wie nach der 10. Klasse, und alle Länder erkennen ihn gegenseitig an. Das Zeugnis vermerkt nach Paragraf 7 der KMK-Vereinbarung nur, dass Sie ihn über die Externenprüfung erworben haben. Mit guten Noten erhalten Sie in Ländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zusätzlich die Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe.
Quellen
- Vereinbarung über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses auf dem Wege einer Externenprüfung, Beschluss vom 10.05.2001 in der Fassung vom 06.03.2014, Kultusministerkonferenz, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I, Beschluss vom 03.12.1993 in der Fassung vom 07.10.2022, Ziffern 5.4.2 und 7, Kultusministerkonferenz, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2025/2026, Tabelle 21111-12, Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 2. Oktober 2026
- Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I), BASS 2026/2027, Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Nichtschülerprüfungsverordnung (NschPV) Brandenburg, Land Brandenburg, BRAVORS, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Merkblatt Nichtschülerprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Prüfung für Externe zum Mittleren Schulabschluss, Anschreiben mit Meldeterminen, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg, abgerufen am 2. Oktober 2026
- Nichtschülerprüfung zum Erwerb des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss), Staatliche Schulämter in Hessen, abgerufen am 3. Oktober 2026


