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Wer darf die Begabtenprüfung ablegen, und wie läuft sie ab?
Kurz beantwortet
Die Begabtenprüfung dürfen Sie in Baden-Württemberg, Hessen und Berlin ablegen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und nach einer Berufsausbildung mindestens 5 Jahre gearbeitet haben. Sie müssen im Land wohnen, in Hessen genügt der Arbeitsplatz. Sie bereiten sich selbst vor und legen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ab, in Hessen je 3. Bayern hat die Prüfung 2025 abgeschafft.
- Zugelassen wird
- ab 25 Jahrenmit 5 Berufsjahren nach der Ausbildung, in Baden-Württemberg, Hessen und Berlin
- Berufsabschluss ohne Ausbildungszeit
- 7 Jahre Berufinsgesamt, wenn die Abschlussprüfung auf Berufspraxis beruht
- Prüfungen in Hessen
- 3 schriftlich, 3 mündlichallgemeine Nichtschülerprüfung mit 4 schriftlichen und 4 mündlichen Fächern
- Fremdsprachen
- 1 statt 2in Hessen und Berlin
- Gebühr in Hessen
- 325 EuroBaden-Württemberg und Berlin nennen keine Gebühr
Die Begabtenprüfung führt ohne Schulbesuch zum Abitur
Die Begabtenprüfung ist eine staatliche Prüfung, die Berufstätige ohne Schulbesuch zum Abitur (allgemeine Hochschulreife) führt. Mit diesem Abschluss dürfen Sie jedes Fach an jeder Hochschule studieren, und nach dem Merkblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg ist die so erworbene Hochschulreife bundesweit anerkannt. Ihr amtlicher Name lautet dort Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen, in Berlin Prüfung besonders befähigter Berufstätiger.
Unterricht gehört nicht dazu. Einen Vorbereitungskurs verlangt nur Hessen, und zwar von Bewerbern, die nicht seit 3 Jahren in Hessen wohnen oder arbeiten; sie brauchen die Bescheinigung eines hessischen Vorbereitungsinstituts. Baden-Württemberg hält im Merkblatt fest, dass die Prüfung kein Schulweg ist.
Wortlaut der Quelle
Die Begabtenprüfung ist keine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, die über einen schulischen Bildungsgang zum Abitur führt. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt privat.
Mit der Nichtschülerprüfung, in manchen Ländern Externenprüfung genannt, teilt die Begabtenprüfung den Grundgedanken. In beiden Fällen prüft das Land Menschen, die keine Schule besuchen. Im Aufbau unterscheiden sich die beiden Prüfungen in 4 Punkten.
- Im Mittelpunkt steht ein wissenschaftliches Fachgebiet, das Sie selbst wählen und das in Hessen und Berlin als Studiengang an einer Hochschule des Landes angeboten werden muss.
- Hessen und Berlin prüfen eine Fremdsprache, während die allgemeine Nichtschülerprüfung in Hessen zwei verlangt.
- In Hessen legen Sie 3 schriftliche und 3 mündliche Prüfungen ab, bei der allgemeinen Nichtschülerprüfung sind es 4 schriftliche und 4 weitere mündliche Fächer.
- Antreten dürfen Sie erst mit 25 Jahren und nach mindestens 5 Berufsjahren, zur allgemeinen Nichtschülerprüfung lässt Hessen schon mit 19 Jahren zu.
In 3 Ländern gelten die Bedingungen ab 25 Jahren
Die Begabtenprüfung gibt es nicht in jedem Land. Für Baden-Württemberg und Hessen sind die Bedingungen durch die Kultusverwaltungen belegt, für Berlin durch ein Merkblatt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie von Januar 2017. In Hessen heißt die Prüfung Nichtschülerabiturprüfung für besonders befähigte Berufstätige, ihre Grundlage ist Paragraf 45 der Oberstufen- und Abiturverordnung. Mecklenburg-Vorpommern führt eine Begabtenverordnung vom 12. Januar 1994, deren Bedingungen die Redaktion nicht geprüft hat.
Wortlaut der Quelle
Mit Ablauf des 31. August 2025 treten außer Kraft: [...] 2. die Begabtenprüfungsverordnung (BegPO) vom 12. August 1986 (GVBl. S. 265, BayRS 2235-4-1-K/WK) [...]
| Land | Rechtsgrundlage | Alter | Berufstätigkeit | Wohnsitz | Antrag | Gebühr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Begabtenprüfungsverordnung vom 16.10.1984, Fassung vom 18.07.2005 | 25. Lebensjahr vollendet | 5 Jahre nach der Ausbildung, mit Abschlussprüfung aufgrund von Berufspraxis 7 Jahre insgesamt | Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg | bis 1. August für die Prüfung im Folgejahr, beim Kultusministerium | nicht genannt |
| Hessen | Oberstufen- und Abiturverordnung, Paragraf 45 | 25. Lebensjahr vollendet zum Meldetermin | Ausbildung und 5 Jahre, mit Abschlussprüfung aufgrund von Berufspraxis 7 Jahre | Wohnsitz oder Arbeitsplatz in den letzten 36 Monaten in Hessen, sonst Bescheinigung eines hessischen Vorbereitungsinstituts | bis 15. Dezember, beim Staatlichen Schulamt in Gießen | 325 Euro |
| Berlin | Begabten-PrüfVO vom 26.07.1984 | 25. Lebensjahr vollendet bis Prüfungsbeginn | Ausbildung von mindestens 2 Jahren und danach 5 Jahre, sonst 7 Jahre insgesamt | Hauptwohnung in Berlin | nach abgeschlossener Vorbereitung, Prüfung nach Bedarf | nicht genannt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Begabtenverordnung vom 12.01.1994 | nicht geprüft | nicht geprüft | nicht geprüft | nicht geprüft | nicht geprüft |
| Bayern | Begabtenprüfungsverordnung, außer Kraft seit 1. September 2025 | entfällt | entfällt | entfällt | kein Antrag mehr möglich | entfällt |
Als Berufstätigkeit gilt in allen drei Ländern auch die Familienarbeit. Baden-Württemberg und Hessen rechnen die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen an, in Ausnahmefällen mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person; Berlin genügen zwei Personen, wenn eine davon Erziehung oder Pflege braucht. Berlin zählt außerdem eine Beschäftigung ab 20 Wochenstunden, Wehr- und Ersatzdienst, ein freiwilliges soziales Jahr, Entwicklungsdienst und bis zu ein Jahr gemeldete Arbeitslosigkeit. Hessen rechnet eine zweijährige Fachschule mit bis zu einem Jahr an und Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit bis zu einem halben Jahr.
Geprüft werden ein wissenschaftliches Fach, Deutsch und Mathematik oder eine Fremdsprache
Das wissenschaftliche Fachgebiet ist ein Fach, das an einer Universität studiert werden kann und in dem Sie über den Schulstoff hinaus Bescheid wissen. In Berlin soll Ihr Wissen dem der ersten drei Semester Grundstudium entsprechen. Die übrigen Fächer orientieren sich an der gymnasialen Oberstufe, also an den letzten Schuljahren vor dem Abitur, und werden in Berlin auf Grundkursniveau geprüft. Je Fach benennen Sie dort 3 Schwerpunktgebiete und zu jedem etwa 3 Werke der Fachliteratur, die Sie gründlich durchgearbeitet haben.
| Land | Schriftlich | Mündlich | Anforderung |
|---|---|---|---|
| Hessen | wissenschaftliches Fach, Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache | das wissenschaftliche Fach, das nicht gewählte Fach aus Mathematik und Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder ein gesellschaftswissenschaftliches Fach | vertiefte und erweiterte Kenntnisse nach den Kerncurricula der Oberstufe |
| Berlin | wissenschaftliches Fachgebiet, Mathematik oder eine Fremdsprache, Deutsch | das Fachgebiet, das andere Wahlfach, ein Fach aus der vorgegebenen Fächergruppe | Fachgebiet auf Leistungskursniveau, übrige Fächer auf Grundkursniveau |
| Baden-Württemberg | nach den Vorgaben des Leistungsfachs im Abitur, in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch oder Latein | nach den Vorgaben des Basisfachs, etwa in Mathematik, Physik, Biologie, Geschichte oder Erdkunde | Bildungsplan der allgemein bildenden Gymnasien |
In Berlin bestimmt die Senatsverwaltung die Fächergruppe für das dritte mündliche Fach. Zur Wahl stehen Physik, Chemie, Biologie und Technik oder Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie und Wirtschaftslehre. Bringt jemand aus dem Beruf besondere Kenntnisse in einer der beiden Gruppen mit, legt die Behörde die andere fest. Wer im eigenen Fachgebiet schon Veröffentlichungen vorweisen kann und damit eine besondere Qualifikation belegt, kann in Berlin von der schriftlichen Prüfung in diesem Fachgebiet befreit werden.
- Wählen Sie Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache als wissenschaftliches Fach, wird dieses Fach in Berlin und Hessen nur einmal geprüft, und die Fächerwahl verschiebt sich.
- Ist das wissenschaftliche Fach eine Naturwissenschaft oder ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, kann es in Hessen nicht zugleich das dritte mündliche Fach sein.
- Wer in Baden-Württemberg Latein schriftlich mit mindestens 4,0 besteht und keinen Prüfungsteil mit ungenügend abschließt, erwirbt das Latinum.
Warum gibt es die Begabtenprüfung neben der Nichtschülerprüfung?
Die Begabtenprüfung gibt es für Berufstätige mit herausragender Befähigung in einem Fach, denen die Nichtschülerprüfung mit ihrer ganzen Breite nicht mehr zuzumuten ist. So begründet es Baden-Württemberg im Merkblatt. Die Prüfung soll hervorragend begabten Bewerbern den Weg ins Studium öffnen, wenn sie wegen ihres Entwicklungsganges keine Abiturprüfung ablegen konnten und ihnen die Abiturprüfung für Schulfremde nicht mehr zugemutet werden kann. Schulfremde nennt das Land die Bewerber der Nichtschülerprüfung, in manchen Ländern Externenprüfung genannt.
Berlin beschreibt, was die Prüfung feststellt. Geprüft wird, ob jemand aufgrund seiner Begabung und Vorbildung, insbesondere aufgrund der in längerer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse, zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule befähigt ist. Die Berufsjahre sind damit Teil der Sache, die geprüft wird. Deshalb verlangt die Begabtenprüfung weniger Breite als die Nichtschülerprüfung und mehr Tiefe in einem Fach.
Wer zahlt, ist schnell gesagt. Das Land stellt keinen Unterricht, es organisiert nur die Prüfung, und die Vorbereitung bezahlen Sie selbst. Hessen verlangt für die Prüfung 325 Euro, so viel wie für die allgemeine Nichtschülerprüfung, und lässt erst zu, wenn das Geld beim Staatlichen Schulamt in Gießen eingegangen ist. Baden-Württemberg und Berlin nennen in ihren Merkblättern keine Gebühr.
Ein gescheiterter Versuch kann andere Wege zum Abitur versperren
Die Begabtenprüfung zählt als Versuch, die Hochschulreife zu erwerben, und frühere Versuche zählen bei der Zulassung mit. Jedes Land regelt das anders. Wer schon einmal eine Abiturprüfung oder eine Prüfung zum Fachabitur (Fachhochschulreife) nicht bestanden hat, sollte die Regel seines Landes lesen, bevor er Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise zusammenstellt.
- Baden-Württemberg lässt nicht zu, wer schon einmal erfolglos versucht hat, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder das Fachabitur zu erlangen.
- Baden-Württemberg schließt auch aus, wer eine fachgebundene Hochschulreife besitzt, also die Studienberechtigung für bestimmte Fächer, und eine Ergänzungsprüfung zur allgemeinen Hochschulreife ablegen kann.
- Berlin lässt zu, wer höchstens einmal ohne Erfolg versucht hat, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben; über einen dritten Versuch entscheidet im Ausnahmefall die Senatsverwaltung.
- Bayern zählt bei der Abiturprüfung für andere Bewerber eine gescheiterte Begabtenprüfung aus der Zeit vor 2025 zu den zwei erlaubten Versuchen.
In 6 Schritten zur Begabtenprüfung
Bedingungen abgleichen
Prüfen Sie Alter, Ausbildung, Berufsjahre nach der Ausbildung und Wohnsitz anhand der Regel Ihres Landes. Sammeln Sie Arbeitszeugnisse, Nachweise über Familienzeiten und gegebenenfalls eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Wissenschaftliches Fachgebiet wählen
Wählen Sie ein Fach, das an einer Hochschule Ihres Landes als Studiengang angeboten wird und zu Ihrem Beruf passt. Hessen verlangt eine Angabe, welche studienrelevanten Kenntnisse Sie im Beruf erworben haben.
Beratung suchen
Klären Sie früh mit der zuständigen Stelle, ob Ihr Fachgebiet passt. Baden-Württemberg führt bei Bedarf ein Vorgespräch, Berlin berät auf schriftliche Anfrage mit Lebenslauf und geplanten Schwerpunktgebieten.
Schwerpunkte und Literatur festlegen
Benennen Sie je Fach Ihre Schwerpunktgebiete. Berlin verlangt je Prüfungsfach 3 Schwerpunktgebiete aus getrennten Sachbereichen und zu jedem etwa 3 gründlich durchgearbeitete Werke.
Antrag fristgerecht stellen
Reichen Sie Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisse, Nachweise der Berufstätigkeit und die Angaben zum Fachgebiet ein, in Hessen bis 15. Dezember, in Baden-Württemberg bis 1. August für das Folgejahr. Berlin und Hessen verlangen außerdem einen Bericht über Ihre Vorbereitung.
Prüfung ablegen
Baden-Württemberg prüft einmal im Jahr an einem Regierungspräsidium, das das Kultusministerium bestimmt. Berlin prüft nach Bedarf, Hessen schreibt die schriftlichen Prüfungen zeitgleich mit dem Landesabitur.
Die Begabtenprüfung passt zu Fachleuten mit einem klaren Studienfach
Die Begabtenprüfung richtet sich an Menschen, die in einem Fach weit über den Schulstoff hinaus gearbeitet haben und genau dieses Fach studieren wollen. Sie passt, wenn 4 Punkte auf Sie zutreffen.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt und haben nach der Ausbildung 5 Jahre gearbeitet.
- Sie lesen in einem Fach Literatur auf Hochschulniveau und können darüber sprechen.
- Ihnen fehlt eine zweite Fremdsprache, die die allgemeine Nichtschülerprüfung verlangt.
- Sie können sich ohne Unterricht über Monate selbst vorbereiten.
Trifft einer der Punkte nicht zu, führt die Nichtschülerprüfung mit 8 Fächern und zwei Fremdsprachen zum selben Abschluss, und Kurse dafür bieten Fernschulen an. Fristen, Gebühren und zuständige Stellen unterscheiden sich je Land, für Hessen etwa bei der Nichtschülerprüfung in Hessen. Wer Unterricht in einer Gruppe braucht, findet ihn an Abendgymnasium und Kolleg.
Einordnung der Redaktion
Für wen dieser Weg nicht passt
Die Begabtenprüfung passt nicht als Abkürzung für alle, die das Abitur schnell wollen, denn sie verlangt im gewählten Fach Wissen wie nach drei Semestern Grundstudium. Wer in keinem Fach so tief eingearbeitet ist, kommt mit der Nichtschülerprüfung und einem Vorbereitungskurs besser ans Ziel, oder mit Unterricht am Abendgymnasium und Kolleg, das in der Regel in 3 Jahren zum Abitur führt. Wer schon einmal eine Abiturprüfung nicht bestanden hat, klärt vor dem Antrag die Zulassung, weil Baden-Württemberg dann gar nicht mehr zulässt.
6 Fragen zu Begabtenprüfung für Berufstätige ab 25 Jahren
Gibt es die Begabtenprüfung in Bayern noch?
Die Begabtenprüfung gibt es in Bayern nicht mehr. Die bayerische Begabtenprüfungsverordnung trat mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft, und die aufhebende Verordnung enthält keine Nachfolgeregel. Wer die Prüfung vorher bestanden hat, behält die damit erworbene Berechtigung. Zum Abitur führen in Bayern weiter die Abiturprüfung für andere Bewerber, das Abendgymnasium und das Kolleg.
Ist das Abitur aus der Begabtenprüfung bundesweit anerkannt?
Das Abitur aus der Begabtenprüfung ist nach dem Merkblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg eine bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife. Es berechtigt zum Studium jedes Fachs, auch außerhalb des gewählten Fachgebiets. Berlin stellt ein Zeugnis aus, das die Befähigung zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule ausweist.
Zählt Familienarbeit als Berufstätigkeit für die Begabtenprüfung?
Familienarbeit zählt für die Begabtenprüfung in Baden-Württemberg, Hessen und Berlin als Berufstätigkeit. Anerkannt wird die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen, in Ausnahmefällen mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person. Berlin genügen zwei Personen, wenn eine davon erziehungs- oder pflegebedürftig ist.
Wie viele Fremdsprachen prüft die Begabtenprüfung in Hessen und Berlin?
Die Begabtenprüfung prüft in Hessen und Berlin eine Fremdsprache. In Berlin wählen Sie für die schriftliche Prüfung Mathematik oder eine Fremdsprache, das andere Fach folgt mündlich. Hessen prüft die eine Fremdsprache schriftlich oder mündlich, während seine allgemeine Nichtschülerprüfung zwei Fremdsprachen verlangt.
Was kostet die Begabtenprüfung?
Die Begabtenprüfung kostet in Hessen 325 Euro, so viel verlangt das Staatliche Schulamt in Gießen auch für die allgemeine Nichtschülerprüfung. Für Baden-Württemberg und Berlin nennen die Merkblätter keine Gebühr. Bücher, Kurse und Fahrten zur Prüfung bezahlen Sie in jedem Land selbst.
Darf man nach einer nicht bestandenen Abiturprüfung zur Begabtenprüfung antreten?
Nach einer nicht bestandenen Abiturprüfung ist die Begabtenprüfung in Baden-Württemberg ausgeschlossen, dort genügt schon ein erfolgloser Versuch. Berlin lässt zu, wer höchstens einmal ohne Erfolg versucht hat, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Über einen dritten Versuch entscheidet in Berlin im Ausnahmefall die Senatsverwaltung.
Quellen
- Andere Bewerber, Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ergänzungsprüfung (APE) vom 7. August 2025, Paragraf 32 Absatz 3 und Paragraf 33 Absatz 2 (Außerkrafttreten der Begabtenprüfungsverordnung), GVBl. 2025 S. 443, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Verkündungsplattform Bayern, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Merkblatt zur Begabtenprüfung, gültig für Prüfungen ab 2022, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg, Nichtschüler-Abitur, Staatliche Schulämter in Hessen, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Begabtenprüfung, Merkblatt über die Prüfung besonders befähigter Berufstätiger, Januar 2017, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, abgerufen am 3. Oktober 2026
- Hochschulzugangsberechtigung, mit Qualifikationsverordnung und Begabtenverordnung, Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, abgerufen am 2. Oktober 2026


