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Glossar

Fachhochschulreifeauch Fachabitur, Fachabi, FHR, schulischer Teil der Fachhochschulreife, Fachhochschulreife nachholen

Definition

Die Fachhochschulreife, oft Fachabitur genannt, ist ein Schulabschluss, der in allen Ländern zum Studium an Fachhochschulen berechtigt.

Was Fachhochschulreife im Zweiten Bildungsweg bedeutet

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil. Wer ein berufliches Gymnasium oder Abendgymnasium vorzeitig verlässt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen nur den schulischen Teil. Den berufsbezogenen Teil weisen Sie mit einer Ausbildung, einem einjährigen Praktikum oder einem einjährigen Freiwilligendienst nach. Direkt zur Fachhochschulreife führen Fachoberschule, Telekolleg und laut Kultusministerkonferenz berufliche Bildungsgänge mit Zusatzunterricht.

Wo der Begriff gebraucht wird

Rechtsgrundlage für Fachhochschulreife

Artikel 16 Absatz 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) für die Fachoberschule als Beispiel

Fachhochschulreife ist nicht dasselbe wie Fachgebundene Hochschulreife oder Fachoberschulreife

  • Fachgebundene Hochschulreife: Die fachgebundene Hochschulreife öffnet bestimmte Studiengänge auch an Universitäten, die Fachhochschulreife das Studium an Fachhochschulen.
  • Fachoberschulreife: Die Fachoberschulreife ist der Realschulabschluss in Nordrhein-Westfalen und berechtigt nur zum Besuch der Fachoberschule.

Quellen

  1. Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss vom 05.06.1998 in der Fassung vom 09.03.2001, Kultusministerkonferenz (KMK), abgerufen am 2. Oktober 2026

Verwandte Begriffe

  • Fachoberschule
  • Telekolleg
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Berufliches Gymnasium

Redaktionshinweis: Dieser Text entsteht mit KI-Unterstützung aus den genannten Primärquellen und den Daten der eigenen Erhebung. Ramon W. Tissler prüft ihn vor der Veröffentlichung gegen die Quellen. Stand: 2. Oktober 2026. Fehler bitte über das Kontaktformular melden; Korrekturen stehen in den Redaktionsrichtlinien.